Vorsicht!!Baxter hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 14:51Danke YukonYukon hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 14:31Hmmmm, bezüglich Type und Kaliber:Ohne Angabe des Typs und des Kalibers wird es wohl nicht funktionieren.(20) Die Meldung gemäß Abs. 12, 13, 14, 16 und 18 hat Art, Kaliber,
Marke, Type und Herstellungsnummer der zu meldenden Waffe oder der zu
meldenden wesentlichen Bestandteile sowie Namen und Anschrift des
Betroffenen zu umfassen. Die Meldung des Betroffenen gilt als Antrag auf
Ausstellung einer der Kategorie entsprechenden Berechtigung im Sinne des
Abs. 12, 13 und 18.
Und aufgrund der gewählten Formulierung "der zu meldenden Waffe" könnte man ableiten, dass man dazu angehalten wird, diese Angaben bei jedem einzelnen Magazin zu machen, das also über diesen Umweg die Anzahl der Magazine festgestellt wird.
Einfach gesagt: Anzahl der Meldungen = Anzahl der Magazine gemäß Z9/Z10
Jetzt habe ich den § schon so oft gelesen aber immer den Abs 20 negiert.
Also Meldung mit Angabe der Waffe und diese Meldung ist damit auch gleich der Antrag, danke jetzt ist es mir (hoffentlich) klar
Auch ein Z9/Z10 Magazin ist eine Waffe!
Wenn du dein Recht auf Altbestand, das in Paragraph 58 Abs.13 beschrieben ist, geltend machen willst, musst du eine Meldung unter Angabe der Daten machen, wie in Paragraph 58 Abs.20 beschrieben ist, und in diesem Abs.20 steht sinngemäß (so verstehe ich es zumindest), dass für jede einzelne Waffe die Art der Waffe, Kaliber, Type, etc. angegeben werden muss.
Waffen im Sinne des WaffG und im Sinne des Paragraph 58 sind aber nicht nur Schusswaffen nach Z7 und Z8, sondern auch Magazine nach Z9 und Z10.
Wenn du also ein AR15 mit 10 Stück 30-er Magazinen besitzt und deine Ausnahmebewilligung für Altbestand beantragst, wären genaugenommen, wenn man es wörtlich nimmt, 11 Meldungen im Sinne des Paragraph 58 Abs.20 erforderlich, nämlich 1 Meldung für eine Waffe iSd Z8 und 10 Meldungen für die Waffen (=Magazine) iSd Z10, also für jedes einzelne Magazin eine Meldung.
Nachdem du 10 Meldungen für deine Z10 Magazine abgegeben hast, kennt deine Behörde die Anzahl deiner Z10 Magazine, ohne dass du der Behörde mitgeteilt hast wieviele Magazine du besitzt.
So würde ich die Sache bei wortwörtlicher Auslegung verstehen.
Ich wünsche mir aber, dass ich mich irre.