Ich behaupte einfach mal, du hast keine Ahnung...Mauser98Lover hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2019, 23:37dann lässt man sich ein paar Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit in einer professionellen Druckerei ausdrucken, z.b. solche bei der Uni, die auf sowas spezialisiert sind, und gibt die gleich bei der BH ab und sagt denen, dass sie sich ruhig melden können wenn ein Gutachter das überprüfen soll....und wenn man am Ende der Arbeit - wie es sich gehört - die Quellen angibt, dann braucht man auch nicht zehntausend Bücher mitschleppen. Danach haben die 6 Monate Zeit - wenn ich mich nicht irre - den Antrag zu bearbeiten, also da muss spätestens eine Entscheidung gefallen sein, wenn sie dann den Antrag ablehnen, dann geh ich einfach in Revision und die nächste Instanz (evtl is das der LVWG) muss sowieso genauer hinschauen als die BH und wird dann garantiert in deinem Sinne eine Entscheidung fällen. Das ist natürlich nicht die beste Lösung auf der Welt, nur wenn man unbedingt berechtigterweise solche extra Schusswaffen braucht, dann führt sowieso kein Weg daran vorbeiklausg73 hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2019, 23:27Mehrere aus meinen verein haben sammler schon versucht, und kamen nicht mal zum nachweisgespräch der oder die verantwortlichen dort sind nicht so einfach wie wo anders. In anderen bezirken ist es leichter bei uns leider nicht......mein vater hat 100 auf seiner karte, waren auch andere zeiten und er ist jäger da gehts gleich noch viel leichter ........Vitamin bMauser98Lover hat geschrieben: ↑Sa 20. Jul 2019, 22:55
warum wirds mit der Begründung ,,Sammler" nicht funktionieren, es gibt doch einen Grund warum die Option besteht, der Pessimismus hier ist nicht auszuhalten. Solange man beweisen kann, dass man nicht einfach nur mehr FFWs im Schrank zum ,,rumballern" liegen haben will, dann wird wohl nichts gegen die Erweiterung sprechen. Ich würde Literatur sammeln, möglichst viel z.b. zum Thema Revolver auf Englisch und Deutsch. Wenn man dann eine kurze wissenschaftliche Arbeit (60.000 Zeichen reichen fix) über das Thema verfasst hat (Geschichte, modelle, technik, relevanz in der Waffenbranche, etc.) und die Infos alle hat, dann wird es sicher gehen. Mehr als das kann man wohl nicht machen, nur gleich aufzugeben, nur weil die Möglichkeit besteht, dass die BH doch nicht zustimmt beim Sammeln ist glaub ich der falsche Zugang.
Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ? Wegen was ? Wegen Verletzung in einfachgesetzlichen oder verfassungsgesetzlich garantierten Rechten ? Wo sollen die denn im so schwammig formulierten Waffengesetz sein ?
Nimm es mir nicht übel, die Gerichte schenken niemanden was. Da stehen die Chancen bei der Behörde noch um einiges besser als vor den Gerichten (siehe Waffenpass). Zum Gericht kannst du gehen wenn die neuen Erweiterungsregeln falsch oder nicht angewendet werden, aber nicht wenn die Behörde dir den "Sammler" nicht abkauft...
Ermessensbestimmungen sind nicht Teil der gerichtlichen Kontrolle...