Lichtgestalt hat geschrieben:Wie sieht das rechtlich mit Zubehör aus?
Laserzielgeraet?
Lampe?
Vordergriff?
Zweibein?
Optische Zielgeräte?
Rundmagazine?
Den schalli lass ich gleich weg

hi
ich bin kein waffensachverstaendiger
und auch ned der waffenverhinderertyp den man im BMI immer ans rohr bekommt wenn man da anruft
aber die ausnahmegenehmigten halbautomaten kann man mit den ueblichen kategorien nicht vergleichen
sie sind nur in der genehmigten version ausnahmegenehmigt und duerfen in dieser form wie kat B besessen werden, jede andere form dieser waffen ist kriegsmaterial
eigentlich ist in einem erlass davon die rede dass elemente wie bajonetthalterung, muendungsfeuerdaempfer, zweibein, griff (was immer damit auch gemeint ist, ich vermute der vorderschaftgriff) und schiebeschaft nicht daran montiert werden duerfen.
nach uebereinstimmender aussage mehrerer user hier im forum wird der erlass aber nimmer angewendet
ich selber weiss dazu nur dass mir jemand der damit zu tun hat tatsaechlich auch telefonisch gesagt hat dass ein zweibein kein problem ist.
definitiv problematisch ist laut diesem telefonat der MFD und die bajonetthalterung, beide machen einen ausnahmegenehmigten HA zu KM
wegen des schubschaftes habe ich nicht gefragt
zu deinen fragen
laserzielgeraet <- egal wenn die rail dazu schon an der waffe dran war
licht <- sowieso verboten weil langwaffe
vordergriff <- tja, keine ahnung
optische zielgeraete <- welche? alles was du ohne aenderung an der waffe montieren kannst und was nicht gegen den erlass verstoesst ist problemfrei
rundmagazine <- ist ein magazin, sollte egal sein, magazine wurden bei der einstufung nicht mit festgelegt