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WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
da ich hier im laden täglich mehrfach die selben fragen beantworte und das Interesse offenbar weiter steigt werde ich versuchen hier zwei Threads zu befuellen
der eine ist der thread
WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
hier wollen wir Informationen teilen welche weitgehend gesichert sind (100% ist garnix, wer Zweifel hat kann sich ja hier mit alternativen Meinungen beteiligen, evt stellt das ja einen informations mehrwert dar)
und der andere der
WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
hier stehen Themen die weitgehend unklar sind. wer dazu Informationen hat könnte uns mit seinem wissen helfen. wer VERMUTET der ist gerne eingeladen auch seine VERMUTUNGEN hier zu teilen, aber bitte auch mit dem Hinweis dass es eine VERMUTUNG ist und nicht eine dokumentieren von (nach besten wissen und gewissen) Tatsachen
meine wunsch waere eigentlich je ein thread fuer jedes der Themen die sich ergeben gewesen
aber das muss wer betreuen und moderieren und ich hab da fuer keine zeit und es waere unangemessen das einem Moderator "aufs aug zu drücken"
die aenderungen sind mit 14.12.19 sie wie es aussieht NICHT vorbei
es sind viele Dinge unklar und es wird erst im Jänner oder Februar zu einzelnen Themen entsprechende rechtansichten geben.
zur besser Übersichtlichkeit und auffindbarkeit darf ich vorschlagen in der jeweils ersten Zeile am beginn eines postings das thema in einem Schlagwort zu beschreiben
es kann jeder hier zum thema mit beitragen
der eine ist der thread
WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
hier wollen wir Informationen teilen welche weitgehend gesichert sind (100% ist garnix, wer Zweifel hat kann sich ja hier mit alternativen Meinungen beteiligen, evt stellt das ja einen informations mehrwert dar)
und der andere der
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meine wunsch waere eigentlich je ein thread fuer jedes der Themen die sich ergeben gewesen
aber das muss wer betreuen und moderieren und ich hab da fuer keine zeit und es waere unangemessen das einem Moderator "aufs aug zu drücken"
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doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
HICAP MAGAZINE
unklar ist wie das mit dem nachmelden von HiCaps (LW ueber 10 schuss, KW ueber 20 schuss) fuer Personen funktionieren soll die selbst bisher KEINE wbk haben
was macht ein 18 jähriger der fuer seine R94 einen Handvoll 30schuss magazine hat?
braucht er eine WBK?
bekommt er mit 18 jahren eine?
benoetigt er einen Psychotest?
unklar ist wie das mit dem nachmelden von HiCaps (LW ueber 10 schuss, KW ueber 20 schuss) fuer Personen funktionieren soll die selbst bisher KEINE wbk haben
was macht ein 18 jähriger der fuer seine R94 einen Handvoll 30schuss magazine hat?
braucht er eine WBK?
bekommt er mit 18 jahren eine?
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Das Thema dürfte geklärt sein, siehe dazu ZWR Changelog.
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Bin so frei und verlinke: viewtopic.php?p=751008#p751008
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
superBalistix hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 17:37Bin so frei und verlinke: viewtopic.php?p=751008#p751008
danke
ok, vor 22minuten ...

tja
was mach ma jetzt?
das gehört eigentlich in "geklärt"
ich führe es mal in "geklaert" an
aber was mit den vier postings hier passiert ...
*ratlos*
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Aktuell ist zumindest meiner Behörde nicht einmal klar ob ein R94 Magazin überhaupt ein §17 Magazin ist, das R94 Magazin ist ein Magazin für ein Repetiergewehr, dass bei uns aktuell in keinen Kat. B Halbautomaten passt. Es passt aber in diverse Halb- und Vollautomaten.gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 17:20HICAP MAGAZINE
unklar ist wie das mit dem nachmelden von HiCaps (LW ueber 10 schuss, KW ueber 20 schuss) fuer Personen funktionieren soll die selbst bisher KEINE wbk haben
was macht ein 18 jähriger der fuer seine R94 einen Handvoll 30schuss magazine hat?
braucht er eine WBK?
bekommt er mit 18 jahren eine?
benoetigt er einen Psychotest?
Wenn die Verantwortlichen ein Minimum an Hausverstand haben stellen sie §17 Magazin-Genehmigungen ohne Stückzahlbeschränkungen aus und eben nichtmal WBKs. Ansonsten wird der Arbeitsaufwand ein Ausmaß annehmen, dass die kühnsten Befürchtungen eines jeden Beamten maßlos übertrifft.
Betreffend Kat. C habe ich einen Lösungsvorschlag für dich:
Waffe ankaufen - im Waffenbuch eintragen - Waffe 2 Tage später mit 1 Euro Gewinn an den Kunden zurückverkaufen und mit dem entsprechendem Vorbesitzer (Waffenhandel) eintragen.
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
HICAP MAGAZINE -
WOFÜR GEBAUT?
es gilt - offenbar (und deshalb steht das jetzt hier unter UNGEKLÄRT) - die fixe Regelung:
ES IST NICHT WESENTLICH wo ich ein Magazin reinstecken kann, von Bedeutung ist nur WOFÜR dieses Magazin gebaut war.
das macht auch sinn und geht in Wirklichkeit garnicht anders, denn sonst wären die glock 19 15 schuss Standardmagazine - da ich sie ja im unter anderem zb auch im schmeisser Halbautomaten werksmäßig verwenden kann - ab 14.12. kat A ... mit allen Konsequenzen ... zb waere führen einen G19 oder gar G17 dann mit normalem kat B Waffenpass garnicht mehr moeglich.
daher hat man sich zur Einordnung nach dem URSPRÜNGLICHEN Verwendungszweck entschieden
und der lautet zb dass ein 30 schuss Kalashnikov Magazin definitiv ein Magazin für VOLLAUTOMATEN ist
reglementiert sind nur magazine fuer Halbautomaten ....
WOFÜR GEBAUT?
I would agree to disagreeAktuell ist zumindest meiner Behörde nicht einmal klar ob ein R94 Magazin überhaupt ein §17 Magazin ist, das R94 Magazin ist ein Magazin für ein Repetiergewehr, dass bei uns aktuell in keinen Kat. B Halbautomaten passt. Es passt aber in diverse Halb- und Vollautomaten.
es gilt - offenbar (und deshalb steht das jetzt hier unter UNGEKLÄRT) - die fixe Regelung:
ES IST NICHT WESENTLICH wo ich ein Magazin reinstecken kann, von Bedeutung ist nur WOFÜR dieses Magazin gebaut war.
das macht auch sinn und geht in Wirklichkeit garnicht anders, denn sonst wären die glock 19 15 schuss Standardmagazine - da ich sie ja im unter anderem zb auch im schmeisser Halbautomaten werksmäßig verwenden kann - ab 14.12. kat A ... mit allen Konsequenzen ... zb waere führen einen G19 oder gar G17 dann mit normalem kat B Waffenpass garnicht mehr moeglich.
daher hat man sich zur Einordnung nach dem URSPRÜNGLICHEN Verwendungszweck entschieden
und der lautet zb dass ein 30 schuss Kalashnikov Magazin definitiv ein Magazin für VOLLAUTOMATEN ist
reglementiert sind nur magazine fuer Halbautomaten ....
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
no wayyoda hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 17:57Wenn die Verantwortlichen ein Minimum an Hausverstand haben stellen sie §17 Magazin-Genehmigungen ohne Stückzahlbeschränkungen aus und eben nichtmal WBKs. Ansonsten wird der Arbeitsaufwand ein Ausmaß annehmen, dass die kühnsten Befürchtungen eines jeden Beamten maßlos übertrifft.
das ist fix
die magazin-WBK kommt
nach Einschätzung der Herren im BMI wird es kaum Personen geben die eine lösen wollen denn die meisten haben ja eh die dazu passenden Halbautomaten
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
MELDUNG VON KAT C/D WAFFEN
bevor ICH sie ankaufen kann muss ich den Vorbesitzer angeben
fuer Besitzwechsel ab dem 14.12.2019 muss fuer jeden Vorgang im ZWR der Vorbesitzer angegeben werden
du missverstehst
bevor ICH sie ankaufen kann muss ich den Vorbesitzer angeben
fuer Besitzwechsel ab dem 14.12.2019 muss fuer jeden Vorgang im ZWR der Vorbesitzer angegeben werden
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Die "Magazin WBK" berechtigt nur zum Besitz einer festgelegten Anzahl an Magazinen? Ich nehme an die WBK wird zu sonst nichts gut sein? Erwerb von FMJ Munition etc?gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 18:12no wayyoda hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 17:57Wenn die Verantwortlichen ein Minimum an Hausverstand haben stellen sie §17 Magazin-Genehmigungen ohne Stückzahlbeschränkungen aus und eben nichtmal WBKs. Ansonsten wird der Arbeitsaufwand ein Ausmaß annehmen, dass die kühnsten Befürchtungen eines jeden Beamten maßlos übertrifft.
das ist fix
die magazin-WBK kommt
nach Einschätzung der Herren im BMI wird es kaum Personen geben die eine lösen wollen denn die meisten haben ja eh die dazu passenden Halbautomaten
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
völlig ungewisscal22 hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 18:20Die "Magazin WBK" berechtigt nur zum Besitz einer festgelegten Anzahl an Magazinen? Ich nehme an die WBK wird zu sonst nichts gut sein? Erwerb von FMJ Munition etc?gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 18:12no wayyoda hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 17:57Wenn die Verantwortlichen ein Minimum an Hausverstand haben stellen sie §17 Magazin-Genehmigungen ohne Stückzahlbeschränkungen aus und eben nichtmal WBKs. Ansonsten wird der Arbeitsaufwand ein Ausmaß annehmen, dass die kühnsten Befürchtungen eines jeden Beamten maßlos übertrifft.
das ist fix
die magazin-WBK kommt
nach Einschätzung der Herren im BMI wird es kaum Personen geben die eine lösen wollen denn die meisten haben ja eh die dazu passenden Halbautomaten
aber deine Anmerkung ist sehr interessant
danke
evt lässt sich tatsaechlich eine zulässige abgabe von 223 und 308 FMJ draus ableiten
müsste ich mir mal zusammenstellen aus den gesetzen ...
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Aber eine "Erleichterung" bei beantragen einer Schusswaffen WBK lässt sich ausschließen oder?gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 18:22völlig ungewiss
aber deine Anmerkung ist sehr interessant
danke
evt lässt sich tatsaechlich eine zulässige abgabe von 223 und 308 FMJ draus ableiten
müsste ich mir mal zusammenstellen aus den gesetzen ...
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
ausschliessen kann ich garnix aber ich denke da gibt es keinen Zusammenhangcal22 hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 18:30Aber eine "Erleichterung" bei beantragen einer Schusswaffen WBK lässt sich ausschließen oder?
selbst wenn du evt seit jahren eine "Magazin-WBK" hast wirst du trotzdem den waffenfuehrerscheinkurs und den Psychotest brauchen wenn du diese auf eine "Schusswaffen-wbk" upgraden willst
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Würde ich auch vermuten. Auch wenn die Magazine so Böse sind.
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Ja du gibst den Vorbesitzer im Waffenbuch eh an, Vorbesitzer is der von dem du die Waffe ankaufst, dann Verkauf an den Vorbesitzer ein paar Tage später und Eintragung ins ZWR wie bei einer Neuwaffe. Oder gibt es im ZWR den Punkt Neuwaffe wenn man eine neue Waffe aus dem Waffenbuch im ZWR einträgt ?
Betreffend Magazine stimme ich dir 100% zu, es wäre logisch dass zählt wofür ein Magazin produziert wurde, der Herr vom BMI im Jänner hat das aber anders gesehen. Ein AKM Magazin sei Kat. A wenn es in einen Halbautomaten passe, obwohl für eine AKM produziert, genau so hat er es gesagt, obwohl es den eigenen BMI Erläuterungen widerspricht. Die Erläuterungen sagen ausdrücklich dass ein Glock 17 Schuss Magazin nicht zu Kat. A wird, nur weil es in einen Halbautomaten passt, weil es eben für die Glock produziert wurde.
Zuletzt geändert von yoda am Mo 18. Nov 2019, 18:46, insgesamt 2-mal geändert.