Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Konfusion über "Altbestand"
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Konfusion über "Altbestand"
ich bringe meine Frage hier ein, damit jeder sieht, dass sie schon gestellt wurde und Du nicht viele emails mit dem gleichen / ähnlichen Inhalt bekommst:
Können auf den neuen §17 Kat.A Plätzen auch B-Waffen eingetragen werden? Wenn ja, wird in diesem Fall der §17 Kat-A Platz zu einem Kat-B Platz und ist er somit "verloren" oder bleibt der Platz als §17 Kat-A Platz bestehen?
Können auf den neuen §17 Kat.A Plätzen auch B-Waffen eingetragen werden? Wenn ja, wird in diesem Fall der §17 Kat-A Platz zu einem Kat-B Platz und ist er somit "verloren" oder bleibt der Platz als §17 Kat-A Platz bestehen?
-------------------------------------
dvc & AA

dvc & AA

Re: Konfusion über "Altbestand"
kann man gerne hier posten, kein problemm_a_d hat geschrieben: ↑Di 29. Okt 2019, 10:37ich bringe meine Frage hier ein, damit jeder sieht, dass sie schon gestellt wurde und Du nicht viele emails mit dem gleichen / ähnlichen Inhalt bekommst:
Können auf den neuen §17 Kat.A Plätzen auch B-Waffen eingetragen werden? Wenn ja, wird in diesem Fall der §17 Kat-A Platz zu einem Kat-B Platz und ist er somit "verloren" oder bleibt der Platz als §17 Kat-A Platz bestehen?
grundsaetzlich waeren emails aber ned schlecht weil wenn zwanzig leut die selbe frage stellen zeigt es dass es fuer offenbar viele persoenen zutrifft
es formuliert auch jeder ein bisserl anders, da kann es sein dass bestimmte nebenaspekte auftauchen auf die auch ich ned gedacht haette auf den ersten blick
wie auch immer
ja klar ich nehm deine frage auf die liste
da ich aber bereits das rueckseiten textlayout der neuen WBKs kenne kann ich dir sagen dass es eine "kann" option wird.
es sind auch der rueckseite die diversen ziffern des §17 drauf und dazu kommt halt dann die anzahl der stueck die genehmigt wurden
d.h. du hast das recht anstelle deiner kat B plaetze auch bis zu "2 Waffen gem. §17 Z 2 " zu besitzen (ist nur ein beispiel)
meiner meinung ist das schon ziemlich selbsterklaerend
du hast eine glock auf kat B
du hast "22 magazine gem. §17 Z 4" (ist nur ein beispiel) auf der WBK eingetragen
du hast "bis zu 2 waffen gem. §17 Z 2" (ist nur ein beispiel) auf der WBK eingetragen
wenn du eines deiner 33iger mag reinsteckst in diese glock dann wird diese zu einer waffe kat A - also gem. §17 Z 2 (ist nur ein beispiel)
da du bis zu zwei solche Kat A waffen hzaben darfst darfst du ein HiCap magazin in die waffe stecken
dann ist sie eine kat A gemäss §17 Z blablabla
und wennst das magazin wieder rausgibst ist sie wieder eine Kat B ..
EDIT:
ich habe deine frage grad nochmal durchgelesen
du wolltest auf was anderes raus
deine frage lautet eigentlich: koennen Kat A §17 altbesitz plätze verfallen wenn sie nicht mit kat A waffen belegt sind...
ja das kann ich gerne versuchen zu klaeren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
Online
- Supporter 20x138mmB
- Beiträge: 2245
- Registriert: So 23. Mär 2014, 11:04
- Wohnort: Früher WY nun Tulln
Re: Konfusion über "Altbestand"
Was ist mit Waffen a la Troy PAR und high Cap Mag's? Ich habe einige Mag's, die in ein M4 oder eben auch in meine PAR passen. Werden diese dann auch mittels eines solchen Vermerkes hinterlegt?
From My Cold, Dead Hands
Re: Konfusion über "Altbestand"
Mail ist unterwegs zu Dir, danke für Dein Angebotgewo hat geschrieben: ↑Mo 28. Okt 2019, 13:59mit anfang november beginnen die schulungen der waffenreferenten
und es gibt auch eine ZWR schulung fuer haendler
du hast recht dass wahrscheinlich nicht alle fragen geklaert werden koennen
aber die mainstreamthgemen werden bis mitte november abgehandelt
wer eine spezielle frage zu einer besonders exotischen konstellation hat kann mir die frage fertig vorformuliert an info@doubleaction.at schicken und ich versuche sie per mitte novenber zu klaeren
EDIT: tippfehler in der emailadresse bereingt am 29.10. 11:17
vorher an mich gesendete emails sind wohl nicht eingetroffen bei mir ...
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Konfusion über "Altbestand"
Gibt es schon Neuigkeiten aus den Schulungen?
Habe ein paar 33er Magazinge für eine Glock und bin nicht siche was ich machen soll, ich komme kaum noch zum schießen, und bin nicht sicher ob ich die Magazine registrieren oder verkaufen soll. ich nehme an für das eintragen wird wieder eine neue WBK + Gebühr fällig.oder?
danke im vorhinein.
LG
Habe ein paar 33er Magazinge für eine Glock und bin nicht siche was ich machen soll, ich komme kaum noch zum schießen, und bin nicht sicher ob ich die Magazine registrieren oder verkaufen soll. ich nehme an für das eintragen wird wieder eine neue WBK + Gebühr fällig.oder?
danke im vorhinein.
LG
Re: Konfusion über "Altbestand"
Du hast bis zum 14.12.2019 (bis dahin leichter zu verkaufen) + 1 Jahr und 364 Tage (letzte Frist der Anmeldung) Zeit Dir das zu überlegen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Gewo, ist dir schon das folgende "Problem" mit der neuen Z 11 des § 17 aufgefallen:gewo hat geschrieben: ↑Mo 28. Okt 2019, 13:59
mit anfang november beginnen die schulungen der waffenreferenten
und es gibt auch eine ZWR schulung fuer haendler
du hast recht dass wahrscheinlich nicht alle fragen geklaert werden koennen
aber die mainstreamthgemen werden bis mitte november abgehandelt
wer eine spezielle frage zu einer besonders exotischen konstellation hat kann mir die frage fertig vorformuliert an info@doubleaction.at schicken und ich versuche sie per mitte novenber zu klaeren
EDIT: tippfehler in der emailadresse bereingt am 29.10. 11:17
vorher an mich gesendete emails sind wohl nicht eingetroffen bei mir ...
11.von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können
Das betrifft jetzt z.B. das HERA mit 7,5" Lauf, das fällt nämlich nicht unter Z 7, da es zweifellos keine Faustfeuerwaffe ist:
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
Hat man z.B. ein HERA mit 7,5" Lauf und nur passende 10 Schuss Magazine dazu (wohl eher die Ausnahme) dann muss man es offensichtlich als § 17 Z 11 melden.
Nur was macht man bitte wenn man z.B. ein HERA mit 7,5" Lauf und passende 30 Schuss Magazine hat?
Die Waffe erfüllt dann sowohl die Bestimmungen der Z 8 (Langwaffe mit Magazinen >10 Schuss) als auch der Z 11 (Gesamtlänge von über 60 cm, mit dem üblichen Teleskopschaft auf unter 60 cm verkürzbar)
Als was ist die Waffe dann zu melden und wie (unter welcher Ziffer des § 17) auf WP/WBK einzutragen, so dass man sie weiter mit 30er Magazinen verwenden darf, als Z 8 wegen den "großen" Magazinen oder als Z 11 wegen der Möglichkeit sie auf unter 60cm "zusammenschieben" zu können?
Re: Konfusion über "Altbestand"
ah ok danke für die info, also hab ich eh noch Zeit. dann schau ich mal wie sich das alles entwickelt.
notfalls falls ich sie nicht verkaufen kann werd ich sie zerlegen, zersägen und einschmelzen

Re: Konfusion über "Altbestand"
Gespannt bin ich, wie das ist wenn man jetzt eine M4 hat inkl. 30er Magazin und sich in Zb 3 Jahren sich eine zusätzliche M4 kauft. Darf man dann die Dinger in die Neue stecken oder ist das dann Verboten?
Darf man Magazine überhaupt kaufen und haben? Oder ist nur das Zusammenstecken strafbar.
Sprich Kontrollen am Stand oder bewerben ob Seriennummer X als Kat A registriert ist
Irgendwie klingt das ganze sehr schwer zu administrieren.
Darf man Magazine überhaupt kaufen und haben? Oder ist nur das Zusammenstecken strafbar.
Sprich Kontrollen am Stand oder bewerben ob Seriennummer X als Kat A registriert ist

Irgendwie klingt das ganze sehr schwer zu administrieren.
Tikka T3X Tac A1 .308 / Brünn 98k 8x57IS / Umarex S16 12G / Desert Eagle .50 AE / G45 MOS FS / M4 Phantom II .223 REM 

Re: Konfusion über "Altbestand"
Die sinnvolle Administrierung ist jenen, welche die Gesetze machen in Österreich traditionell völlig wurscht!
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich Verstehe nur Bahnhof?
Ich besitze eine OA15 in 223rem gemeldet auf meinen WP. Weiters besitze ich 3 Stück 30er Magazine. Verstehe ich das richtig das ich dann ab 14.12 eine Meldung über den Besitz machen muss und die BH stellt mir dann einen neuen WP aus mit einer KAT A Waffe? Es bleiben aber insgesamt nur 2 Plätze oder wird wenn der HA umgemeldet ist auf KAT A ein B Platz wieder frei? Kosten für den neuen WP gleich hoch?
Noch komplizierter Bitte das ja die Leute sich nicht auskennen.
Ich besitze eine OA15 in 223rem gemeldet auf meinen WP. Weiters besitze ich 3 Stück 30er Magazine. Verstehe ich das richtig das ich dann ab 14.12 eine Meldung über den Besitz machen muss und die BH stellt mir dann einen neuen WP aus mit einer KAT A Waffe? Es bleiben aber insgesamt nur 2 Plätze oder wird wenn der HA umgemeldet ist auf KAT A ein B Platz wieder frei? Kosten für den neuen WP gleich hoch?
Noch komplizierter Bitte das ja die Leute sich nicht auskennen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ja. Neue Karte zu vollem Preis. An der Anzahl der Plätzen ändert sich nichts.kurtk hat geschrieben: ↑Do 7. Nov 2019, 14:57Ich Verstehe nur Bahnhof?
Ich besitze eine OA15 in 223rem gemeldet auf meinen WP. Weiters besitze ich 3 Stück 30er Magazine. Verstehe ich das richtig das ich dann ab 14.12 eine Meldung über den Besitz machen muss und die BH stellt mir dann einen neuen WP aus mit einer KAT A Waffe? Es bleiben aber insgesamt nur 2 Plätze oder wird wenn der HA umgemeldet ist auf KAT A ein B Platz wieder frei? Kosten für den neuen WP gleich hoch?
Noch komplizierter Bitte das ja die Leute sich nicht auskennen.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Meine Info lautet: An der Gesamtzahl der Plätze ändert sich nichts. Aber für alles was Kat A wird, verlierst du einen Kat B Platz.Nuss_95 hat geschrieben: ↑Do 7. Nov 2019, 15:04Ja. Neue Karte zu vollem Preis. An der Anzahl der Plätzen ändert sich nichts.kurtk hat geschrieben: ↑Do 7. Nov 2019, 14:57Ich Verstehe nur Bahnhof?
Ich besitze eine OA15 in 223rem gemeldet auf meinen WP. Weiters besitze ich 3 Stück 30er Magazine. Verstehe ich das richtig das ich dann ab 14.12 eine Meldung über den Besitz machen muss und die BH stellt mir dann einen neuen WP aus mit einer KAT A Waffe? Es bleiben aber insgesamt nur 2 Plätze oder wird wenn der HA umgemeldet ist auf KAT A ein B Platz wieder frei? Kosten für den neuen WP gleich hoch?
Noch komplizierter Bitte das ja die Leute sich nicht auskennen.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Re: Konfusion über "Altbestand"
Kostet halt wieder eine Kleinigkeit:
Also für den neuen WP mit einer der neuen Kat A sind dann gleich einmal 205,40 Euro zu bezahlen ...Tarifpost
11 Waffendokumente
(1) Waffenbesitzkarte
1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
(2) Waffenpass
1. Ausstellung eines Waffenpasses (§ 21 Abs. 2 WaffG) 118,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 87 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 WaffG bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 87 Euro
2. Ausstellung eines Waffenpasses für Schusswaffen der Kategorie C oder D (§ 35 Abs. 3 WaffG) 118,40 Euro
Weiß jemand ob bei einer WBK mit >2 Stück und einer der neuen Kat A zwei mal 43 Euro zusätzlich zu bezahlen sind oder nur einmal..? Hat zufällig jemand eine WBK mit einem registrierten Schalldämpfer (vor 2019) oder einer "Pumpgun" ect. und >2 Stück Kat B bezahlt?