ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
9x19
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 287
Registriert: So 10. Feb 2019, 17:13

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von 9x19 » Sa 4. Mai 2019, 15:54

Ich persönlich bin für absolut freie Meinungsäußerung.
Mir ist das einfach lieber ich weiß woran ich bin, als daß irgendeine Person seine Meinung verbirgt und in einem Keller
unter ähnlich Gesinnten zum Besten gibt.
Und da ists mir egal ob links oder rechts.

Darf so halt nicht sein. Im deutschsprachigen Raum schaut man halt dann nochmal eher hin und versucht Gedanken/Meinungen
rasch in eine Richtung zu drängen um sie entweder unglaubwürdig oder politisch inkorrekt erscheinen zu lassen,
oder sogar straflich zu ahnden.

Aber ich sehe ein, daß es durchwegs heikel ist, weil es genügend rhetorisch geschickte Leute gibt,
die zwar selbst nie Gewalt anwenden, oder anwenden würden, aber mit ihrer "Meinung" andere dazu aufstacheln, bzw.
antreiben. Difficult.
:at1:

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Alaskan454 » Sa 4. Mai 2019, 16:25

Yukon hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 15:12

Die Spielregeln unserer Gesellschaft werden durch Gesetze und Verordnungen definiert, ich habe mir gerade das Urteil durchgelesen und musste feststellen, dass der Dr.Z. gegen kein Gesetz verstoßen hat, denn ansonsten hätte es ja eine Verurteilung oder eine divisionelle Erledigung gegeben, die es aber nicht gab.
Dann schau dir die Begründung nochmal an warum das eingestellt wurde.
Nicht weil da nichts war sondern weil der konkrete Tatzeitpunkt nicht ermittelt werden konnte und der Beschuldigte ins Ausland verzogen ist wurde kein Strafverfahren durchgeführt.
Aber klar beim Verfassungsschutz wird zum Spaß ermittelt und die Akten werden dann weil ihnen fad ist an die Staatsanwaltschaft gesendet zum Zeitvertreib.

PS: Was ich möchte ist das man sich vor Augen hält das er nicht wie am Anfang dieses Posts hingestellt der arme, angesehene,soziale Engel ist und wie die Jungfrau zum Kind kommt,weil er mittels Los gezogen wurde und der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hatte und somit seine Laune an wem auslassen musste & ihm darum die WBK entzogen wurde.
Mfg

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Maddin » Sa 4. Mai 2019, 16:34

cas81 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 15:21
Maddin hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 14:50
cas81 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 13:26
Hooligans brechen bereits Gesetze inden sie sich die Köpfe einschlagen. Zudem handelt es um einen "Vereinszweck" der Gewalt. Zakel hingegen äußert eine Meinung und das bezüglich militärischer Intervention, WAS ER ABER NICHT IN DER HAND HAT. Das ist somit etwas anderes, ob du es nun verstehst, oder nicht.

Emotional bin ich deiner Meinung, aber ich versuche halt nicht in dem Wunsch nach Gesinnungsjustiz zu versumpern, was du gerade tust. Denn du willst den Rechtsstaat aushebeln, damit nach deiner Pfeife getanzt wird. Darauf läuft es hinaus. Und das ist typisch laienhaft zu kurz gedacht.
Die Grundlage dieser Gesinnungsjustiz hat man ja mit dem Tatbestand der Verhetzung einwandfrei und rechtlich im StGB geschaffen. Verfassungsrechtliche Bedenken scheint dagegen auch niemand zu haben, also ist die Sache doch klar, oder ?

Mir hat jedenfalls noch niemand schlüssig nachvollziehbar erklären können, wann denn jetzt genau eine Verhetzung erfüllt ist oder nicht. Bei Mord klar, bei Diesbstahl klar, bei Vergewaltigung klar, ja sogar bei den Umweltdelikten gibts wenig Zweifel...

Aber bei § 283 StGB ? Da wird nur auf den Einzelfall verwiesen, man müsse sich den Fall ganz konkret anschauen, beurteilen was alles geeignet sein könnte usw. Da kann man nichtmal fiktive Beispiele erfinden, die nicht total krass und absurd sind... Hat doch was von einem Münzwurf, wenn man mich fragt...Und die Vergangenheit hat gezeigt, dass das in der Rechtspraxis dann gar keine so "krassen" Fälle sind die zur Verurteilung führen können. Auch die Abgrenzung zum Aufstacheln zum Hass wird einfach sehr vorschnell und vorallem undurchsichtig angenommen...

https://diepresse.com/home/politik/inne ... neller-vor
Hatespeech & Co, i get it. Also warum erzählst das mir, bzw was hat das mit meinen Zeilen zu tun?

Aber ok, wenn wir schon über 283 schimpfen:
Da sind sowieso nur ein paar ausgewählte Tatbestanderl vertreten. Wo ist der Normalbürger, bzw warum muss der mediale Hetzer gegen alle Waffenbesitzer keine Angst vor Sanktionen abseits zivilrechtlicher Prozessführung haben? Warum bin ich weniger Schutzwürdig, besonders in anbetracht von Notwehr, Eigentum, usw? White Privilege? Oder subsumier mas unter Weltanschauung? Oder ist vielleicht sogar der Dr. Z mit seiner Weltanschauung bereits in der Minderheit, weil ganz böse und damit unsittlich? Usw.

AmS ein Schwammparagraf, der zwar lieb gemeint ist, allerdings überschießend und trotzdem gleichzeitig zu scharf abgegrenzt.
Ich sag das deshalb, weil ja im gegenständlichen Fall keine Verhetzung vorliegt (wurde vom LVwG angemerkt), aber der WBK-Entzug sich trotzdem mehr oder weniger auf diesen TB gründet, wenn man sich den Sachverhalt durchliest.

Das was der Herr Z gesagt hat, hat hingegen zur Verurteilung geführt. Soweit ich weiß aber nicht zum WBK-Entzug, oder ?

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Balistix » Sa 4. Mai 2019, 16:35

Und du solltest dir im Gegenzug vor Augen führen, dass bloße Ermittlungen der StA eben noch lange kein Schuldbeweis sind. :)

Es hat zwar vielleicht den Richtigen erwischt (das ist individuelle Ansichtssache), rechtsstaatlich blitzsauber war es dennoch offenbar nicht.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » Sa 4. Mai 2019, 17:06

Maddin hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 16:34
Das was der Herr Z gesagt hat, hat hingegen zur Verurteilung geführt. Soweit ich weiß aber nicht zum WBK-Entzug, oder ?
Ich meine den Zakel
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Alaskan454 » Sa 4. Mai 2019, 17:11

Das habe ich auch nicht behauptet das es blitzsauber ist. Aber wie ich schon am Anfang geschrieben habe,wenn ich so in den Wald hinein rufe würde ich mir persönlich schon denken das da was zurück kommt,nur das es halt auch zu einem WBK Entzug reicht hatte er halt nicht gedacht.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » Sa 4. Mai 2019, 18:29

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 16:25
Was ich möchte ist das man sich vor Augen hält das er nicht wie am Anfang dieses Posts hingestellt der arme, angesehene,soziale Engel ist und wie die Jungfrau zum Kind kommt,weil er mittels Los gezogen wurde und der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hatte und somit seine Laune an wem auslassen musste & ihm darum die WBK entzogen wurde.
Dass er nicht wie der liebe, nette Kerl von nebenan erscheint, spricht hier auch kaum jemand (oder gar niemand?) ab. Ob nun schlechte Laune oder Gesinnung ist hingegen völlig irrelevant, wenn es im Ergebnis darauf hinausläuft, dass der Staat macht was er will und sich nicht mehr an den wohl elementarsten Baustein der Verfassung hält.
Scheint für dich nebensächlich zu sein, oder nach wie vor unverständlich, was weiß ich. Jedenfalls ist ein derartiges Urteil unter solchen Umständen von jedem Menschen, der sich bewusst macht (bzw überhaupt machen kann), was da für Grundsätze verletzt werden, strikt abzulehnen. Außer er wünscht sich polizeistaatliche Tendenzen, dann bitte. Und ja, juhu, wenigstens hat es so einen erwischt. Aber mal schauen, wen es danach alles erwischen wird und va auch in welchen Rechtsgebieten. Je nach tagespolitischer Verfassung wohl. Wer weiß, wie schnell so etwas Mode wird, back to the roots. Darum nicht unter dem Vorwand der Sicherheit die Leute beschränken, sondern schön das erhalten, wofür unsere Vorfahren glücklicherweise lang, hart und wiederholt gekämpft haben, damit es uns heute gut geht.

Btw, die Rechtsstaatlichkeit nach Gutdünken ausknipsen zu wollen und das öffentlich zu verbreiten ist verfassungsfeindlich. Das wirkt sich auf die Verlässlichkeit aus. Vielleicht sollte man da über einen WBK- Entzug nachdenken, auch wenn du es gar nicht in der Hand hast und du nur deine Meinung zur Entrechtung eines jeden Rechtsunterworfenen kundtust... just sayin'. Von solchen Leuten fühle ich mich nämlich bedroht, die gehen nämlich wählen und bestimmen damit über mein Leben. Ach was soll's, die Wahlrechte bitte auch gleich zupfen, danke, weil solche Leute verdienen es eh nicht anders und manche von ihnen erkennen die Verfassung sowieso nicht an, vielleicht wird ja ein Molotowschmeißer draus, wäre ja nicht das erste mal.

... nicht ganz ernst, nur zur Illustration...

Wo beginnt es, wo hört es auf, wer legt die Maßstäbe dafür fest, usw. Da kommt dann die Tagespolitik und Ermessen und letztendlich Willkür ins Spiel. Genau da sind wir bereits im konkreten Fall, im Prinzip ein juristischer Amoklauf mit derzeit "eh" nur einem Opfer und um den ists "eh" ned schad. Subjektiv empfinde ich es genau so. Aber meine Empfindung muss den Tatsachen egal sein, ansonsten gibt es keine Objektivität mehr und wenn viele Menschen einer Rechtsordnung unterworfen sind, dann ist Objektivität die einzige Chance zumindest in die Nähe von Rechtssicherheit und damit Freiheit zu kommen und dies zu erhalten. Darum gibt es ja überhaupt das rechtsstaatliche Prinzip! Das ist für die Rechtsordnung und damit für jeden Rechtsunterworfenen das, was Sauerstoff für deinen Organismus ist. Das anzutatschen ist ein NoGo der Extraklasse.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Yukon » Sa 4. Mai 2019, 19:51

Alaskan454 hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 16:25
Yukon hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 15:12

Die Spielregeln unserer Gesellschaft werden durch Gesetze und Verordnungen definiert, ich habe mir gerade das Urteil durchgelesen und musste feststellen, dass der Dr.Z. gegen kein Gesetz verstoßen hat, denn ansonsten hätte es ja eine Verurteilung oder eine divisionelle Erledigung gegeben, die es aber nicht gab.
Dann schau dir die Begründung nochmal an warum das eingestellt wurde.
Nicht weil da nichts war sondern weil der konkrete Tatzeitpunkt nicht ermittelt werden konnte und der Beschuldigte ins Ausland verzogen ist wurde kein Strafverfahren durchgeführt.
Aber klar beim Verfassungsschutz wird zum Spaß ermittelt und die Akten werden dann weil ihnen fad ist an die Staatsanwaltschaft gesendet zum Zeitvertreib.

PS: Was ich möchte ist das man sich vor Augen hält das er nicht wie am Anfang dieses Posts hingestellt der arme, angesehene,soziale Engel ist und wie die Jungfrau zum Kind kommt,weil er mittels Los gezogen wurde und der Sachbearbeiter einen schlechten Tag hatte und somit seine Laune an wem auslassen musste & ihm darum die WBK entzogen wurde.
Mfg
Ja, ich hab mir das angesehen und durchgelesen.
Fakt ist, dass es zu keiner Verurteilung gekommen ist, egal aus welchen Gründen auch immer, ob der jetzt ins Ausland verzogen ist, irgendwelche Zeugen verschwunden sind oder die Staatsanwaltschaft nicht weitergekommen ist, ist vollkommen unerheblich.
Genauso unerheblich ist es, welche Gesinnung, politische Überzeugung oder Lebenseinstellung der Typ hat, es ist auch vollkommen unerheblich ob er ein sympathischer Zeitgenosse ist oder auch nicht.
Was hingegen sehr wohl erheblich ist, ist der Umstand dass er nicht verurteilt wurde obwohl gegen ihn ermittelt wurde, die Ermittlungen in den Augen des Richters/der Richterin die gleiche Aussagekraft haben wie eine Verurteilung, die aber nie geschehen ist.
Das ist eine sehr sehr dünne Suppe.

Überleg einmal, stell Dir vor, dass Dich jemand anschwärzen möchte und behauptet, dass Du öfter als zweimal mit mindestens 2 Promille mit dem Auto unterwegs war.
Gegen Dich wird wegen Trunkenheit am Steuer ermittelt, die Ermittlungen aber eingestellt, weil nichts nachgewiesen werden konnte.
Dass Du darauffolgend Deine WBK verlierst wird Dich dann konsequenterweise wie beim Dr.Z. auch nicht stören, denn immerhin wurde ja schon zweimal gegen Dich wegen eines möglichen Verstoßes §99 StVO ermittelt. Verurteilung gab es zwar keine, aber wenn zweimal ermittelt wurde, dann kann die waffenrechtliche Prognose ja auch nicht rosig sein.....
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » So 5. Mai 2019, 09:42

woolf hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 22:10
... , aber wo genau wurde bei diesem Fall die Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen?
Gut, dass du das erwähnst. Jetzt hab ich mich nämlich dabei ertappt, dass ich mich hinreißen habe lassen und die generelle Diskussion über die Befürwortung von Gesinnungsjustiz auf den Fall umgelegt habe. Der juristische Amoklauf fand also eher in meinem Kopf statt als im Gerichtssaal. Ein juristischer Tritt von hinten in die Eier ist es aber schon, bei dem eine fadenscheinige Begründung die Portion politisch motivierter Willkür kaschieren soll. Von sowas auf ein Verhalten zu schließen, dass die legal besessenen Waffen wahrscheinlich mißbräuchlich genutzt werden, entspricht nicht einer gerechtfertigten Annahme, sondern einem an den Haaren herbeigezogener Grund, der das Ziel rechtfertigen soll. In Anbetracht der politisch- ideologischen Situation ist nämlich DAS die gerechtfertigte Annahme unter Zugrundelegung aller Umstände. Gesinnungsjustizielle Allürren sind hier zu 99,9% vorhanden und damit steht es der Rechtsstaatlichkeit doch wieder ein Stück weit entgegen.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2346
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Glock1768 » So 5. Mai 2019, 11:27

cas81 hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 09:42
... Ein juristischer Tritt von hinten in die Eier ist es aber schon, bei dem eine fadenscheinige Begründung die Portion politisch motivierter Willkür kaschieren soll. Von sowas auf ein Verhalten zu schließen, dass die legal besessenen Waffen wahrscheinlich mißbräuchlich genutzt werden, entspricht nicht einer gerechtfertigten Annahme, sondern einem an den Haaren herbeigezogener Grund, der das Ziel rechtfertigen soll. In Anbetracht der politisch- ideologischen Situation ist nämlich DAS die gerechtfertigte Annahme unter Zugrundelegung aller Umstände. Gesinnungsjustizielle Allürren sind hier zu 99,9% vorhanden und damit steht es der Rechtsstaatlichkeit doch wieder ein Stück weit entgegen.
und wo wird das beim Thema Waffen und Waffengesetz anders gehandhabt???

Beispiele:
- EU-Waffenrichtlinie ... Verschärfung der Waffengesetze mit dem VORWAND der Terrorbekämpfung der lediglich den Lagenwaffenbesitzer trifft: High-Cap-Magazine, Versuch alle halbautom Waffen zu verbieten, ... WEIL TERRORISTEN SICH WAFFEN UND ZUBEHÖR IM WAFFENHANDEL UMS ECK KAUFEN!!!
- Pump-Gun-Verbot in Österreich wegen EINES Bankraubes
- Waffenverbotszonen, weil man ein paar einzelne Kriminelle einschränken möchte für alle, die sich in einer Notwehrsituation verteidigen möchten! Weil sich Kriminelle an Gesetze halten!!!
- Praktisches Verunmöglichen des Waffenpasses für gesetzestreue Bürger! Welche Gefahr geht von Waffenpaßbesitzern und deren geführten Waffen aus? Unsere Nachbarn in Tschechien liefern täglich den Beweis, das das kein Problem für die Öffentliche Sicherhiet darstellt, ganz im Gegenteil ... haben sie Probleme mit zu locker sitzenden Messern in der Öffentlichkeit???
- Begrenzung der Stückzahlen von Kat B Waffen für WBK und WP Besitzer
- Schalldämpfer für Privatpersonen
- Verwenden von Druckluftwaffen für Jugendliche am Privatgrund
- Erweiterungspraxis bei den unterschiedlichen BHs ...

jeder von uns könnte diese Liste mit vielen Beispielen erweitern

Es werden die Freiheiten IMMMER UND IMMER MEHR BESCHRÄNKT mit dem Vortäuschen von falschen und an den Haaren herbeigezogenen Tatsachen und Argumenten ... die Politik und Gesetzesgebung leben dies vor !!!
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von cas81 » So 5. Mai 2019, 11:43

Die Gesetzgebung ist das Eine, der Vollzug das Andere. Für Ersteres gibt es zwar auch Spielregeln, aber wenn der Vollzug vom Gesetz und grundlegenden Spielregeln abweicht, dann gibt es keine Rechtssichetheit mehr. IdS eine relative Themaverfehlung.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Balistix » So 5. Mai 2019, 12:00

cas81 hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 11:43
Die Gesetzgebung ist das Eine, der Vollzug das Andere. Für Ersteres gibt es zwar auch Spielregeln, aber wenn der Vollzug vom Gesetz und grundlegenden Spielregeln abweicht, dann gibt es keine Rechtssichetheit mehr. IdS eine relative Themaverfehlung.
reload-smile
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
Yukon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1406
Registriert: Mo 21. Jan 2013, 12:37
Wohnort: BN

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Yukon » So 5. Mai 2019, 13:06

woolf hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 22:10
Yukon hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 19:51
Was hingegen sehr wohl erheblich ist, ist der Umstand dass er nicht verurteilt wurde obwohl gegen ihn ermittelt wurde, die Ermittlungen in den Augen des Richters/der Richterin die gleiche Aussagekraft haben wie eine Verurteilung, die aber nie geschehen ist.
Das ist eine sehr sehr dünne Suppe.
Wer sagt, dass die Ermittlungen die selbe Aussagekraft haben wie eine Verurteilung? Sie brauchen aber auch nicht die selbe Aussagekraft haben, da die Aufzählung in § 8 (3) nicht abschließend ist, d.h. es ist keineswegs so dass man seine Verlässlichkeit nur durch Verurteilung wegen einem dort genannten Delikt verlieren kann. Die Verlässlichkeit kann man auch gänzlich ohne strafrechtliche Verurteilung verlieren.

Man kann natürlich darüber diskutieren ob die von Z veröffentlichten Postings ausreichen um die Annahme zu Rechtfertigen, dass er mit Waffe unvorsichtig umgehen wird, aber wo genau wurde bei diesem Fall die Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen?
Im Urteil sowohl auf Seite 13 (letzter Absatz) auf die Ermittlungen wegen §283 StGB Bezug genommen wird, die offenbar der Behörde, welche die WBK einziehen wollte, (auch) als Begründung für diesen Entzug gereicht hat (eventuelle weitere Gründe kenne ich nicht).
Auf Seite 15 (letzter Absatz) des Urteils werden die eingestellten Ermittlungen wieder angeführt, um dann sofort anzuführen, dass eingestellte strafrechtliche Ermittlungen nicht automatisch als Nachweis der weiteren waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gelten.
Dass hier der bloße Umstand, dass strafrechtliche Ermittlungen stattgefunden haben, letztendlich die gleichen Konsequenzen haben wie wenn eine Verurteilung erfolgt wäre, klingt für mich ganz nach "wenn wir Dich schon nicht wegen §8 Abs.3 drankriegen, dann hängen wir Dir §8 Abs.1 um".
Und ich kann im Urteil auch keine Begründung finden warum die auf Seite 14 (erster Absatz) erwähnte Prüfung seiner "gesamten Geisteshaltung und Sinnesart" zwingend zu einer Unzuverlässigkeit nach §8 Abs.1 führt. Wer hat diese Prüfung durchgeführt, der Richter/Richterin? Sind das auch gleichzeitig psychologische Sachverständige?
In meinen Augen wurde hier solange gesucht, bis irgendetwas halbwegs passenden gefunden wurde, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen und genau das ist in meinen Augen der Punkt, wo die Rechtsstaatlichkeit auf der Strecke bleibt. Irgendwie erinnerts mich an den Tierschützerprozess vor ein paar Jahren....
woolf hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 22:10
Yukon hat geschrieben:
Sa 4. Mai 2019, 19:51
Überleg einmal, stell Dir vor, dass Dich jemand anschwärzen möchte und behauptet, dass Du öfter als zweimal mit mindestens 2 Promille mit dem Auto unterwegs war.
Gegen Dich wird wegen Trunkenheit am Steuer ermittelt, die Ermittlungen aber eingestellt, weil nichts nachgewiesen werden konnte.
Dass Du darauffolgend Deine WBK verlierst wird Dich dann konsequenterweise wie beim Dr.Z. auch nicht stören, denn immerhin wurde ja schon zweimal gegen Dich wegen eines möglichen Verstoßes §99 StVO ermittelt. Verurteilung gab es zwar keine, aber wenn zweimal ermittelt wurde, dann kann die waffenrechtliche Prognose ja auch nicht rosig sein.....
Gründe sind hier aber unterschiedlich: im Falle des Z wurde die Urheberschaft der genannten Texte ja gar nicht geleugnet, es wurde kein Verfahren eingeleitet weil sich der Tatzeitpunkt nicht mehr feststellen ließ und er nicht mehr in Österreich wohnhaft war.
Bei deinem Beispiel wird mangels Beweisen von der Einleitung eines Verfahrens abgesehen oder das Verfahren eingestellt.
Was ich darstellen wollte ist der Umstand, dass in beiden Fällen, sowohl im reellen als auch im hypothetischen, eingestellte Ermittlungen zu Punkten die auch waffenrechtliche Relevanz haben können, es trotz der Einstellung und nicht erfolgter Verurteilung (aus welchen Gründen auch immer) zu einem Verlust der WBK kommen kann, weil das Gericht mit Rückendeckung des VwGH aus einer nicht nachgewiesenen konkreten Unzuverlässigkeit (§8 Abs.3 WaffG) einfach eine abstrakte Unzuverlässigkeit (§8 Abs.1 WaffG) bastelt.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

Grün = Mod

horsebadorties
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Mo 29. Apr 2019, 14:34

Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von horsebadorties » So 5. Mai 2019, 13:39

Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit sind strenge Masstäbe anzulegen. Das Urteil ist juristisch gut begründet.
Manche juristisch ungebildete Personen mag es verwundern. Wer vom Fach ist versteht es.
Das ist eben der Unterschied von Laien zu Experten auf einem Gebiet. Von unqualifizierter Seite den Gerichten Bastelei oder gar Gesinnungsjustiz zu unterstellen ist anmassend und impertinent.

Gesperrt