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https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=45&t=41508 hat geschrieben: 1-OAR-GR00010
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gibt es keineTrijikon hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 09:04Diese Waffe finde ich weniger interessant als die Tatsache das der Türk als einer der ganz wenigen seine Waffen (entgegen dem Gesetz?)versendet. Vielleicht gibt es da ja auch eine Lücke im Gesetz (ich könnte mir Konstruktionen vorstellen die es ermöglichen).
LG Wolfgang
Ich könnte mir folgende Umgehungen vorstellen:gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 11:14gibt es keineTrijikon hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 09:04Diese Waffe finde ich weniger interessant als die Tatsache das der Türk als einer der ganz wenigen seine Waffen (entgegen dem Gesetz?)versendet. Vielleicht gibt es da ja auch eine Lücke im Gesetz (ich könnte mir Konstruktionen vorstellen die es ermöglichen).
LG Wolfgang
aber wo kein klaeger da kein richter
er ist nicht der einzige
ich "glaube" Munition ist erlaubt wenn mit Spedition versendet wird.
GewO (nicht der Händler) $50 hat geschrieben:(2) Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
zu 1.) das ist ein saftiger steuerbetrugTrijikon hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 11:53Ich könnte mir folgende Umgehungen vorstellen:
Man verkauft an sich(oder Freund) und versendet dann als Privatmann
Der Käufer beauftragt das Transportunternehmen und der Händler hält es nur zur Abholung bereit (Am ehesten möglich)
Ich kaufe ein Päckchen Schusspflaster um 1000Euro und dazu wird das Gewehr gratis überlassen.
LG Wolfgang
Dann darfst Du die Waffen vom Großhändler nicht ankaufen sondern sie nur vermitteln und alles ist gut???gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:32zu 1.) das ist ein saftiger steuerbetrugTrijikon hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 11:53Ich könnte mir folgende Umgehungen vorstellen:
Man verkauft an sich(oder Freund) und versendet dann als Privatmann
Der Käufer beauftragt das Transportunternehmen und der Händler hält es nur zur Abholung bereit (Am ehesten möglich)
Ich kaufe ein Päckchen Schusspflaster um 1000Euro und dazu wird das Gewehr gratis überlassen.
LG Wolfgang
da wuensche ich viel spass dabei
zu 2.) ist es voellig egal ob gratis oder gegen geld
so ferne die waffe aus der geschaeftstaetigkeit des haendlers stammt ist nix mit versand
der eigentliche graubereich sind zb kommissionswaffen
da wird es schwierig mit der abgrenzung
wenn die waffe nicht mir als hanelder gehoert darf ich sie versenden
ebenfalls versenden darf ich zb einen reparaturruecklaeufer
naehTrijikon hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:51Dann darfst Du die Waffen vom Großhändler nicht ankaufen sondern sie nur vermitteln und alles ist gut???gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:32zu 1.) das ist ein saftiger steuerbetrugTrijikon hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 11:53Ich könnte mir folgende Umgehungen vorstellen:
Man verkauft an sich(oder Freund) und versendet dann als Privatmann
Der Käufer beauftragt das Transportunternehmen und der Händler hält es nur zur Abholung bereit (Am ehesten möglich)
Ich kaufe ein Päckchen Schusspflaster um 1000Euro und dazu wird das Gewehr gratis überlassen.
LG Wolfgang
da wuensche ich viel spass dabei
zu 2.) ist es voellig egal ob gratis oder gegen geld
so ferne die waffe aus der geschaeftstaetigkeit des haendlers stammt ist nix mit versand
der eigentliche graubereich sind zb kommissionswaffen
da wird es schwierig mit der abgrenzung
wenn die waffe nicht mir als hanelder gehoert darf ich sie versenden
ebenfalls versenden darf ich zb einen reparaturruecklaeufer
LG Wolfgang
Markus_H hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 18:23Wenn das stimmt gibt es genug illegale Sendungen:Trijikon hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 17:55GewO (nicht der Händler) $50 hat geschrieben:(2) Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
Shopapotheke zB
Heilbehelfe (auch Amazon)= Brillen, Bandagen, Inkontinenzeinlagen, Pflaster, etc,etc...
LG Wolfgang