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[Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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[Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Nachdem auch bei den Waffenbehörden Unklarheiten bestehen, würde ich gerne in diesem Thread festhalten welche Genehmigungen unter welchen Umständen zu erteilen sind, bzw. welche Einträge auf der Rückseite der neuen WBK zu finden sein müssen.
Ich denke es es sinnvoll bei einem Antrag gleich zu schreiben "Ich beantrage aufgrund Altbestand [...] Genehmigungen nach Paragraph x,y und z.
Dies soll auch dazu dienen im Zweifelsfall fehlende Einträge zu erkennen und einzufordern.
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (8), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF ohne > 10 Patronen Magazine -> keine Änderung
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF inkl. > 20 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (7), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF ohne > 20 Patronen Magazine -> keine Änderung
Bestand Kategorie C Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine, kompabtibel zu Kategorie A/B LW ZF-> § 17 Abs. 1 (10). Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen. Keine Änderung bei Kategorie der Waffe (bleibt C).
Bestand Magazine KW ZF > 20 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (9) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Magazine LW ZF > 10 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (10) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Kategorie B LW ZF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11) Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B LW RF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11) Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Vermutung/Hoffnung:
Bestand Wechselsystem zu LW ZF inkl. > 10 Patronen Magazin NUR für das Wechselsystem -> § 17 Abs. 1 (8), § 17 Abs. 1 (10), zusätzlicher Kat A Platz (?). Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B
Bestand Wechselsystem zu KW ZF inkl. > 20 Patronen Magazien NUR für das Wechselsystem -> § 17 Abs. 1 (9), § 17 Abs. 1 (10), zusätzlicher Kat A Platz (?). Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B
Bestand Wechselsystem zu Kategorie B KW ZF oder RF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11), zusätzlicher Kat A Platz (?), Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B
LW = Langwaffe (wohlwissen das dies nicht klar definiert ist)
KW = Kurzwaffe
ZF = Zentralfeuer
RF = Randfeuer
Ich denke es es sinnvoll bei einem Antrag gleich zu schreiben "Ich beantrage aufgrund Altbestand [...] Genehmigungen nach Paragraph x,y und z.
Dies soll auch dazu dienen im Zweifelsfall fehlende Einträge zu erkennen und einzufordern.
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (8), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF ohne > 10 Patronen Magazine -> keine Änderung
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF inkl. > 20 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (7), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF ohne > 20 Patronen Magazine -> keine Änderung
Bestand Kategorie C Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine, kompabtibel zu Kategorie A/B LW ZF-> § 17 Abs. 1 (10). Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen. Keine Änderung bei Kategorie der Waffe (bleibt C).
Bestand Magazine KW ZF > 20 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (9) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Magazine LW ZF > 10 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (10) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Kategorie B LW ZF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11) Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Bestand Kategorie B LW RF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11) Kat B Platz wird zu Kat A Platz
Vermutung/Hoffnung:
Bestand Wechselsystem zu LW ZF inkl. > 10 Patronen Magazin NUR für das Wechselsystem -> § 17 Abs. 1 (8), § 17 Abs. 1 (10), zusätzlicher Kat A Platz (?). Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B
Bestand Wechselsystem zu KW ZF inkl. > 20 Patronen Magazien NUR für das Wechselsystem -> § 17 Abs. 1 (9), § 17 Abs. 1 (10), zusätzlicher Kat A Platz (?). Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B
Bestand Wechselsystem zu Kategorie B KW ZF oder RF "Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können" -> § 17 Abs. 1 (11), zusätzlicher Kat A Platz (?), Basiswaffe und Zubehör werden "getrennt", Basiswaffe bleibt Kategorie B
LW = Langwaffe (wohlwissen das dies nicht klar definiert ist)
KW = Kurzwaffe
ZF = Zentralfeuer
RF = Randfeuer
Zuletzt geändert von fast12 am Di 26. Nov 2019, 13:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Einen Eintrag gem. § 17 Abs. 1 (10) resp. § 17 Abs. 1 (9) wird es in diesen Fällen nicht geben:fast12 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 10:43...
Bestand Kategorie B Langwaffe ZF inkl. > 10 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (8), § 17 Abs. 1 (10), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
...
Bestand Kategorie B Kurzwaffe ZF inkl. > 20 Patronen Magazine -> § 17 Abs. 1 (7), § 17 Abs. 1 (9), Kat B Platz wird zu Kat A Platz
...
Einträge nach Z9 und Z10 sind also offenbar nur für reinen Magazins-Altbestand ohne passende Waffe vorgesehen und unterscheidet sich dadurch, dass der Erwerb nicht umfasst ist:WaffG §17 Abs. 3 (Auszug) hat geschrieben:Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner gesonderten Bewilligung.
Also nur "Besitz oder Führen", nicht "Erwerb, Besitz und Führen".WaffG §58 Abs. 13 (Auszug) hat geschrieben:Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Danke, du hast recht, ich hab es entsprechend angepasst.
Jemand der beides hat (also zB einen ZF HA mit "großen" Magazinen und zusätzlich "große" Magazine für einen HA der er nicht besitzt), sollte aber auf beide Eintragungen bestehen.
Jemand der beides hat (also zB einen ZF HA mit "großen" Magazinen und zusätzlich "große" Magazine für einen HA der er nicht besitzt), sollte aber auf beide Eintragungen bestehen.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
... zudem hier nur steht "zu bewilligen", im Gegensatz zum Satz danach, wo dezidiert von Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder Waffenpass gesprochen wird. Das heißt wenn jemand "nur" Magazine im "Altbesitz" hat, dann hat die Behörde dies per Bescheid und nicht per waffenrechtlichem Dokument zu genehmigen.HowlingWolf hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 10:56Also nur "Besitz oder Führen", nicht "Erwerb, Besitz und Führen".WaffG §58 Abs. 13 (Auszug) hat geschrieben:Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Theoretisch ja, praktisch ist dafür extra eine Anpassung im ZWR erfolgt, die eine Ausstellung einer entsprechenden WBK vorsieht.Promo hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 11:49... zudem hier nur steht "zu bewilligen", im Gegensatz zum Satz danach, wo dezidiert von Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder Waffenpass gesprochen wird. Das heißt wenn jemand "nur" Magazine im "Altbesitz" hat, dann hat die Behörde dies per Bescheid und nicht per waffenrechtlichem Dokument zu genehmigen.
siehe viewtopic.php?f=20&t=47703&start=15
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Heißt das, ich darf nach dem 14. weiterhin Magazine passend zu meinem bereits davor besessenen HA kaufen, wenn vor dem 14. auch schon passende 10+ Magazine in meinem Besitz waren?
Glock 19
OA 15 BL
OA 15 BL
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
MMn ja, wenn du den entsprechenden Eintrag auf der WBK hast. Siehe dazu viewtopic.php?f=20&t=47782 . Hier bitte BTT.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Wird ja lustig mit Magazinen die man Besitzt aber keine Waffen dazu ... wo wird das eingetragen/vermerkt? Wohl nicht auf der WBK?!

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Praktisch wurde hier garnix im ZWR geändert weil es schon vorher so da war. Es wurde nur § 17 Abs. 1 um Z. 7-11 erweitert und dies auch im ZWR abgebildet. Nachdem dezidiert das Gesetz bei gewissen Ziffern von WBK/WP spricht, bei Magazinen aber nur von einer Bewilligung, ist nicht davon auszugehen, dass für Personen, die nur Magazine haben, eine WBK/WP ausgestellt wird.
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
dann schau dir mal die Rückseiten der neuen WBKs an
da ist dezidiert die 17/1/9 und 17/1/10 dabei ...oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Im Endeffekt kann es hier ja auch durchaus Unterschiede bei der Umsetzung von Behörde zu Behörde geben. Eine Genehmigung in Form einer WBK wäre auf jeden Fall vorteilhaft.
Deine Aussage ist im übrigenen nicht korrekt, es gab keine "Nachweisart § 58 Abs. 12 bis 19 WaffG"Promo hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 13:58Praktisch wurde hier garnix im ZWR geändert weil es schon vorher so da war. Es wurde nur § 17 Abs. 1 um Z. 7-11 erweitert und dies auch im ZWR abgebildet. Nachdem dezidiert das Gesetz bei gewissen Ziffern von WBK/WP spricht, bei Magazinen aber nur von einer Bewilligung, ist nicht davon auszugehen, dass für Personen, die nur Magazine haben, eine WBK/WP ausgestellt wird.
Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Weil zukünftig Bewilligungen nach diesem Muster auszustellen sind und daher dafür eine Vorgabe vorhanden sein muss. Aber nochmal: ich will ja auch nicht ausschließen, dass es so gemacht wird, im Gesetz wird dies allerdings eben nicht zwangsweise so vorgegeben.
Ad "ZWR Änderungen": ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass bereits bisher die WBK's und WP's für § 17 Waffen so aussehen - mit Leerfeldern für die Anzahl die durch die Behörden eingetragen wurden. Bei den Änderungen wurde "nur" dem ZWR Funktionen § 17 Abs. 1 zusätzlich Z. 7 bis 11 hinzugefügt.
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Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Was soll ich mit dieser Aussage anfangen?
Auf den Punkt gehst du in dem Eingangspost nicht ein ...
Willst du mir damit sagen, dass du die Frage hier unangemessen findest?

Re: [Info] Altbestand ab 14.12. - benötigte Einträge auf WBK
Er meint, du sollst aufmerksam lesen. Nichts für ungut.

fast12 hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 10:43Bestand Magazine KW ZF > 20 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (9) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
Bestand Magazine LW ZF > 10 Patronen ohne zugehörige Waffe -> § 17 Abs. 1 (10) Wenn keine WBK vorhanden, ist hierfür eine auszustellen.
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