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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Do 21. Nov 2019, 16:35

Baxter hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:51
Yukon hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:31
Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:07


Würde ich auch so machen.
Hmmmm, bezüglich Type und Kaliber:
(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber,
Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu
meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des
Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf
Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des
Abs. 12, 13 und 18.
Ohne Angabe des Typs und des Kalibers wird es wohl nicht funktionieren.
Und aufgrund der gewählten Formulierung "der zu meldenden Waffe" könnte man ableiten, dass man dazu angehalten wird, diese Angaben bei jedem einzelnen Magazin zu machen, das also über diesen Umweg die Anzahl der Magazine festgestellt wird.
Einfach gesagt: Anzahl der Meldungen = Anzahl der Magazine gemäß Z9/Z10
Danke Yukon

Jetzt habe ich den § schon so oft gelesen aber immer den Abs 20 negiert.

Also Meldung mit Angabe der Waffe und diese Meldung ist damit auch gleich der Antrag, danke jetzt ist es mir (hoffentlich) klar 😜
Vorsicht!!
Auch ein Z9/Z10 Magazin ist eine Waffe!
Wenn du dein Recht auf Altbestand, das in Paragraph 58 Abs.13 beschrieben ist, geltend machen willst, musst du eine Meldung unter Angabe der Daten machen, wie in Paragraph 58 Abs.20 beschrieben ist, und in diesem Abs.20 steht sinngemäß (so verstehe ich es zumindest), dass für jede einzelne Waffe die Art der Waffe, Kaliber, Type, etc. angegeben werden muss.
Waffen im Sinne des WaffG und im Sinne des Paragraph 58 sind aber nicht nur Schusswaffen nach Z7 und Z8, sondern auch Magazine nach Z9 und Z10.
Wenn du also ein AR15 mit 10 Stück 30-er Magazinen besitzt und deine Ausnahmebewilligung für Altbestand beantragst, wären genaugenommen, wenn man es wörtlich nimmt, 11 Meldungen im Sinne des Paragraph 58 Abs.20 erforderlich, nämlich 1 Meldung für eine Waffe iSd Z8 und 10 Meldungen für die Waffen (=Magazine) iSd Z10, also für jedes einzelne Magazin eine Meldung.
Nachdem du 10 Meldungen für deine Z10 Magazine abgegeben hast, kennt deine Behörde die Anzahl deiner Z10 Magazine, ohne dass du der Behörde mitgeteilt hast wieviele Magazine du besitzt.
So würde ich die Sache bei wortwörtlicher Auslegung verstehen.
Ich wünsche mir aber, dass ich mich irre.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Do 21. Nov 2019, 16:54

Ich glaube du irrst dich.

Ich werde melden: besitze X Langwaffen, Y Pistolen und außerdem Magazine Type ABC für Langwaffen und Type DEF für Pistolen.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Do 21. Nov 2019, 17:08

Balistix hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 16:54
Ich glaube du irrst dich.

Ich werde melden: besitze X Langwaffen, Y Pistolen und außerdem Magazine Type ABC für Langwaffen und Type DEF für Pistolen.
Ich werd es auch nicht viel anders machen, ich wollte mit dem ganzen Sermon vorhin nur meine Befürchtung ausdrücken, dass auch anders ablaufen könnte...
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Bourne » Do 21. Nov 2019, 17:14

Wieso wollt Ihr am 15.12. gleich alles melden, wenn es eine zweijährige Übergangsfrist gibt und eh noch keiner weiß, wie es genau funktioniert? :think: Vielleicht gibt es im Frühjahr ja dann ein Formular ... :shifty:
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Do 21. Nov 2019, 17:51

Ich melde am 15.12. sicher nichts, ich persönlich visiere die zweite Jahreshälfte 2021 an. Je mehr Zeit man verstreichen lässt, umso gscheiter ist man.
Wenn aber wer eine Erweiterung und die Altbestandsmeldung in einem Aufwasch erledigen möchte, und das möglichst bald, um nur einmal Gebühren zu zahlen, kann ich das nachvollziehen.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Steppenwolf » Do 21. Nov 2019, 19:59

Danke für deine nicht uninteressante Sichtweise Yukon! Bestätigt mich in meiner Annahme, mit meiner Meldung noch ein wenig zu zu warten und es auf die zweite 1/2 - 2021 zu schieben.

Lg
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Do 21. Nov 2019, 20:33

Yukon hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 17:51
Ich melde am 15.12. sicher nichts, ich persönlich visiere die zweite Jahreshälfte 2021 an. Je mehr Zeit man verstreichen lässt, umso gscheiter ist man.
Wenn aber wer eine Erweiterung und die Altbestandsmeldung in einem Aufwasch erledigen möchte, und das möglichst bald, um nur einmal Gebühren zu zahlen, kann ich das nachvollziehen.
Das seh ich ganz genau so. Würde eigentlich auch lieber am letzten Drücker melden... :-/
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Davomon1979 » Do 21. Nov 2019, 21:28

gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 13:36
Baxter hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:27
Eigentlich müsste das fürs Erste reichen und die Behörde selbst aktiv werden und eine neue WBK ausstellen (das Gesetz sind nur die Meldung vor und keinen erneuten Antrag)
hmmmm
also wenn ich laut WaffG nur melden muss .... und keine WBK beantragen muss ........ dann muessens mir die WBK also quasi amtsseitig neu austellen ... wie ist das dann mit dem kosten ..... wenn ich selber also gar keine neue WBK beantrage .... warum soll ich dann was zahlen ...?
Die Gebührenplicht besteht für die Ausstellung einer WBK. - Genau darum muss jemand der keine WBK bekommt auch nichts zahlen. - Insofern haben wir da wohl Pech gehabt.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Do 21. Nov 2019, 22:10

Yukon hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 16:35
Baxter hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:51
Yukon hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 14:31

Hmmmm, bezüglich Type und Kaliber:

Ohne Angabe des Typs und des Kalibers wird es wohl nicht funktionieren.
Und aufgrund der gewählten Formulierung "der zu meldenden Waffe" könnte man ableiten, dass man dazu angehalten wird, diese Angaben bei jedem einzelnen Magazin zu machen, das also über diesen Umweg die Anzahl der Magazine festgestellt wird.
Einfach gesagt: Anzahl der Meldungen = Anzahl der Magazine gemäß Z9/Z10
Danke Yukon

Jetzt habe ich den § schon so oft gelesen aber immer den Abs 20 negiert.

Also Meldung mit Angabe der Waffe und diese Meldung ist damit auch gleich der Antrag, danke jetzt ist es mir (hoffentlich) klar 😜
Vorsicht!!
Auch ein Z9/Z10 Magazin ist eine Waffe!
Wenn du dein Recht auf Altbestand, das in Paragraph 58 Abs.13 beschrieben ist, geltend machen willst, musst du eine Meldung unter Angabe der Daten machen, wie in Paragraph 58 Abs.20 beschrieben ist, und in diesem Abs.20 steht sinngemäß (so verstehe ich es zumindest), dass für jede einzelne Waffe die Art der Waffe, Kaliber, Type, etc. angegeben werden muss.
Waffen im Sinne des WaffG und im Sinne des Paragraph 58 sind aber nicht nur Schusswaffen nach Z7 und Z8, sondern auch Magazine nach Z9 und Z10.
Wenn du also ein AR15 mit 10 Stück 30-er Magazinen besitzt und deine Ausnahmebewilligung für Altbestand beantragst, wären genaugenommen, wenn man es wörtlich nimmt, 11 Meldungen im Sinne des Paragraph 58 Abs.20 erforderlich, nämlich 1 Meldung für eine Waffe iSd Z8 und 10 Meldungen für die Waffen (=Magazine) iSd Z10, also für jedes einzelne Magazin eine Meldung.
Nachdem du 10 Meldungen für deine Z10 Magazine abgegeben hast, kennt deine Behörde die Anzahl deiner Z10 Magazine, ohne dass du der Behörde mitgeteilt hast wieviele Magazine du besitzt.
So würde ich die Sache bei wortwörtlicher Auslegung verstehen.
Ich wünsche mir aber, dass ich mich irre.
Jetzt bin ich komplett verwirrt. Warum muss ich die Magazine melden wenn ich doch keine Bewilligung dafür brauche, da ich nur Magazine fuer passende Waffen besitze, wie auch im §17 (3) beschrieben: Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen
gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach
Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.

Noch ne blöde Frage, die Bestimmungen des §7 zum Führen einer Waffe sind dann auch auf die leeren HiCap Magazine anzuwenden?
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Do 21. Nov 2019, 22:19

Davomon1979 hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 21:28
gewo hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 13:36
Baxter hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 12:27
Eigentlich müsste das fürs Erste reichen und die Behörde selbst aktiv werden und eine neue WBK ausstellen (das Gesetz sind nur die Meldung vor und keinen erneuten Antrag)
hmmmm
also wenn ich laut WaffG nur melden muss .... und keine WBK beantragen muss ........ dann muessens mir die WBK also quasi amtsseitig neu austellen ... wie ist das dann mit dem kosten ..... wenn ich selber also gar keine neue WBK beantrage .... warum soll ich dann was zahlen ...?
Die Gebührenplicht besteht für die Ausstellung einer WBK. - Genau darum muss jemand der keine WBK bekommt auch nichts zahlen. - Insofern haben wir da wohl Pech gehabt.
Stimmt leider:
Paragraph 58 Abs.20: ....Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf
Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des
Abs. 12, 13 und 18.
Nachdem unsere Meldungen einem Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden WBK/WP gleichgesetzt sind, werden wir um die Gebühren nicht herumkommen.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Yukon » Do 21. Nov 2019, 22:56

Baxter hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 22:10
Jetzt bin ich komplett verwirrt. Warum muss ich die Magazine melden wenn ich doch keine Bewilligung dafür brauche, da ich nur Magazine fuer passende Waffen besitze, wie auch im §17 (3) beschrieben: Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen
gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach
Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.

Noch ne blöde Frage, die Bestimmungen des §7 zum Führen einer Waffe sind dann auch auf die leeren HiCap Magazine anzuwenden?
Und wie kommst du zu einer Bewilligung für eine Schusswaffe nach Paragraph 17 Abs.1 Z7, 8 oder 11?
Entweder über die Gucci-Sportschützenregelung des Paragraph 11b oder du nimmst den Weg über die Altbestandsregelung der Paragraph 58 Abs. 13 und machst die Meldung in der Form, wie sie Paragraph 58 Abs.20 vorsieht.
Blöderweise verlangt der Paragraph 58 Abs. 13 von dir auch, dass du deine Z9 und Z10 Magazine meldest, egal in welche Schusswaffe diese Magazine passen und egal, ob du diese Schusswaffe bereits besitzt oder nicht. Diesbezüglich wird keine Unterscheidung getroffen.
Und wenn du dann deine neue WBK in Händen hältst, dann hast du genau die von dir erwähnte Bewilligung erhalten, die dich zum "Erwerb, Besitz und Führen von Magazinen
gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach
Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung."

Zum Führen: Paragraph 7 beschreibt lediglich, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit man von führen, transportieren, etc. reden kann. Die Beschreibung die der Paragraph 7 trifft, gilt für alle Arten von Waffen, also Schusswaffen, Stichwaffen, Hiebwaffen, und nachdem ab 14.12. grosse Magazine auch als Waffe betrachtet werden, auch für diese.
Das ist soweit nix dramatisches, denn beispielsweise das Klappmesser, das ich stets bei mir habe, wird von mir "geführt", dafür braucht man ja keine Bewilligung.
Die einzige Bewilligung, die man benötigt, um eine bestimmte Waffe zu führen, ist der Waffenpass bei Schusswaffen der Kategorie B, bzw, zukünftig A und B.

Das sind meine Schlussfolgerungen, was aber nicht heisst, dass ich damit richtig liege.
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Fr 22. Nov 2019, 16:50

Eine Frage ? :think:
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
MfG
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Balistix » Fr 22. Nov 2019, 16:54

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:50
Eine Frage ? :think:
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
Wennst das noch ein wenig lauter sagst, schicken sie jedem, der meldet, die Verwahrungskontrolle. Wobei, der könnte sich dann ja dafür ein Magazin borgen von jmd, der noch nicht gemeldet hat. :think:

Hirnwichserei... herrlich. :mrgreen:
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von AUG-andy » Fr 22. Nov 2019, 17:05

Balistix hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:54
AUG-andy hat geschrieben:
Fr 22. Nov 2019, 16:50
Eine Frage ? :think:
Ist mit der Altbestandsregel lt. Paragraph 17/1/7+8 (Waffen mit +10/+20 Magazinen) dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet? Wer kontrolliert bei der Meldung ob man wirklich große Magazine daheim hat ? Jemand ohne große Magazine macht die Meldung (weil er aufs Magazin kaufen vergessen hat) nach Paragraph 17 ,wartet bis er die neue WBK bekommt und kauft sich dann erst die High-Cap Magazine?
Wäre doch jederzeit möglich, oder ?
Wennst das noch ein wenig lauter sagst, schicken sie jedem, der meldet, die Verwahrungskontrolle. Wobei, der könnte sich dann ja dafür ein Magazin borgen von jmd, der noch nicht gemeldet hat. :think:

Hirnwichserei... herrlich. :mrgreen:
Wenn du mich fragst ist die ganze Melderei Schwachsinn.
Ist den ganzen Aufwand nicht wert, weil ohne Stückzahl und Typ würde es Null Sinn ergeben. Wie sollen sie sonst bei der Kontrolle wissen was sie kontrollieren müssen?
MfG
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von spareribs » Fr 22. Nov 2019, 17:16

Am besten man hat zig verschiedene Magazine, dann dauert die Kontrolle ewig lange .....inzwischen entwischen die wirklich bösen Buben ....weil die Sheriffs Magazine anschauen müssen ....krank das ganze...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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