"Handysignatur kennma net, das nemma net... Mimimi... Signaturgesetz ist uns egal... Bitte kommen Sie in die Filiale"

Anrufen, das Kennwort "Schadensfall" nennen, den Sachverhalt und die Transaktion beschreiben. Dann wird dir die Bank, wie sie es entsprechend §67 ZaDiG (=Zahlungsdienstegesetz) auch muss, bis zum Ende des nächsten Werktag den Betrag des unautorisierten Zahlungsvorganges erstatten. Zumindest bei einer ordentlichen Bank, wennst bei N26 oder ähnlichen Startups bist dann wünsche ich von Herzen alles Gute und dass du auf das Geld nicht angewiesen bist.Teal'c hat geschrieben: ↑Do 29. Aug 2019, 17:21irgendso ein Wixer hat es geschafft über meine IBAN, aber anderen Namen, 500 Euro per Lastschrift abzubuchen.Online Händler ist ratlos, die Bankhotline hat mir auch nicht wirklich weiterhelfen können.
Jetzt darf ich meine Frau oder Mutter morgen zur Bank schicken, weil bis ich von der Arbeit heimkomm, haben die schon lange zu.
Kennwort von meinem account hab ich geändert und die Bankdaten dort wegen der Lastschrift auch gleich gelöscht. Eh hast ka Kohle und dann so ein schei*!!![]()
§6 (4) 2 FM-GwG ist nicht mit einer elektronischen Signatur erfüllt. Dass eine Bank freiwillig Auflagen und zusätzliche Regulierung einbaut hätt ich noch nicht erlebt.
Dann probieren wir es einfach mit §6 Abs 4 Z 3 FM-GwG.
Genau. Ausweiskopie haben sie ohnehin, die wäre aber bei einer elektronischen Signatur nicht einmal notwendig, siehe letzter Satz.
kündigen...fertig.
Eine Erstidentifikation ohne VideoIdent Verfahren und/oder Ausweis? Wer macht das?Balistix hat geschrieben: ↑Fr 30. Aug 2019, 11:00Dann probieren wir es einfach mit §6 Abs 4 Z 3 FM-GwG.![]()
Geht ja ned um eine Erstidentifikation.
Schicht ist Pflicht!