Ja, genau das!Unterförster hat geschrieben: ↑Mi 27. Nov 2019, 06:51Gut, aber das ist doch positiv? Dh. keine verstifteten Barrel extensions mehr?gewo hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 23:40jopUnterförster hat geschrieben: ↑Di 26. Nov 2019, 21:55
Was meinst damit?
Die Spezial- Umbauten bei den ARs?
sind geschichte
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WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Magnum mag man eben! 

Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Jetzt kommts mir erst: zeichnet sich da endlich mein werksmäßig olives AUG A3 ab? Mit dieser Änderung sollte ja dem Ende des AUG Z und einer Vereinheitlichung in Richtung M1 Variante nichts mehr im Wege stehen, oder (sofern halt nicht schnell zerlegbar)? Sollte doch für Steyr der logische Schritt sein. Aber da es Steyr ist: würdest du M1 importieren gewo?
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
SSG M1?Ferrum hat geschrieben: ↑Do 28. Nov 2019, 08:40Jetzt kommts mir erst: zeichnet sich da endlich mein werksmäßig olives AUG A3 ab? Mit dieser Änderung sollte ja dem Ende des AUG Z und einer Vereinheitlichung in Richtung M1 Variante nichts mehr im Wege stehen, oder (sofern halt nicht schnell zerlegbar)? Sollte doch für Steyr der logische Schritt sein. Aber da es Steyr ist: würdest du M1 importieren gewo?
warum importieren?
krieg ich eh im österreichischen grosshandel ....
oder meist der kann ned liefern ..?
muesste ma klären ggf
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Das was ich als wichtigen Punkt rausgelesen hab ist, dass Upper in Zukunft als waffenrelevante Teile gesehen werden. (nein, sonst nix zusätzliches an einem AR)
Da man bekanntlich für alles, was man zum Stichtag hat, eine Erlaubnis (Bescheid) bekommt, wenn man es gemeldet hat, und diese Sachen nicht zu 2 Zubehör Plätzen pro WBK Platz zählen, ist mein Gedanke, sich vorsichtshalber einen Upper auf Reserve zu holen. Man könnt den ja dann zusammen mit den anderen 2 Zubehörteilen zu einem netten Wechselupper verbauen. Natürlich nur am Stand verwenden... eh klar...
Wer also auf ein Wechselkaliber spitzt, sollte vielleicht drüber nachdenken.
Da man bekanntlich für alles, was man zum Stichtag hat, eine Erlaubnis (Bescheid) bekommt, wenn man es gemeldet hat, und diese Sachen nicht zu 2 Zubehör Plätzen pro WBK Platz zählen, ist mein Gedanke, sich vorsichtshalber einen Upper auf Reserve zu holen. Man könnt den ja dann zusammen mit den anderen 2 Zubehörteilen zu einem netten Wechselupper verbauen. Natürlich nur am Stand verwenden... eh klar...
Wer also auf ein Wechselkaliber spitzt, sollte vielleicht drüber nachdenken.
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Es heisst allerdings in §23 (2) nicht "WBK-Platz" sondern "Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B" - was ist nun also, wenn die vorhandenen Kat.B ab 14.12. zu Kat.A bzw. §17 (1) Z. 7/8 werden - zählen die dann dennoch zur Ermittlung des maximalen Zubehörs ("wesentliche Bestandteile") gem. §23 (3)?
Edit: hab's nochmal durchgelesen - unter §23 (2) steht in weiterer Folge dann eh explizit auch "Anzahl der Schusswaffen gem. §17" usw. ist einzurechnen
Weiters ist in Bezug auf Zubehör in §23 (3) ja konkret die Rede von "wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" - was ist also mit Zubehör mit Magazinen >10 / >20 Schuss? Also etwa ein G34-WS plus 33-er Mag; oder ein .223-Upper plus 30er Mag?
Edit: hab's nochmal durchgelesen - unter §23 (2) steht in weiterer Folge dann eh explizit auch "Anzahl der Schusswaffen gem. §17" usw. ist einzurechnen

Weiters ist in Bezug auf Zubehör in §23 (3) ja konkret die Rede von "wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" - was ist also mit Zubehör mit Magazinen >10 / >20 Schuss? Also etwa ein G34-WS plus 33-er Mag; oder ein .223-Upper plus 30er Mag?

Zuletzt geändert von Bonnie am Do 28. Nov 2019, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Ich glaube Ferrum meint das Steyr AUG M1 - so wie es in den USA vertrieben wird (ist auch mit 3x Optik erhältlich ....)!
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Genau wie von TrkA angenommen. Steyr AUG M1.
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Könntest du die für uns einscannen..?
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Hier ein Link zum aktuellen Waffengesetz in der Fassung vom 9.12.2019:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
@Zawudir: Es geht um den Erlass für die Handhabung ab 14.12 und nicht um das bekannte Waffg.
Wichtiger wäre dieses hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14
Wichtiger wäre dieses hier:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
@bino71: Danke, habe meinen Irrtum beim Lesen des §23 auch gerade bemerkt.
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Das steht im Erlass? Mir erscheint es jetzt eher seltsam dass der Upper waffenrelevant sein sollte aber der Verschlussträger nicht. Wenn das Gas irgendwo direkt drauf wirkt dann eher auf den Verschlussträger, bzw. genaugenommen eigentlich auf den gas key der mit zwei Schrauben am Verschlussträger montiert ist. Ich hatte noch gehofft dass Verschlussträger und Upper frei bleiben, aber zumindest Brownells AT hat diesbezüglich anscheinend schon Änderungen vorgenommen:Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 28. Nov 2019, 15:13Das was ich als wichtigen Punkt rausgelesen hab ist, dass Upper in Zukunft als waffenrelevante Teile gesehen werden. (nein, sonst nix zusätzliches an einem AR)
Upper gelistet ohne Verkaufsbeschränkungen: Beispiel
Verschlussträger (nackt, ohne Verschluss) gelistst mit Verkaufbeschränkung WBK/WP: Beispiel
- burggraben
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Das dachte ich eigentlich auch, dass der Verschlussträger nicht unter Rahmen oder Gehäuse fällt und daher irrelevant ob gasdruckbelastet. Ist die Kaufbeschränkung bei Brownells (siehe Links zu den Verschlussträgern in meinem vorigen Post) nur vorauseilender Gehorsam bzw. professionelle Vorsicht eines ordentlichen Geschäftsmannes oder wissen die mehr?Yukon hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 14:44Waffenrechtlich relevant sind nur Lauf, Trommel, Verschluss. Rahmen und Gehäuse nur dann, wenn sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind.
Weder eine Mündungsbremse noch ein Bolt Carrier (=Verschlussträger) sind ein Rahmen oder ein Gehäuse, also ist es irrelevant, ob diese Teile gasdruckbelastet sind oder nicht. Daher werden eine Mündungsbremse und ein Bolt Carrier weiterhin waffenrechtlich irrelevant bleiben.
Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
es gibt gerichtlich beeidete Sachverständige die der meinung sind dass er gasdruckbelastet istburggraben hat geschrieben: ↑Do 12. Dez 2019, 11:01Das dachte ich eigentlich auch, dass der Verschlussträger nicht unter Rahmen oder Gehäuse fällt und daher irrelevant ob gasdruckbelastet. Ist die Kaufbeschränkung bei Brownells (siehe Links zu den Verschlussträgern in meinem vorigen Post) nur vorauseilender Gehorsam bzw. professionelle Vorsicht eines ordentlichen Geschäftsmannes oder wissen die mehr?Yukon hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 14:44Waffenrechtlich relevant sind nur Lauf, Trommel, Verschluss. Rahmen und Gehäuse nur dann, wenn sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind.
Weder eine Mündungsbremse noch ein Bolt Carrier (=Verschlussträger) sind ein Rahmen oder ein Gehäuse, also ist es irrelevant, ob diese Teile gasdruckbelastet sind oder nicht. Daher werden eine Mündungsbremse und ein Bolt Carrier weiterhin waffenrechtlich irrelevant bleiben.
es gibt andere gerichtlich beeidete Sachverständige die der meinung sind dass er nur indirekt gasdruckbelastet ist daher eigentlich nein
der langjährigen amtssachverstaendigen bei dem die im system kundigen sich ab und an mal informell eine Auskunft geholt haben ist irgendwie nimmer greifbar
je nach risikofreude verkauft halt der eine oder andere und die anderen nicht
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Re: WaffNov19 - mit hoher Sicherheit geklärt
Bevor man sich Gedanken drüber macht ob der Träger gasdruckbelastet ist oder nicht, müsste man doch eigentlich zuerst mal klären ob er ein Rahmen oder ein Gehäuse ist?gewo hat geschrieben: ↑Do 12. Dez 2019, 11:10es gibt gerichtlich beeidete Sachverständige die der meinung sind dass er gasdruckbelastet ist
es gibt andere gerichtlich beeidete Sachverständige die der meinung sind dass er nur indirekt gasdruckbelastet ist daher eigentlich nein
der langjährigen amtssachverstaendigen bei dem die im system kundigen sich ab und an mal informell eine Auskunft geholt haben ist irgendwie nimmer greifbar
Wenn keines von beiden der Fall ist kann das Ding doch rechtlich gesehen das ganze Jahr durch dauergasdruckbelastet sein ohne waffenrechtlich relevant zu werden oder versteh ich was falsch?