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Waffenpass und Kat.A
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenpass und Kat.A
Hallo, hab mal eine Frage
Ich hab einen Waffenpass mit 2 B Plätzen und eine WBK mit 2 B Plätzen.
Alle 4 Plätze sind belegt, es sind 2 Stück Glock 9Para im Bestand mit 2 großen Magazinen. Jetzt melde ich die großen Magazine bekomme dafür eine Genehmigung und die 2 Plätze Kat A. am WP.
Darf ich dann die Glock's mit kurzen Magazinen führen? Ich hab ja dann keinen Kat B Platz mehr am WP.
Darf man mit Kat A Platz auch B führen.?
Ich hab einen Waffenpass mit 2 B Plätzen und eine WBK mit 2 B Plätzen.
Alle 4 Plätze sind belegt, es sind 2 Stück Glock 9Para im Bestand mit 2 großen Magazinen. Jetzt melde ich die großen Magazine bekomme dafür eine Genehmigung und die 2 Plätze Kat A. am WP.
Darf ich dann die Glock's mit kurzen Magazinen führen? Ich hab ja dann keinen Kat B Platz mehr am WP.
Darf man mit Kat A Platz auch B führen.?
Si vis pacem para bellum
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2527
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Waffenpass und Kat.A
warum sollst du in einer Kat A gemeldeten Glock kein "nicht highcap" Magazin führen dürfen?
Zuletzt geändert von Glock1768 am Mo 16. Dez 2019, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenpass und Kat.A
vermutlich neinRenerene hat geschrieben: ↑Mo 16. Dez 2019, 10:35Hallo, hab mal eine Frage
Ich hab einen Waffenpass mit 2 B Plätzen und eine WBK mit 2 B Plätzen.
Alle 4 Plätze sind belegt, es sind 2 Stück Glock 9Para im Bestand mit 2 großen Magazinen. Jetzt melde ich die großen Magazine bekomme dafür eine Genehmigung und die 2 Plätze Kat A. am WP.
Darf ich dann die Glock's mit kurzen Magazinen führen? Ich hab ja dann keinen Kat B Platz mehr am WP.
Darf man mit Kat A Platz auch B führen.?
die glock ist laut ZWR dann kat A
du darfst nur kat B führen
lass dir den Waffenpass von 2 waffen auf 6 waffen erweitern
2 waffen kat B
2 waffen kat A gem § 17/1/7
2 waffen kat A gem § 17/1/8

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Re: Waffenpass und Kat.A
die frage ist anders rum gestellt
er hat glock+hicap
er meldet das
die behoorde behandelt dass dem gesetz entsprechend als antrag
sie erfasst diese glock im ZWR als Kat A gem. 17/1/7
er hat aber einen WP der ihm das fuehren von kat B erlaubt
nicht das fuehren von kat A
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Re: Waffenpass und Kat.A
Zur Zeit ist die Meinung das man mit WP keine Kat A Eintragung bekommt.
Ob das wirkich stimmt wird man die kommenden Tage sehen.
Edit: so wie es gewo sagt
Ob das wirkich stimmt wird man die kommenden Tage sehen.
Edit: so wie es gewo sagt
Re: Waffenpass und Kat.A
das stimmt so nicht
in der Novelle steht eindeutig dass WBK oder WP ggf entsprechend zu erweitern ist (kat A gem. 17/1/7 oder 17/1/8)
allerdings handelt es sich bei diesem Eintrag um eine Neuausstellung, dass heisst es wird wohl eine neuerliche Bedarfsprüfung ob ein Waffenpass nach aktuellen regeln noch ausgestellt werden muss erfolgen
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Re: Waffenpass und Kat.A
dann wäre es eher empfehlenswert davon Abstand zu nehmen, weil der WP sonst eventuell Geschichte sein könnte

Re: Waffenpass und Kat.A
beim jaeger (so ferne er nicht Aufsichtsjäger oder Hundeführer ist) vermutlich ein problem, ja
Personenschutz kein problem da hat sich nix geaendert
Polizei ect detto, die regeln dazu sind klar
"alt" Waffenpässe aus anno 19xx .... ja klar, das wird nicht funktionieren
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Re: Waffenpass und Kat.A
Danke für die Antworten.
Zu meiner Situation: Ich habe auf beides einen Rechtsanspruch also WP und WBK, jetzt hat die Behörde ein Problem, entweder sie erlaubt mit Kat. A Eintrag auch das führen von B oder, sie geben auf WP 2x A und 2xB. Weil die Stückzahl können sie nicht einschränken, oder sehe ich das ganz falsch?
Zu meiner Situation: Ich habe auf beides einen Rechtsanspruch also WP und WBK, jetzt hat die Behörde ein Problem, entweder sie erlaubt mit Kat. A Eintrag auch das führen von B oder, sie geben auf WP 2x A und 2xB. Weil die Stückzahl können sie nicht einschränken, oder sehe ich das ganz falsch?
Si vis pacem para bellum
Re: Waffenpass und Kat.A
Auf der WBK können sie mir 1 Platz nehmen, aber ganz nicht, weil ja der Rechtsanspruch da ist?
Si vis pacem para bellum
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Re: Waffenpass und Kat.A
Relevant ist, was man am 13.12.19 besitzen bzw. führen durfte. Das muss man auch weiterhin dürfen. Wenn die Behörde dem nicht entspricht oder die neuen Dokumente das nicht zulassen würden, muss man fristgerecht Beschwerde einlegen. Eine Einschränkung der Rechte, die man am 13.12. hatte, ist nicht vorgesehen. Eine „Besserstellung“ allerdings auch nicht.
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Re: Waffenpass und Kat.A
Du kannst die WBK ja jederzeit abgeben (und dir später bei einer Erweiterung eine Neue holen).
Für mich wäre das kein Problem, wenn die Behörde mir dafür einen WP mit 2x A und 2x B ausstellt.
Die Frage ist nur, ob sie das tun werden...
Re: Waffenpass und Kat.A
ich habe keine ahnung
es ist eines der Themen die meiner meinung nach voellig offen sind
und vermutlich von BH zu BH voellig unterschiedlich gehandhabt werden
in der novelle steht Genehmigung in "WBK bzw WP ist betreffend der §17/1 kat A waffen zu erteilen"
vorab:
bei jeder Ausstellung eine Bescheides ist laut AVG die Voraussetzung fuer die Erteilung des Bescheides zu prüfen
eine Bedarfsprüfung ist hier wohl moeglich, denkbar und wahrscheinlich
eine solche entfällt nur bei einer kopieausfertigung (zb WP verloren), da wird nicht geprüft denn ist ist ja nur eine Zweitschrift
unabhängig von der Bedarfsprüfung:
A.) es könnte am WP schlicht ein freies text-gsatzerl angebracht werden:
"gilt wahlweise auch für Waffen gem. §17/1/7 und §17/1/8"
(das waere die einfachste form, kein rumwurschteln mit Stückzahlen und hin- und herstufen, und entspricht zu 100% dem gesetz)
B.) es koennte der Wp erweitert werden auf zB
- "das Führen von 2 Waffen Kat B sowie 2 Waffen gem. §17/1/7 sowie 2 Waffen gem. §17/1/8. Es dürfen max. 2 Waffen gleichzeitig gefuehrt werden"
( der Nachsatz mit den max. 2 ist dem Runderlass geschuldet der seit jahren drauf hinweist dass Waffenpässe grundsaetzlich nur fuer max. 2 waffen ausgestellt werden dürfen)
C.) Es könnten einfach durch Verordnung waffen der kat A die vor dem 14.12.2019 kat B waren grundsaetzlich im Bezug auf das fuehren mit Waffenpass der Kat B gleichgestellt werden
D.) es koennte die stueckzahl angepasst werden
zB. "1 waffen kat B, 1 Waffe gem. §17/1/7"
das macht dann aber aerger wenn sich der Bestand aendert und zb eine waffe § 17/1/8 geführt werden soll die Rechtmäßig besessen wird ect
es koennte auch noch ganz anders kommen
und jede behoerde wird es vermutlich anders machen
Neuausstellung Waffenpass inkl Eintrag einer kat A waffe kostet jedenfalls jenseits von € 160,- ..
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Re: Waffenpass und Kat.A
Ich denke, dass hier der Altbestand = §58(13) als Bedarfsbegründung angegeben werden kann:gewo hat geschrieben: ↑Mo 16. Dez 2019, 12:35vorab:
bei jeder Ausstellung eine Bescheides ist laut AVG die Voraussetzung fuer die Erteilung des Bescheides zu prüfen
eine Bedarfsprüfung ist hier wohl moeglich, denkbar und wahrscheinlich
eine solche entfällt nur bei einer kopieausfertigung (zb WP verloren), da wird nicht geprüft denn ist ist ja nur eine Zweitschrift
Somit braucht es m.M. KEINE neue Bedarfsprüfung !... Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen.
Re: Waffenpass und Kat.A
Eine Bedarfsprüfung hab ich sowieso keine, ich falle in den Paragraphen 22 Abs.2 Z... hinein.
Das Gesetz gibt halt meine Situation wieder.
Das Gesetz gibt halt meine Situation wieder.
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