Ok. Ist das gesetzlich so gedeckt? Komme nämlich in naher Zukunft auch in die Verlegenheit mir darüber Gedanken machen zu müssen.
Weil dann werde ich das auch so handhaben und besorge mir im baumarkt kette schloss und da gibts diese pistolenboxen aus stahlblech (habe ich mal im baumarkt gesehen). Kette dran geschweißt und fertig
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Verlust bzw. Diebstahl der Waffe
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe
Auf https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016 steht dazu folgendes im "Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Waffengesetz 1996, Fassung vom 14.06.2019":Bleibeschleuniger hat geschrieben: ↑Fr 14. Jun 2019, 06:23Ok. Ist das gesetzlich so gedeckt? Komme nämlich in naher Zukunft auch in die Verlegenheit mir darüber Gedanken machen zu müssen.
Weil dann werde ich das auch so handhaben und besorge mir im baumarkt kette schloss und da gibts diese pistolenboxen aus stahlblech (habe ich mal im baumarkt gesehen). Kette dran geschweißt und fertig
Die "zumutbare Weise" sollte dadurch gegeben sein, ebenso wie der Schutz vor unberechtigtem Zugriff, da der Zugriff ja nur durch Gewalteinwirkung erfolgen könnte …Verwahrung von Schusswaffen
§ 16b. Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.
… beim Waffenführerschein hat man uns das so erklärt: "Muss um Zugriff auf die Waffen erlangen zu können zuerst Gewalt angewendet werden z.B. durch Nutzung von Werkzeug zum Aufbrechen etc., war die Waffe auf "zumutbare Weise" verwahrt und vor unberechtigtem Zugriff geschütz …"
Edit/Ergänzung:
Ich hab für meine beiden FFW einen Vaultek VT20i. Ist eine mit Zahlenkombi und Fingerabdruck gesicherte Stahlkassette, welche mit einem Stahlkabel an einem mit der Wand verschraubten über 100kg schwerem Metallregal gesichert ist.
Diese Kombi könnte ich dann z.B. bei Mitnahme zu einem Bewerb und Übernachtung im Hotel dann einfach dort am Heizungsrohr oder Heizkörper mit dem Stahlseil sichern.
Zuletzt geändert von Dobi am Fr 14. Jun 2019, 08:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe
nicht vergessen, dass die meisten Hotels keinen Heizkörper mehr haben. Höchstens einen Handtuchheizkörper im Bad.
durch die heutigen Hängetoiletten kann man auch die Kette um die Schüssel meistens vergessen
durch die heutigen Hängetoiletten kann man auch die Kette um die Schüssel meistens vergessen
Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe
Aber irgendwas wird man schon im Hotelzimmer finden, wo man mit Kette oder Stahlseil so sichern kann, dass es nur mit Gewalteinwirkung oder Werkzeug "umgangen" werden kann.
Weil wenn dir wer daheim den im Kasten verschraubten Waffensafe aus dem Kastl reißt oder das Kast zersägt und zerstört und dann den Safe wegschleppt um ihn anderswo in Ruhe aufzubrechen, waren die Waffen ja auch auf "zumutbare Weise" gesichert …
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe
In so einem Fall würde ich mir immer eine Rechtschutz Versicherung zulegen. Zudem dürfte die WBK nicht eingezogen werden. Es würde viel ermittelt werden,aber wenn die Waffe verschlossen und gesichert war , und jemand bricht bei euch Zuhause ein, den Schrank aufschweißt oder sonst was. Was könnt ihr dafür ? Es haben auch schon Leute geschafft Banktresore zu knacken. Letzten Endes kann es jedem passieren. MMn würde ich in so einem Fall alles mit einem Anwalt klären da der letzten Endes davon Ahnung hat.
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Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe
Ich sehe das auch so. Weil was soll man denn sonst machen? Es wird nicht gut kommen wenn man die schlagbohrmaschine auspackt um 15cm schrauben in die wand zu versenken damit der koffer/stahlkasette/klein-tresor nicht geklaut werden kann...Dobi hat geschrieben: ↑Fr 14. Jun 2019, 08:51Aber irgendwas wird man schon im Hotelzimmer finden, wo man mit Kette oder Stahlseil so sichern kann, dass es nur mit Gewalteinwirkung oder Werkzeug "umgangen" werden kann.
Weil wenn dir wer daheim den im Kasten verschraubten Waffensafe aus dem Kastl reißt oder das Kast zersägt und zerstört und dann den Safe wegschleppt um ihn anderswo in Ruhe aufzubrechen, waren die Waffen ja auch auf "zumutbare Weise" gesichert …
Die waffe(n) beim nächsten polizeiposten hinterlegen? Mein Bauchgefühl sagt aber das ist keine gute idee oder? Was haltet ihr von dieser "idee"
Re: Verlust bzw. Diebstahl der Waffe
Die Polizei hat mal eine Erbwaffe von mir abgeholt, auf dem Weg zur BH ging sie dann 2 Monate lang verloren. 2 Kuverts mit jeweils einer Waffe abgeholt und bei der BH ist nur 1 Kuvert angekommenBleibeschleuniger hat geschrieben: ↑Fr 14. Jun 2019, 11:21Die waffe(n) beim nächsten polizeiposten hinterlegen? Mein Bauchgefühl sagt aber das ist keine gute idee oder? Was haltet ihr von dieser "idee"
Also aus eigenem Antrieb übergebe ich denen sicher keine Waffe mehr.