Mir wurde vor kurzem die Frage gestellt, welche Möglichkeiten es für einen Jäger gibt, seine, in Österreich erworbene Flinte inkl. Munition in ein anderes EU-Land zu transportieren um dort auf seinem Grundstück zu jagen.
Mir ist dazu nur 2 Möglichkeiten eingefallen. a) Die Jagdberechtigung aus dem anderen Land als Grund für einen EU-Feuerwaffenpass heranzuziehen und so Flinte und Munition legal mitzunehmen. b) Flinte und Munition im anderen Land zu kaufen.
Hat wer einen guten (fundierten) Rat? Ich hab mich mit der Thematik Eu-Feuerwaffenpass noch nie beschäftigt und daher ist das für mich ein spanisches Dorf...
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EU-Feuerwaffenpass und Wohnsitz im Ausland
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EU-Feuerwaffenpass und Wohnsitz im Ausland
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 310
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: EU-Feuerwaffenpass und Wohnsitz im Ausland
Viele Fragen:
Welche Länder?
Welche Staatsbürgerschaften?
Welche Wohnsitze?
Welche Länder?
Welche Staatsbürgerschaften?
Welche Wohnsitze?
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Fr 8. Nov 2019, 15:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EU-Feuerwaffenpass und Wohnsitz im Ausland
Den EU Fwp kannst du sowieso bei deiner BH/Magistrat beantragen. Dazu brauchst du keinen Grund. Jage öfters im Ausland. Mit Jagdeinladung ist dann die Mitnahme deiner EINGETRAGENEN Langwaffen kein Problem
.22lr, 7,65mm, .38spcl., 9mm Para, .357mag., .44mag, .45ACP, .222rem, .270win, cal.12
Re: EU-Feuerwaffenpass und Wohnsitz im Ausland
Der springende Punkt ist die Einladung. Gilt es als Einladung wenn du eine Jagderlaubnis für dein Grundstück hast? Oder reicht das nicht. Ausserdem stellt sich die Frage, braucht man eine österreichische Jagdkarte, oder reicht eine Jagderlaubnis in dem Land in welches man reist?
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