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Ruger charger 10/22 Lauf

Von Waffenpflege bis hin zu Pimp my gun!
haberl1204
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von haberl1204 » Mo 29. Jul 2019, 19:57

Bzw wie schauts andersrum aus, wenn ich ma eine normale 10/22 hol und dann da drauf einen 10'' Lauf montier? Muss ich einfach nur über 60cm bleiben ohne Probleme zu bekommen, oder?
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von AUG-andy » Mo 29. Jul 2019, 20:16

haberl1204 hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 19:52
Ruhig leute , dachte nicht, dass das gleich so ausartet :D

Vergessen wir das ganze mal mit dem klappschaft
-Die charger hat ja eine gesamtlänge von 49cm
-angenommen ich Pack das ganze in einen anderen schaft und sie wird länger als 60cm, ist sie dann als langwaffe zu beurteilen?
-selbes Beispiel mit zb 16'' Lauf und anderem schaft?

Oder bleibt sie immer Kat B, kurzwaffe?

Das mit dem klappschaft werd ich mir sowieso ausm Kopf schlagen, hab keinen Bock auf Stress, mit Leuten die am längeren hebel sitzen...

Nutzen hats auch keinen für mich, außer das halt geil ausschauen würd mit kurzen Lauf und ks...

Noch was, hab meine wbk jetzt knapp 2 Jahre, wie läuft das mitn Zubehör eintragen genau ab? Die netten Dame hat damals gemeint über das reden wir, wenns so weit ist...
Die bleibt in diesem Fall B .
Weil auch ein HA als LW eine B Waffe ist .
MfG
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von AUG-andy » Mo 29. Jul 2019, 20:19

haberl1204 hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 19:57
Bzw wie schauts andersrum aus, wenn ich ma eine normale 10/22 hol und dann da drauf einen 10'' Lauf montier? Muss ich einfach nur über 60cm bleiben ohne Probleme zu bekommen, oder?
Eine normale 10/22er Ruger ist schon eine B Waffe.
Egal ob kurzer oder langer Lauf .
MfG
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von haberl1204 » Mo 29. Jul 2019, 22:59

Ja das ist mir schon klar, nur die 10/22 ist eben eine lw, bei der das lw Kat b Gesetz angewendet wird
Die charger ist aber eine kW, bei der eben das kW Gesetz angewendet wird

Mir geht's darum, dass wenn ich die charger in einen anderen schaft packe, die dann mehr als 60cm hat bzw den Lauf auch dann wechsel, bei einer Kontrolle dann gemeint wird es ist eine lw und keine kW und dann Probleme bekomm

Zur zweiten Frage, ich weiß sie ist Kat b nur darf sie eben nicht unter 60cm kommen wenn ich zb einen Schubschaft und kurzen Lauf dran mach, weil dann ja kW
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von AUG-andy » Mo 29. Jul 2019, 23:23

haberl1204 hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 22:59
Ja das ist mir schon klar, nur die 10/22 ist eben eine lw, bei der das lw Kat b Gesetz angewendet wird
Die charger ist aber eine kW, bei der eben das kW Gesetz angewendet wird

Mir geht's darum, dass wenn ich die charger in einen anderen schaft packe, die dann mehr als 60cm hat bzw den Lauf auch dann wechsel, bei einer Kontrolle dann gemeint wird es ist eine lw und keine kW und dann Probleme bekomm

Zur zweiten Frage, ich weiß sie ist Kat b nur darf sie eben nicht unter 60cm kommen wenn ich zb einen Schubschaft und kurzen Lauf dran mach, weil dann ja kW
Kurz und Langwaffengesetz ?
Es ist alles in Kategorien eingeteilt A B C D
A ist alles Verbotene eh schon wissen
B sind Kurzwaffen und Habautomatische Langwaffen
C Langwaffen mit gezogenem Lauf
D Schrott mit glatten Lauf
Charger ist mit kurzen oder langen Lauf Kategorie B
Zweite Frage erübrigt sich .
Bei der Kontrolle werden deine Kategorie B Waffen kontrolliert nach Nummer.
Ob der Charger 45cm ist oder 65cm ist unerheblich.
Solange er nicht schnell zerlegbar ist .
MfG
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von gewo » Mo 29. Jul 2019, 23:54

woolf hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 23:26
Die Frage ob LW oder KW ist - mit dem neuen WaffG - eigentlich nicht mehr von Belang
ja sehe ich auch so

ich vertrete zudem aber die ansicht dass sie - mit ausnahme der thematik gewehrscheinwerfer - auch im alten gesetz unbedeutsam war
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von gewo » Mo 29. Jul 2019, 23:54

woolf hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 23:26
Die Frage ob LW oder KW ist - mit dem neuen WaffG - eigentlich nicht mehr von Belang
ja sehe ich auch so

ich vertrete zudem aber die ansicht dass sie - mit ausnahme der thematik gewehrscheinwerfer - auch im alten gesetz unbedeutsam war
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von haberl1204 » Di 30. Jul 2019, 02:12

Ahh jetzt hab ichs kapiert

Also alles was über 60cm hat und sich mittels klappschaft auf unter 60cm bringen lässt ist pfui?

Wenn ich jetzt a charger Hab mit 58,5cm gesamt und klappschaft eingeklappt auf 45cm ist nix pfui? (nur als bsp)

Nur versteh ich den §17 so, dass alles was klappen geht pfui ist, auch wenns eine howa mit 24'' und klappschaft ist?!
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von yoda » Di 30. Jul 2019, 07:44

AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 20:19
haberl1204 hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 19:57
Bzw wie schauts andersrum aus, wenn ich ma eine normale 10/22 hol und dann da drauf einen 10'' Lauf montier? Muss ich einfach nur über 60cm bleiben ohne Probleme zu bekommen, oder?
Eine normale 10/22er Ruger ist schon eine B Waffe.
Egal ob kurzer oder langer Lauf .
Die Lauflänge ist vollkommen egal, der ungenaue §17 hinsichtlich klappen und zerlegen ist ein Problem, weil da nichts Genaueres definiert ist. 10/22 Takedown ist z.B.: Kat. A, ich kann aber mit einem Klappschaft auch eine 10/22 bauen die ich im selben Ausmaß verkleinern kann, obwohl das für Jagd- und Sportzwecke nicht wirklich notwendig ist, somit potentiell unter den §17 fällt. Klarheit bringt eigentlich nur eine Anfrage bei der Behörde.

In der Praxis wird es in Österreich aktuell wahrscheinlich keine Probleme geben wenn man einen Klappschaft und irgendeinen anderen Lauf montiert ABER es ist deswegen nicht lupenrein legal.

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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von AUG-andy » Di 30. Jul 2019, 08:36

yoda hat geschrieben:
Di 30. Jul 2019, 07:44
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 20:19
haberl1204 hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 19:57
Bzw wie schauts andersrum aus, wenn ich ma eine normale 10/22 hol und dann da drauf einen 10'' Lauf montier? Muss ich einfach nur über 60cm bleiben ohne Probleme zu bekommen, oder?
Eine normale 10/22er Ruger ist schon eine B Waffe.
Egal ob kurzer oder langer Lauf .
Die Lauflänge ist vollkommen egal, der ungenaue §17 hinsichtlich klappen und zerlegen ist ein Problem, weil da nichts Genaueres definiert ist. 10/22 Takedown ist z.B.: Kat. A, ich kann aber mit einem Klappschaft auch eine 10/22 bauen die ich im selben Ausmaß verkleinern kann, obwohl das für Jagd- und Sportzwecke nicht wirklich notwendig ist, somit potentiell unter den §17 fällt. Klarheit bringt eigentlich nur eine Anfrage bei der Behörde.

In der Praxis wird es in Österreich aktuell wahrscheinlich keine Probleme geben wenn man einen Klappschaft und irgendeinen anderen Lauf montiert ABER es ist deswegen nicht lupenrein legal.
Dieser Aussage ist nicht's mehr hinzuzufügen.
Das wollte ich immer mitteilen das der Lauf das geringste Problem darstellt.
Klappschaft war bei der Kontrolle nieeeee eine Erwähnung wert .
Die Takedown mit dem schnellen zerlegen war immer die Böse A Waffe.
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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von yoda » Di 30. Jul 2019, 10:39

Genau deswegen all meine Hinweise, weil im ersten Beitrag auch von einem Klappschaft gesprochen wurde und in den weiteren Beiträgen gebetsmühlenartig B ist B wiederholt wurde (bitte nicht auf die Goldwaage legen, ich hoffe man weiß was gemeint ist) :mrgreen:

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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von Housedog » Di 30. Jul 2019, 15:51

Wie ist das rechtlich wenn man bereits so eine Waffe besitzt, muss man dann eine KAT A Eintragung beantragen?

Bisher ist es ja so das die Charger als Pistole bezeichnet wird und nicht als Gewehr und man sich somit mit was auch immer für einen Schaft sich nie im Graubereich bewegt hat ...

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Re: Ruger charger 10/22 Lauf

Beitrag von eriochromcyanin » Di 30. Jul 2019, 16:49

yoda hat geschrieben:
Di 30. Jul 2019, 07:44
AUG-andy hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 20:19
haberl1204 hat geschrieben:
Mo 29. Jul 2019, 19:57
Bzw wie schauts andersrum aus, wenn ich ma eine normale 10/22 hol und dann da drauf einen 10'' Lauf montier? Muss ich einfach nur über 60cm bleiben ohne Probleme zu bekommen, oder?
Eine normale 10/22er Ruger ist schon eine B Waffe.
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In der Praxis wird es in Österreich aktuell wahrscheinlich keine Probleme geben wenn man einen Klappschaft und irgendeinen anderen Lauf montiert ABER es ist deswegen nicht lupenrein legal.
Ich habe vor einiger Zeit einen charger mit klappschaft vom BM.I beurteilen lassen. Nach alter Rechtslage absolut in Ordnung. Licht durfte man damals allerdings keines anbringen.
Werde ab 14.12. mal erneut anfragen, ob diese Kombination weiterhin erlaubt bleibt, oder eine Altbestandsmeldung erforderlich sein wird.
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