Soweit ich verstanden habe gilt das fuer alle SSW nach dem 4.8.2016, ja ...hasgunz hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 21:26Wie soll ich das für SSW verstehen?gewo hat geschrieben: ↑Mo 18. Nov 2019, 18:36SALUTWAFFEN (SCHRECKSCHUSSWAFFEN) und DEKOWAFFEN
ab dem 14.12.2019 gilt folgende Kategorisierung
fuer SALUTWAFFEN die nach dem 4.8.2016 umgebaut wurden:
SALUTWAFFEN aus einer kat A -> Kat A (Antrag auf Ausnahmegenehmigung bis spätestens 13.12.2021)
SALUTWAFFEN aus einer kat B -> Kat B (Antrag auf WBK bis spätestens 13.12.2021)
SALUTWAFFEN aus einer kat C -> Kat C (Meldung bis spätestens 13.12.2021)
ACHTUNG! das gilt auch fuer normale SCHRECKSCHUSSWAFFEN
"frei" im sinne von nicht waffenrelevant sind NUR MEHR Schreckschusswaffen die
- vor dem 4.8.2016 gefertigt worden sind oder
- die ein entsprechendes BVB Zeichen haben oder
- die den deutschen BVB Richtlinien (nick im lauf ect) haben
Sind dann SSW ohne das (bös gesagt) blöde BVB Zeichen dann gleichgesetzt mit einer "echten" Schusswaffe?
Muss ich dann genau wie bei der Salutwaffe eine Nachmeldung machen?
Weil eigentlich alle SSW nie "scharf" waren, was muss ich dann da bitte melden?
LG
Bin aber nicht sicher ... SSW sind ned so unser thema eigentlich
Davon verkauf ma a hand voll vor silvester das wars ...