Aber der Ronco könnte sich das mal alles in Ruhe anschauen, falls er noch blutiger Anfänger ist.

Charles
gewo hat geschrieben:aber davon war glaub ich ned die rede
es ging ums rumplinken in wald und flur
und das geht ned
mgritsch hat geschrieben:aber das stichwort "wald" das hat es mir angetan. angenommen ich nenne ein (eingefriedetes) waldstück mein eigen, würden dann die bäume als hinreichender kugelfang gesehen? bei ausreichender größe bzw ausreichend dichtem baumbestand kommt da praktisch ja keine kugel mehr raus... abgesehen davon dass der wald auch eine günstige schalldämmende wirkung hat.
Ronco hat geschrieben:@charles:
perkussionsrevolver wäre schon ein ding.
aber braucht man für die teilnahme eine wbk? oder kann man als gast unter anleitung mal reinschnuppern?
bin erst am ausloten, ob ich mir den wbk-streß mit den behörden antun soll.
cheers
ronco
gewo hat geschrieben:ja, geht
fixer standort mit hochschussblenden ect
der relevante schutzwinkel liegt glaub ich bei 35 oder 40grad
wenn du soweit rauf/runter/links/rechts feuerst darf nix passieren duerfen
aber davon war glaub ich ned die rede
es ging ums rumplinken in wald und flur
und das geht ned
Old Sam hat geschrieben:Des siagst zum Beispiel an mir, bin in Natura ah weit schöner.......
Old Sam hat geschrieben:Oh, ja, stellen wir nun hier im Forum die Plätze der bestehenden Vereine an den Pranger und hoffen, dass durch unsere Expertisen darüber, ob sie sicher sind oder nicht, endlich die eine oder andere Behörde auch auf ewaige oder von uns einfach erfundene Sicherheitsmängel aufmerksam wird.
Old Sam hat geschrieben:hmm, ja da müsste man wissen, seit wann der Stand denn schon besteht. Weil ich bin mir sicher, dass die Abnahmekriterien vor 30 und mehr Jahren weitaus Schützenfreundlicher waren als sie es heute sind.
5.4.1.1
Für die Bemessung und den Aufbau der Geschossfänge ist die ÖNORM S1240 zu beachten.
Zum Abschluss von Schießbahnen werden natürliche oder künstliche (gebaute) Geschossfänge verwendet. Als natürliche Abschlüsse und als Geschossfänge gelten Berghänge sowie Wände von Steinbrüchen und Kiesgruben. Als künstliche Abschlüsse von Schießbahnen gelten Erdwälle und Wände aus Beton oder aus Mauerwerk (z.B. aus Ziegeln oder Schalsteinen) Jedem dieser künstlichen Abschlüsse, mit Ausnahme von Erdwällen, ist jedoch ein entsprechender Geschossfang vorzusetzen.
8) Offene Schißstätten für das Praktische (Dynamische) Schießen
Da für diese Art des Schießens weder Übungen noch Schussentfernungen oder Zielobjekte reglementiert sind, können dafür keine detailierten Bestimmungen für Schießstätten festgelegt werden.
Bei der Planung und Errichtung von Schießstätten für das Praktische (Dynamische) Schießen sind daher- um die äußere Sicherheit sicherzustellen - Schussrichtungen, Schussentfernungen sowie Zielobjekte dem Gelände und den vorhanden oder zu errichtenden Sicherheitseinrichtungen anzupassen. Dabei sind die ballistischen Eigenschaften der zugelassenen Munition besonderes zu berücksichtigen. Bei hoher Gellergefährdung, insbesondere bei Zielobjekten aus Stahl und/oder bei Rasen als Schießbahnsohle, ist ein Ablenkwinkel von maximal 30° anzunehmen.
mgritsch hat geschrieben:A-HA!
dosenplinken ist doch eindeutig auch dynamisch, oder?