Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!AUG-andy hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 09:55Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.
Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.
Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Schmeisser 9mm AR15
Re: Schmeisser 9mm AR15
Re: Schmeisser 9mm AR15
Momentan ist die Situation für den Endverbraucher sehr schwierig.kurtk hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 10:11Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!AUG-andy hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 09:55Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.
Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.
Da hast du schon Recht, aber es gibt auch Käufer (zumindest lese ich es so heraus) die sich bewusst so ein Ding kaufen und abwarten was passiert.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Schmeisser 9mm AR15
Zum Beispiel Kat B.
Solang es für einen Halbautomaten keinen Bescheid aufgrund eines Antrags gemäß Paragraph 44 gibt, wurde die Zuordnung schlicht und ergreifend noch nicht getroffen. Anzunehmen, dass es sich automatisch um Kat A handelt, lässt sich meines Erachtens bei einem Halbautomaten aus dem WaffG nicht ableiten.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Schmeisser 9mm AR15
Ist aber Deine Interpretation des Gesetzes. Nicht mehr und nicht weniger.
Re: Schmeisser 9mm AR15
Absolut richtig, deshalb hab ich auch "meines Erachtens" geschrieben.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Schmeisser 9mm AR15
Es könnte natürlich auch Kat.B sein.
Wenn man ein bisschen Humor hat, dann kann man sich das wie eine Schwangerschaft vorstellen:
Eine Frau ist schwanger. Das Kind (~der Halbautomat) ist entweder männlich (~Kat. A) oder weiblich (~Kat. B). Was das Kind tatsächlich ist, steht vom Moment der Befruchtung weg fest, nur weiß mans halt nicht, bis man das Geschlecht mit einer mehr oder minder geeigneten Methode feststellt:
- Die einzige 100% sichere Methode ist die Geburt (~rechtskräftiges Urteil).
- Ziemlich zuverlässig ist eine Ultraschalluntersuchung beim Gynäkologen (~Bescheid vom Ministerium). Der Gynäkologe hat fast immer Recht - aber hin und wieder gibt's dann bei der Geburt doch eine Überraschung.
- Deutlich weniger zuverlässig ist die Ultraschalluntersuchung beim Hausarzt (~Bescheid/Schrieb von der lokalen Behörde). Viele Hausärzte schreiben aber so und so eine Überweisung zum Gyn.
- Ungeeignet ist eine Feststellung des Geschlechts mittels chinesischem Bauernkalendar oder Horoskop (~Vergleichsgutachten von privat).
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: Schmeisser 9mm AR15
Wenn man bedenkt, dass mit 14.12. gem. § 5 Abs. 1 Z 1 WaffG halbautomatische Karabiner und Gewehre (prinzipiell) kein Kriegsmaterial mehr sind, mutet das jetzt überhaupt ein bisschen sinnlos an
Re: Schmeisser 9mm AR15
Also ich kenne eine Luvo Ar15 9x19, die steht bei einem Händler (hat mehrere Filialen), da hatte mir der Verkäufer gesagt das es einen Bescheid dafür gibt und sie sich nicht auf so halbe Sachen einlassen.kurtk hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 10:11Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!AUG-andy hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 09:55Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.
Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.

(Zitat aus Spiderman)
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5465
- Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09
Re: Schmeisser 9mm AR15
Durftest den auch sehen? Dass man ihn nicht ausgehändigt bekommt, ist mir klar, aber anschauen sollte man ihn können, bevor man die Kohle dafür hinblättert.howa308 hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2019, 11:03Also ich kenne eine Luvo Ar15 9x19, die steht bei einem Händler (hat mehrere Filialen), da hatte mir der Verkäufer gesagt das es einen Bescheid dafür gibt und sie sich nicht auf so halbe Sachen einlassen.kurtk hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 10:11Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!AUG-andy hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 09:55Wenn mir der etablierte Waffenhändler sagt, die LUVO entspricht ... ja was soll ich als Kunde da groß anzweifeln oder selber anstellen.
Weil manche Händler noch immer glauben das ein Vergleichsgutachten und ein Einstufungsbescheid das selbe sind . Und gutgläubige Käufer darauf reinfallen.
Re: Schmeisser 9mm AR15
you made my day`HS911 hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 21:52Es könnte natürlich auch Kat.B sein.
Wenn man ein bisschen Humor hat, dann kann man sich das wie eine Schwangerschaft vorstellen:
Eine Frau ist schwanger. Das Kind (~der Halbautomat) ist entweder männlich (~Kat. A) oder weiblich (~Kat. B). Was das Kind tatsächlich ist, steht vom Moment der Befruchtung weg fest, nur weiß mans halt nicht, bis man das Geschlecht mit einer mehr oder minder geeigneten Methode feststellt:Die Idee, dass das Kind solange männlich ist, bis der Gynäkologe bestätigt, dass er am Ultraschall kein Zumpferl sieht, ist trotzdem falsch. Der Gynäkologe stellt nur fest was er sieht, er kann das Geschlecht aber nicht beeinflussen.
- Die einzige 100% sichere Methode ist die Geburt (~rechtskräftiges Urteil).
- Ziemlich zuverlässig ist eine Ultraschalluntersuchung beim Gynäkologen (~Bescheid vom Ministerium). Der Gynäkologe hat fast immer Recht - aber hin und wieder gibt's dann bei der Geburt doch eine Überraschung.
- Deutlich weniger zuverlässig ist die Ultraschalluntersuchung beim Hausarzt (~Bescheid/Schrieb von der lokalen Behörde). Viele Hausärzte schreiben aber so und so eine Überweisung zum Gyn.
- Ungeeignet ist eine Feststellung des Geschlechts mittels chinesischem Bauernkalendar oder Horoskop (~Vergleichsgutachten von privat).



-------------------------------------
dvc & AA

dvc & AA

Re: Schmeisser 9mm AR15
The_Governor hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2019, 11:35Durftest den auch sehen? Dass man ihn nicht ausgehändigt bekommt, ist mir klar, aber anschauen sollte man ihn können, bevor man die Kohle dafür hinblättert.howa308 hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2019, 11:03Also ich kenne eine Luvo Ar15 9x19, die steht bei einem Händler (hat mehrere Filialen), da hatte mir der Verkäufer gesagt das es einen Bescheid dafür gibt und sie sich nicht auf so halbe Sachen einlassen.kurtk hat geschrieben: ↑So 20. Okt 2019, 10:11
Andy, woher soll ein Kunde die Info haben, im Internet findest keine Liste und wenn z.B. ein HA Kaliber 300 Blackout mit WAFFE HAT EINEN EINSTUFUNGSBESCHEID bei einen Händler findest warum sollte ich es anzweifeln? Ich als Käufer muss ja mich nicht auskennen mit Bescheiden!
Nein, ich habe ihn nicht gesehen.
Der Verkäufer meinte er hätte eine E-Mail gesehene wo der Bescheid dabei war.

(Zitat aus Spiderman)
Re: Schmeisser 9mm AR15
an diese Stelle kommt meine Frage auch an die Händler die hier unterwegs sind. derjenige der das Gewerbe Waffenhandel ausübt muß doch über einen Befähigungsnachweis verfügen. ich als Käufer muß doch auf das fachliche Können und Wissen eines Waffenhändlers vertrauen können, daß er nur Waffen in Verkehr bringt, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Waffenhändler unerlaubte Waffen in Verkehr bringen, wieso wäre ich dafür als gutgläubiger Käufer haftbar? Wie komme ich dazu mich vor dem Kauf bei irgendeinem Amt zu vergewissern ob eine Waffe als Kat B gilt oder nicht, wenn der Händler es auf seine Internetseite bzw. Geschäftslokal zum Verkauf anbietet???
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1935
- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: Schmeisser 9mm AR15
Es gibt einen Bescheid. Der hat Gültigkeit für den Antragsteller. Nicht für die Öffentlichkeit. Die muss den nicht kennen.
Wollte die Behörde, dass dem so wäre, müsste sie eine Verordnung erlassen. Die ist dann öffentlich, und für alle zugänglich.
Du kannst unmöglich schuldhaftes Verhalten daraus ableiten, dass du eine "Vorschrift" nicht befolgt hast, die du nicht kennen konntest.
Das ist ein wichtiges Prinzip in einem Rechtsstaat.
Ich bin mir mal recht sicher, dass die BH bei der nächsthöheren Instanz nachfragen wird. Juristen sichern sich gern in ihren Entscheidungen ab. -Ganz besonders dann, wenns einen rechtlichen Wickel geben könnte. Folglich wird das nicht am Halbwissen eines BH Juristen scheitern.
Wollte die Behörde, dass dem so wäre, müsste sie eine Verordnung erlassen. Die ist dann öffentlich, und für alle zugänglich.
Du kannst unmöglich schuldhaftes Verhalten daraus ableiten, dass du eine "Vorschrift" nicht befolgt hast, die du nicht kennen konntest.
Das ist ein wichtiges Prinzip in einem Rechtsstaat.
Ich bin mir mal recht sicher, dass die BH bei der nächsthöheren Instanz nachfragen wird. Juristen sichern sich gern in ihren Entscheidungen ab. -Ganz besonders dann, wenns einen rechtlichen Wickel geben könnte. Folglich wird das nicht am Halbwissen eines BH Juristen scheitern.
Re: Schmeisser 9mm AR15
das ist falschhowa308 hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2019, 13:49The_Governor hat geschrieben: ↑Mo 21. Okt 2019, 11:35Durftest den auch sehen? Dass man ihn nicht ausgehändigt bekommt, ist mir klar, aber anschauen sollte man ihn können, bevor man die Kohle dafür hinblättert.
Nein, ich habe ihn nicht gesehen.
Der Verkäufer meinte er hätte eine E-Mail gesehene wo der Bescheid dabei war.
und das ist auch bekannt
es gibt ein vergleichsgtachten eines privaten gutachters
aber es gibt KEINE einstufung
zumindestens ist das die auskunft des importeurs
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Schmeisser 9mm AR15
Hast du den Bescheid gesehen? Vor 4 Wochen gab es noch keinen...Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 24. Okt 2019, 16:58Es gibt einen Bescheid. Der hat Gültigkeit für den Antragsteller. Nicht für die Öffentlichkeit. Die muss den nicht kennen.
Wollte die Behörde, dass dem so wäre, müsste sie eine Verordnung erlassen. Die ist dann öffentlich, und für alle zugänglich.
Du kannst unmöglich schuldhaftes Verhalten daraus ableiten, dass du eine "Vorschrift" nicht befolgt hast, die du nicht kennen konntest.
Das ist ein wichtiges Prinzip in einem Rechtsstaat.
Ich bin mir mal recht sicher, dass die BH bei der nächsthöheren Instanz nachfragen wird. Juristen sichern sich gern in ihren Entscheidungen ab. -Ganz besonders dann, wenns einen rechtlichen Wickel geben könnte. Folglich wird das nicht am Halbwissen eines BH Juristen scheitern.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon