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Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Klar macht Nachhilfe Sinn, immer, egal wobei. Besonders wenns um dogmatisches Zeug geht. Auch wenn Nicht- Juristen lieber bei ihrem Vorurteil bleiben und das nie verstehen werden wollen. Aber ich bin ungeeignet, weil erstens nicht wirklich qualifiziert und zweitens von der Dogmatik besessen. Den PSK für Bürgerliches hast eh, haluna? Da werden Basics so erklärt, dass es iaR auch schlüssig ist. Nicht so wie KW & Co, die sind sehr lückenhaft bezüglich Grundlegendem, bzw unnötig kompliziert formuliert. Good Luck für die Prüfung.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
cas81 hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 11:46Klar macht Nachhilfe Sinn, immer, egal wobei. Besonders wenns um dogmatisches Zeug geht. Auch wenn Nicht- Juristen lieber bei ihrem Vorurteil bleiben und das nie verstehen werden wollen. Aber ich bin ungeeignet, weil erstens nicht wirklich qualifiziert und zweitens von der Dogmatik besessen. Den PSK für Bürgerliches hast eh, haluna? Da werden Basics so erklärt, dass es iaR auch schlüssig ist. Nicht so wie KW & Co, die sind sehr lückenhaft bezüglich Grundlegendem, bzw unnötig kompliziert formuliert. Good Luck für die Prüfung.
Ja das PSK und das KW hab ich aber bis jz die einzigen prüfungen die ich gemacht habe in Bürgerlichem recht waren über sachen wie "Berreicherungsrecht,Schadensersatz,PHG,Gewährleistung,Irtum,Fagg, Erbrecht uns... Sachenrecht ist aber leider ned zur prüfung gekommen daher habe ich das noch ned gelernt und entnehme mein wissen aus dem Römischen sachnerecht was ich gemacht hab spirch nec vi, nec clam, nec precario aber Römisches Sachenrecht wird wsl eh ziemlich das gleiche sein
Merci
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Was mich immer fasziniert ist wie schnell der Cas81 das immer wieder "hervor holt" aus dem Gedächtnis und mit welcher Genauigkeit er das ausführt.
Respekt
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Ich hab gerade heute früh bevor ich in die Arbeit bin den Besitz noch mal durchgekaut. Ist also eher Zufall. Genau ist da aber nichts gewesen, das war nur ein Mash Up der Grundsätze. Beim WaffG hab ich nachgelesen und zwar schlampig, wie Yoda bewiesen hat.
Und ja, haluna, Römisches ist im großen und ganzen dasselbe. Dazu kommen halt ein paar Abwandlungen und die ganze Rechtsprechung. Aber die Römer waren leiwand drauf bezüglich Jus. Ok, das mit den Sklaven war nicht so nett... aber juristisch pipifein gelöst.
Und ja, haluna, Römisches ist im großen und ganzen dasselbe. Dazu kommen halt ein paar Abwandlungen und die ganze Rechtsprechung. Aber die Römer waren leiwand drauf bezüglich Jus. Ok, das mit den Sklaven war nicht so nett... aber juristisch pipifein gelöst.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
Machts euch bitte ned lächerlich
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Klar, wenn's niemand sieht, darf man auf der Autobahn auch 200 fahren...Papa Bär hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:30Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Spricht Intellektuell ja echt für dich dieser Vergleich, Gratulation !The_Governor hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:40Klar, wenn's niemand sieht, darf man auf der Autobahn auch 200 fahren...Papa Bär hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:30Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Jedenfalls auch nicht weniger, als im Internet damit rumzuprahlen, dass man geltendes Gesetz nicht allzu ernst nimmt, ob sinnvoll oder nicht.Papa Bär hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:47Spricht Intellektuell ja echt für dich dieser Vergleich, Gratulation !The_Governor hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:40Klar, wenn's niemand sieht, darf man auf der Autobahn auch 200 fahren...Papa Bär hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:30Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Was jeder tut bleibt jedem selbst überlassen und es sollte jeder wissen was er macht weil alt genug dafür wären wir ja. In Zeiten von Uploads und Selfies würde ich mir sowas ganz gut überlegen.Der Michl der heute dein Freund ist kann es morgen vielleicht nimmer sein und wie in einem anderen Thread schon festgestellt wurde, vergisst das Internet leider nicht. Genauso würde ich mal ziemlich sicher davon ausgehen daß unter Umständen "andere" hier mitlesen, bzw so schnell kannst gar nicht schauen wie FB,Forumetc ausgehoben sind und darum würde ich an deiner Stelle sowas nicht öffentlich Posten noch wem öffentlich dazu raten.
Es gibt mehrere Möglichkeiten seine Verlässlichkeit zu verlieren,aber das ist eine davon.
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Di 13. Aug 2019, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Das problem ist halt das der "freund" das jemandem weiterzählen könnte... vielleicht einer falschen Person und dann hast a problem...Papa Bär hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:30Frag nur ich mich was die diskussion soll?
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
abgesehen von grundsaetzlichen ueberlegung zum thema gesetze und deren einhaltung ...Papa Bär hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:30Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
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es gibt a menge faelle wo waffendokumente entzogen wurden wegen genau dieses sachverhaltes
spaetestens wennst mal versehentlich die freundin vom freund beschlaefst und er findet des ned witzig isses nur ein kleiner schritt zu einer anzeige
auch eine scheidung waere ein schoener anlassfall
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Nachdem die Polizei mittlerweile ein sofortiges Waffenverbot aussprechen kann, ist daran nichts lächerlich.Papa Bär hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:30Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
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Wenn der LWB seine Familie nicht auf lügen getrimmt hat (wenn diese bei der Nachschau anwesend ist und nebenbei vom Polizisten gefragt wird), wird das nicht gut gehen und ist im übrigen auch verantwortungslos.
Zuletzt geändert von Ares am Di 13. Aug 2019, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
Papa Bär hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 12:30Frag nur ich mich was die diskussion soll?
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Zuletzt geändert von AUG-andy am Di 13. Aug 2019, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
§ 47. (1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
1.
auf die Gebietskörperschaften;
2.
auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a)
die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder
b)
die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden oder
c)
die sie auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer gesetzlicher Bestimmungen im Bundesgebiet besitzen dürfen.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?
...und ich schätze, daß ein Großteil der hier Anwesenden es bereits auch schon so gemacht hat und der allererste Kontakt genau so abläuft. Ohne social media beteiligung.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
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