gewo hat geschrieben: ↑Mi 6. Feb 2019, 14:17
tom72 hat geschrieben: ↑Mi 6. Feb 2019, 13:57
cal22 hat geschrieben: ↑Di 5. Feb 2019, 21:22
Stimmt danke für den Tipp werde ich dann wohl sicherheitshalber so machen.
Welche Behörde verlangt das bei Kat.C-Waffen?
Unter welchen Umständen sollte das eintreten?
Beispiel?
der nachweis dass die registrierungspflicht noch nicht eingetreten ist kanmn jederzeit vorkommen
da reicht a normale fahrzeugkontrolle
reicht es also wenn ich temporär (z.b. eine Woche) einem Freund eine §C Waffe überlasse, dass ich einen einfachen VErtrag ausdrucke wo steht ,,Mit dem VErtrag bestätigen MAx Mustermann und Michaela Musterfrau, dass das Gewehr (z.b.) "Mosin Nagant M44 im Kaliber 7,62x54r mit der ZWR Seriennummer 12345678" Michaela Musterfrau überlassen wird."
Und am Ende unterschreiben beide Parteien mit DAtum (oder muss das datum auch ausgedruckt werden?)
und wenn man das Gewehr zurückbekommt kann man den VErtrag vernichten?
ICh mein eigentlich ein Witz....