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Verwahrung bei voller WBK
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung bei voller WBK
Kann ich mit voller WBK eine Kat. B Waffe zur Verfahrung übernehmen (z.B. wegen eines Todesfalles eines Bekannten)?
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Verwahrung bei voller WBK
Theoretisch kann im Todesfall die Behörde die Überschreitung der Plätze anordnen. Wenn z.B. der Ehepartner verstirbt und der Betroffene nunmehr 4 anstatt 2 genehmigter Schusswaffen verwahrt und ohnehin aufgrund des Erbenprivilegs davon auszugehen ist, dass die verwahrende Person diese Waffen zukünftig besitzen wird, ermöglicht der § 43 WaffG Folgendes:
§ 43. (1) Befinden sich im Nachlaß eines Verstorbenen Schusswaffen der Kategorie B, Kriegsmaterial oder verbotene Waffen, so hat derjenige, in dessen Obhut sich die Gegenstände im Erbfall befinden, dies unverzüglich der Behörde oder - sofern es sich um Kriegsmaterial handelt - der nächsten Militär- oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen. Die Behörde hat gegebenenfalls die Sicherstellung oder vorläufige Beschlagnahme dieser Gegenstände zu veranlassen oder die zur sicheren Verwahrung erforderlichen Anordnungen zu treffen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Verwahrung bei voller WBK
Aus ...........
Zuletzt geändert von THE_ICEMAN am Fr 18. Sep 2020, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Verwahrung bei voller WBK
Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
Gott zum Gruß, Glück Auf, und Wei Hei vom Bergsteirer
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
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Was ist zu tun ????!!!!!!
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Dieses schöne Land ist der Steirer Land,
ist mein liebes teures Heimatland.
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Re: Verwahrung bei voller WBK
NEIN!
nur wenn es dazu eine Anordnung der behoerde des verstorbenen gibt
die waffe bleibt im Normalfall bei einem Hinterbliebenen, auch wenn dieser kein Waffendokument hat
die Person aus dem kreis der Hinterbliebene welche die Waffe physikalisch übernimmt hat die behoerde des verstorbenen darüber nachweislich zu informieren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Verwahrung bei voller WBK
Schlosser?Bergsteirer hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 13:00Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
Gott zum Gruß, Glück Auf, und Wei Hei vom Bergsteirer
Winkelschleifer?
Bohrmaschine?
Hinweis:
um die Kosten die beim Einsatz des Schlossers anfallen kannst dir normal 2 Bohrmaschinen, 1 Winkelschleifer und einen neuen Tresor kaufen ...
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Re: Verwahrung bei voller WBK
Bergsteirer hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 13:00Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
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Tresor muss dann wohl aufgebrochen werden.
Eigentlich darf ja niemand Zugriff auf die Waffen haben, aber bei Todesfällen in meinem Bekanntenkreis hat die Ehefrau dann doch immer den Tresor öffnen können und der Polizei wars wurscht.
Re: Verwahrung bei voller WBK
Hier in Kärnten war die Polizei wenige Tage nach dem Tod vor der Tür und hat die Waffen abgeholt. Die Waffen wurden auf der BH verwahrt bis das Erbe beschlossen war.
Re: Verwahrung bei voller WBK
Tes-ta-mentNuss_95 hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 15:08Bergsteirer hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 13:00Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
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Was ist zu tun ????!!!!!!
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Tresor muss dann wohl aufgebrochen werden.
Eigentlich darf ja niemand Zugriff auf die Waffen haben, aber bei Todesfällen in meinem Bekanntenkreis hat die Ehefrau dann doch immer den Tresor öffnen können und der Polizei wars wurscht.
und zu wurscht: hätte die Polizei dem Verstorbenen wegen einem Vergehen gegen die Verwahrungsvorschriften einen Entzug der WBK einleiten sollen?
Re: Verwahrung bei voller WBK
Nja, wen ich abtrete wird wohl meine Frau den Schlüssel aus meinem Hosensack an sich nehmen..Nuss_95 hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 15:08Bergsteirer hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 13:00Servus Pulverdampfler
Bezüglich Todesfall, da hat sicher jeder von uns schon einmal seine Gedanken spielen lassen.
Annahme: Waffenbesitzer stirbt, Waffen sind sicher versorgt, in Tressor oder Waffenraum, der Rest der Familie,
hat keine Ahnung vom Zugangacode, bzw wo der Schlüssel ist.
Was ist zu tun ????!!!!!!
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Tresor muss dann wohl aufgebrochen werden.
Eigentlich darf ja niemand Zugriff auf die Waffen haben, aber bei Todesfällen in meinem Bekanntenkreis hat die Ehefrau dann doch immer den Tresor öffnen können und der Polizei wars wurscht.
Ergo kann sie dann den Tresor aufschließen..
Und hatt Zuwenig Plätze auf ihrer WBK...
Aber das wird ihre geringste Sorge sein in dem Moment....
mfg
Josef
Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte
Josef
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Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte

Re: Verwahrung bei voller WBK
wenn es dazu keine zustimmung der gattin gab dann ist das veruntreuung bzw diebstahl.IR84 hat geschrieben: ↑Mo 16. Sep 2019, 19:38Ich hatte erst einmal die Erfahrung gemacht, als ein Bekannter (ehemaliger Polizist) verstorben ist. Da hat die Polizei 5 Stunden nach der Todesmeldung alle registrierten Waffen Kat B und C abgeholt, die Ehefrau wurde gar nicht gefragt ob sie damit einverstanden ist.
Nach Abwicklung der Erbschaft wurden die Waffen dann verkauft, die Witwe bekam keine WBK.
Ist vielleicht von Behörde zu Behörde unterschiedlich in der Handhabung....
die waffen des verstorbenen gehen bei kat B, C und D in die erbmasse.
die frage der zulaessigkeit der innehabung ist eine nachrangige.
es wird daher wohl so eine zustimmung gegeben haben, du weisst es bloss nicht.
doubleaction OG, Wien
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