na logisch
es sind auch luftgwehre dazu zu zaehlen
alle "...schusswaffen..:"
also geschoss durch lauf
minderwirksame nach §45 sind da NICHT ausgeschlossen
na logisch
Alles klar, danke für die Info!!
8. Abschnitt
Ausnahmebestimmungen für bestimmte Waffen, Zwecke und Personen
Ausnahmebestimmung für bestimmte Waffen
§ 45.
Auf 1.Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2.andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3.Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4.Zimmerstutzen und
5.andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49,[/b] 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
Ich kenne einen Fall aus der Zeit in der ich noch in Tribuswinkel gewohnt habe :
ja
Wie sieht das denn mit Wechselsystemen aus? Muss man die beim §41 WaffG mit dazu zählen?gewo hat geschrieben: ↑Mi 30. Okt 2019, 13:34ja
offenbar
mir sind jedenfalls faelle bekannt in denen verfahren eingeleitet worden sind
und was bei gericht rauskommt weiss man halt nie so genau
kat B gehoeren jedenfalls dazu
diverse arten von waffen sowie jene der luftgewehre die unter §45b offenbar nicht
das kommt vermutlich drauf an wie das gericht den begriff "verwendungsfaehig" interpretierteriochromcyanin hat geschrieben: ↑Mi 30. Okt 2019, 13:43Wie sieht das denn mit Wechselsystemen aus? Muss man die beim §41 WaffG mit dazu zählen?
vermutlich der der die 20igste waffe in den tresor stellt
Und woher weiß ich wie viele Waffen meine Frau, mein Sohn etc in meinem räumlichem Nahverhältnis aufbewahren?
Magazine weiss ich ned.Scout17 hat geschrieben: ↑Sa 18. Nov 2023, 07:28Hallo, wie ist das jetzt mit der Meldung bei Verdoppelung? 20 - 40 - 80 - ... Zählen zur Stückzahl auch Magazine die im zwr gemeldet sind und Wechselläufe von KatB oder ist da wirklich nur die Anzahl der Gewehre von A, B und C gemeint? Oder nur die Anzahl der Gewehre von C? Blicke mich da leider nicht durch.