trenck hat geschrieben: ↑Do 13. Jun 2019, 17:58
Robiwan hat geschrieben: ↑Do 13. Jun 2019, 12:13
trenck hat geschrieben: ↑Mi 12. Jun 2019, 15:28
Das ist ganz einfach, der eine ist ein Steirer, die anderen sind "Rumänen".
trenck
Wenn man die Artikel auch wirklich liest (ganz, nicht nur die Überschrift) anstatt sie nur zu verlinken findet man die Unterschiede.
Danke für die Belehrung, ich habe schon beide Artikel komplett gelesen. Und mir sind bestimmte Unterschiede in der Strafbemessung schon klar (Alter max. 21, bisher unbescholten). Es wäre ja ok und nachvollziehbar, wenn die drei dann z.B. die Hälfte der Strafe des Steirers kassiert hätten. Und danach aus dem Land geworfen würden, denn die Unterschiede sollten, wenn es fair hergeht, in beide Richtungen funktionieren. Jedes Land sollte für das eigene Gesindel zuständig sein.
Das erklärt aber nicht, warum es in einem Fall eine Anklage wegen Mordversuch, und im anderen Fall eine wegen Körperverletzung gab.
trenck
Bitte gerne!
Die Stelle wo steht dass bei dem Fall mit den 3 Jugendlichen das Opfer auf die Gleise gefallen ist (und nicht geworfen wurde, es gibt ja auch ein Video dazu) hast du wahrscheinlich übersehen. Die Tötungsabsicht macht den Unterschied.
Aber ich geb dir in dem Punkt recht, als dass jedes Land für seine Staatsbürger zuständig ist. Wenn man alle inhaftierten Nicht-Österreicher in deren Heimatländer schickt, und im Gegensatz die unseren zurück holt, dann wären die Platz- und Personalprobleme unserer JVAs auf einen Schlag gelöst.