Sauer202 hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 19:28
Balistix hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 19:04
Sauer202 hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 18:59
Das Waffengesetz ist ganz klar formuliert, man muß nur genau lesen. Gleiches im Übrigen auch bei der 2. waffengesetzdurchführungsverordnung.
Es werden leider durch die Person gewo viele Gerüchte gestreut bzw. als fix verkauft obwohl es dazu nichts im Gesetz/ Verordnung gibt.
Hier wird eine „Magazin WBK“ ins Spiel gebracht, nur das Gesetz oder Verordnung kennt dies nicht.
In einem anderen Thema geht es um die 2. Waffendurchführungsverordnung. Auch da werden durch gewo Unwahrheiten/Gerüchte gestreut, Stichwort führen Waffen §B für Jäger.
Lebst du hier nur persönliche Animositäten aus oder hast du auch Belege für/anderslautende Informationen zu deinen Behauptungen?
Ja habe ich!
viewtopic.php?f=20&t=47539 Der 4 Beitrag in diesem Thema sollte reichen als Beleg.
es geht um einen erlass der kommen soll
ohne die Verordnung zu lesen - weil da steht eh fast immer das selbe drin, die kann ich dir fast auswendig runtersagen in den Versionen seit 1996 - dachte ich aufgrund eines Nebensatzes eins andern users das hätten sie schon in die Verordnung reimgenudelt.
haben sich nicht
geplant war ein erlass
er ist noch nicht da
angeblich soll er kommen
es geht dabei um die Verwahrung - vor allem fuer Jäger
es sollen andere Themen auch gestreift werden
ob der erlass nun kommt oder nicht ... keine Ahnung
der ordnung halber:
Erlässe sind NICHT OEFFENTLICH
und sie entwicklen KEINE RECHTSWIRKUNG nach aussen
sie sind Handlungsanweisungen fuer beamte
es ist nicht selbstverständlich das sowas veroeffentlicht wird
ich mach das auch nie weil es rechtlich fragwuerdig ist
aber wenn wer einen erlass veröffentlicht beziehe ich mich dankend gerne und intensiv darauf ...