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Konfusion über "Altbestand"

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hasgunz
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von hasgunz » Mo 2. Dez 2019, 00:13

Emil hat geschrieben:
So 1. Dez 2019, 23:29
rupi hat geschrieben:
So 1. Dez 2019, 23:05
ich würde den folding stock beim Ar15 dennoch als Funktionseinbuße auslegen
Würde ich auch eher aber ich finde nichts dazu wie die "Funktionseinbuße" genau auszulegen ist. :think:
Siehe Saiga in Russland, wennst sie zamfaltest wird der Abzug gesichert und es kann nicht mehr geschossen werden.
Beim AR15 Folding Stock ist eine Schussabgabe möglich, auch im gefaltenen Zustand, auch wenn die Folgen fürs Gewehr katastrophal sein könnten, laut meines Wissenstandes.
Darum wäre ich nicht rupis Meinung.

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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GreaseMonkey
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von GreaseMonkey » Mo 2. Dez 2019, 10:22

hasgunz hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 00:13
Emil hat geschrieben:
So 1. Dez 2019, 23:29
rupi hat geschrieben:
So 1. Dez 2019, 23:05
ich würde den folding stock beim Ar15 dennoch als Funktionseinbuße auslegen
Würde ich auch eher aber ich finde nichts dazu wie die "Funktionseinbuße" genau auszulegen ist. :think:
Siehe Saiga in Russland, wennst sie zamfaltest wird der Abzug gesichert und es kann nicht mehr geschossen werden.
Beim AR15 Folding Stock ist eine Schussabgabe möglich, auch im gefaltenen Zustand, auch wenn die Folgen fürs Gewehr katastrophal sein könnten, laut meines Wissenstandes.
Darum wäre ich nicht rupis Meinung.

LG
Ja genau. Einen Schuss kannst abgeben. Die Waffe hat mit eingeklapptem Schaft keine halbautomatische Funktion mehr. Also würde ich definitiv sagen die Funktion der (ansonsten halbautomatischen Waffe) hat Einbußen.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

RcL
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Mo 2. Dez 2019, 11:40

Die Funktionseinbuße könnte man auch anders auslegen: Du klappst ihn zurück und es rennt wieder -> keine Einbuße. Die Waffe selbst funktioniert ja.

Wenns anders wäre, wär jede aktive Sicherung eine Funktionseinbuße, weilst so ned schießen kannst... Fakt ist aber, die Waffe funktioniert wie sie soll. Zumal das Gesetz explizit den Klappschaft erwähnt.

Glaub das wird ein Richter / die Behörde eher gegen dich auslegen.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von GreaseMonkey » Mo 2. Dez 2019, 11:47

RcL hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 11:40
Glaub das wird ein Richter / die Behörde eher gegen dich auslegen.
Wahrscheinlich
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

Bonnie
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Bonnie » Mo 2. Dez 2019, 11:59

gewo hat geschrieben:
So 1. Dez 2019, 22:57
das was du am 14.12.2019 besitzt wird zum altbesitz.
mehr gibts da eigentlich ned dazu zu sagen
wenn der folding stock adapter drauf ist an dem tag dann ist es eine 17/1/11 und du kriegst auf antrag die ausnahme
Was Du am 14.12. rechtmäßig besitzt. Wenns vorher Kat A ist nach §17 (1) Z2, und Du nur B-Plätze hast, dann kriegst (vermutlich) auch nach dem 14.12. keine Ausnahme.

Kann schon durchaus sein, dass es nach §58 als Altbestand gewertet wird. Kann aber auch sein, dass sie Dir einen Strick daraus drehen, dass Du vor dem 14.12. eine Kat A hattest...

Wissen wirst es wohl erst nacher.

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Zev
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Zev » Mo 2. Dez 2019, 12:13

Wie schauts eigentlich rechtlich damit aus wenn man bereits 30er Magazine hat und baugleiche jetzt nachbestellt die aber möglicherweise erst nach dem 14.12. eintreffen? Legal da quasi Nachkauf? (Der ja nach dzt. Stand legal möglich ist)

gewo
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Mo 2. Dez 2019, 12:36

Zev hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 12:13
Wie schauts eigentlich rechtlich damit aus wenn man bereits 30er Magazine hat und baugleiche jetzt nachbestellt die aber möglicherweise erst nach dem 14.12. eintreffen? Legal da quasi Nachkauf? (Der ja nach dzt. Stand legal möglich ist)
wenn du eine Legitimation fuer den kauf hast (WBK mit 17/1/7 oder 8 bzw mit 17/1/9 oder 10) dann kein problem
ohne WBK mit so einem Eintrag wird es dir keiner verkaufen koennen nach dem 14.12.19

altbesitz ist es dann jedenfalls nicht
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Mo 2. Dez 2019, 12:48

Bonnie hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 11:59
Kann schon durchaus sein, dass es nach §58 als Altbestand gewertet wird. Kann aber auch sein, dass sie Dir einen Strick daraus drehen, dass Du vor dem 14.12. eine Kat A hattest...
Wissen wirst es wohl erst nacher.
da haendler am stadtrand ausserhalb wiens die waffen jahrelang so im schauraum und im internet stehen hatten und in den letzten Monaten auch im Süden Österreichs die verruecktestens Waffenmodelle schon vor dem 14.12.19 an Endkunden angeboten werden wird ihm wohl aus dem folding stock keiner einen strick drehen koennen

aber es ist wie immer im leben
wer schreibt der bleibt

dh dokumentieren
screenshots
usw
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Mr_M » Mo 2. Dez 2019, 12:55

Wenn ich dann einen Kat A Platz habe, mir der HA net gefällt, ich ihn verkaufe, kann ich mir dann eine Pump Gun kaufen? Oder ist der Platz nur in Verbindung mit der Waffe zu sehen? D.h. ich kann mir auch net in 4 Jahren eine Kat A Material kaufen oder?

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von gewo » Mo 2. Dez 2019, 13:00

Mr_M hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 12:55
Wenn ich dann einen Kat A Platz habe, mir der HA net gefällt, ich ihn verkaufe, kann ich mir dann eine Pump Gun kaufen? Oder ist der Platz nur in Verbindung mit der Waffe zu sehen? D.h. ich kann mir auch net in 4 Jahren eine Kat A Material kaufen oder?
die pumpe ist 17/1/4 (!)
dafuer hast du keine ausnahme

du bekommst 17/1/7 oder 17/1/8
je nachdem ob Kurzwaffe oder Langwaffe mit HiCap
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von RcL » Mo 2. Dez 2019, 14:15

Mr_M hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 12:55
Wenn ich dann einen Kat A Platz habe, mir der HA net gefällt, ich ihn verkaufe, kann ich mir dann eine Pump Gun kaufen? Oder ist der Platz nur in Verbindung mit der Waffe zu sehen? D.h. ich kann mir auch net in 4 Jahren eine Kat A Material kaufen oder?
Ich glaub das weiß keiner so recht. Ich kann mir vorstellen, dass du den A Platz beinhart verlierst wenn die Waffe weg kommt und du dafür einen B Platz kriegen wirst.

Natürlich nur wenn Altbestand. Beim Kaviarsportschützen schauts wieder anders aus.

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Baxter » Mo 2. Dez 2019, 15:31

Da mir schon recht klar ist was ich als Altbestand melde, habe ich heute auf meiner BH mal gefragt wie die Meldung nach §58(13) und (20) zu erfolgen hat.

Die schriftliche Antwort war sinngemäß, wie bei jeder anderen Änderung/Erweiterung der WBK auch, also ab 14.12 persönlich vorbei kommen, Antrag ausfüllen, Passphoto abgeben, natürlich den Obolus entrichten und dann auf die Druckerei warten.

Ich bin mal gespannt und werde berichten :)
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon

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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von SIG-X » Mo 2. Dez 2019, 16:20

gewo hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 12:48
Bonnie hat geschrieben:
Mo 2. Dez 2019, 11:59
Kann schon durchaus sein, dass es nach §58 als Altbestand gewertet wird. Kann aber auch sein, dass sie Dir einen Strick daraus drehen, dass Du vor dem 14.12. eine Kat A hattest...
Wissen wirst es wohl erst nacher.
da haendler am stadtrand ausserhalb wiens die waffen jahrelang so im schauraum und im internet stehen hatten und in den letzten Monaten auch im Süden Österreichs die verruecktestens Waffenmodelle schon vor dem 14.12.19 an Endkunden angeboten werden wird ihm wohl aus dem folding stock keiner einen strick drehen koennen

aber es ist wie immer im leben
wer schreibt der bleibt

dh dokumentieren
screenshots
usw
So gern ich den Adapter am kurzen AR verbauen würde, werd ich wohl das Risiko nicht eingehen..
alles in allem doch recht riskant dann als der Blöde dazustehen. Schade um die nette Spielerei

Oicw
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Oicw » Di 3. Dez 2019, 07:40

Gibt es schon Meldungen wie das Melden von Magazinen ohne Waffen aussieht? Hingehen, Magazin zeigen und Obolus zahlen?
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Re: Konfusion über "Altbestand"

Beitrag von Maddin » Di 3. Dez 2019, 08:18

Oicw hat geschrieben:
Di 3. Dez 2019, 07:40
Gibt es schon Meldungen wie das Melden von Magazinen ohne Waffen aussieht? Hingehen, Magazin zeigen und Obolus zahlen?
Ich würd mich nicht stressen, für die Meldung hast eh zwei Jahre Zeit. Das wird’s auch brauchen bis sich das neue System wieder eingespielt hat.

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