Ich spanne den Fall mal weiter.Glock1768 hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 20:08So wie dieser Punkt ist vieles im Waffengesetz absolut lächerlich ...Maddin hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 20:03Irgendwie auch lächerlich, oder ?
Wieso nicht gleich bei allen die Altbestand haben die Außnahme auf die WBK drucken ? Heißt ja so wie ich das verstehen würde, dass man für den Altbestand die neue Sportschützenregelung gar nicht mehr anwenden kann. Alles was Altbestand ist, hat eine Maximalzahl die nicht erweiterbar zu sein scheint ?
Es steht laut Hrn Wagner noch nicht fest, ob der Altbestand hinsichtlich Mengenanzahl begrenzt wird oder nicht ... ist alles noch offen
Jetzt hast zB. zwei AUG's oder Ar15. Das eine Altbestand, das andere Sportschütze neu.
Wie schauts jetzt mit den Magazinen aus ? Darf man die jetzt mischen oder muss man streng getrennt verwahren ? Kennzeichnung von Magazin AUG 1 und AUG 2 ?