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CZ Skorpion Evo 3 S1
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Weiß irgendwer, wie es sich in CZ und SVK mit einem Mag Kauf verhalten würde? Könnte man dort als Ö noch Mags kaufen in einem Geschäft? Für die Einfuhrt nach Ö wird man selbstverständlich eine Ausnahme benötigen. Eh klar.
Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Im Jänner fahre ich nach Bratislava und Budapest, dann schreibe ich es dir per PN ...

Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
kannst du problemlos kaufen dortCoolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 08:54Weiß irgendwer, wie es sich in CZ und SVK mit einem Mag Kauf verhalten würde? Könnte man dort als Ö noch Mags kaufen in einem Geschäft? Für die Einfuhrt nach Ö wird man selbstverständlich eine Ausnahme benötigen. Eh klar.
einfuhr ist ein andere thema ..
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Haben die die EU Vorgaben nicht, oder noch nicht implementiert?
Gut, sie hatten ja bis vor Kurzem eine Klage laufen, aber verloren.
Folglich müssten sie ja eigentlich eine ähnliche Regelung erlassen.
Oder ist denkbar, dass sie es drauf ankommen lassen, und nichts machen?
Ja nochwas…
Wie soll das bei der Einfuhr denn festgestellt werden, ob das meine Mags sind, mit denen ich schon ausgereist bin und die ich wieder mitbringe, oder obs neue sind? Das würde im Endeffekt bedeuten, dass man erst nach erfolgter Bewilligung damit ins Ausland fahren dürfte, oder? Wie soll das in der Übergangszeit abgewickelt werden?
Gut, sie hatten ja bis vor Kurzem eine Klage laufen, aber verloren.
Folglich müssten sie ja eigentlich eine ähnliche Regelung erlassen.
Oder ist denkbar, dass sie es drauf ankommen lassen, und nichts machen?
Ja nochwas…
Wie soll das bei der Einfuhr denn festgestellt werden, ob das meine Mags sind, mit denen ich schon ausgereist bin und die ich wieder mitbringe, oder obs neue sind? Das würde im Endeffekt bedeuten, dass man erst nach erfolgter Bewilligung damit ins Ausland fahren dürfte, oder? Wie soll das in der Übergangszeit abgewickelt werden?
Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Sie haben sie noch nicht umgesetzt, wenn ich das Datum richtig im Kopf habe müssten sie damit inzwischen mit der Umsetzung der Richtlinie säumig sein.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 14:08Haben die die EU Vorgaben nicht, oder noch nicht implementiert?
Gut, sie hatten ja bis vor Kurzem eine Klage laufen, aber verloren.
Folglich müssten sie ja eigentlich eine ähnliche Regelung erlassen.
Oder ist denkbar, dass sie es drauf ankommen lassen, und nichts machen?
Ja nochwas…
Wie soll das bei der Einfuhr denn festgestellt werden, ob das meine Mags sind, mit denen ich schon ausgereist bin und die ich wieder mitbringe, oder obs neue sind? Das würde im Endeffekt bedeuten, dass man erst nach erfolgter Bewilligung damit ins Ausland fahren dürfte, oder? Wie soll das in der Übergangszeit abgewickelt werden?
Nachdem die Klage gerade erst entschieden worden ist, dürfte es wohl reichen wenn sie "ehestmöglich" umsetzen; tun sie das nicht gibt es halt das übliche Prozedere: Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht- oder nicht vollständiger Umsetzung der Richtlinie, finanzielle Sanktionen usw. das gab es schon bei anderen Staaten die Richtlinien nicht entsprechend umgesetzt haben.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die "nur" wegen den Magazinen so einen Streit mit der EU anfangen, ich glaube sie werden umsetzen.
Solche Gedanken mit den Magazinen würde ich lieber gleich ganz schnell vergessen, wenn die Behörde berechtigte Zweifel hat, dass die Magazine vor dem 14.12. rechtmäßig besessen wurden, wird sie auch garantiert berechtigt sein, entsprechende Nachweise (Rechnungen ect.) zu verlangen. Außerdem kann eine solche Aktion schnell medial publik werden und dann haben alle Legalwaffenbesitzer wegen so einer unnötigen Aktion womöglich schneller "deutsche Magazinverhältnisse" als sie schauen können.
Sry aber es war ein Jahr Zeit sich jedes Magazin zu kaufen, das man wollte!
An eine WBK brauchst du bei illegaler Einfuhr von Kat A wohl auch sehr lange nicht mehr (oder gar nie wieder) denken.
Edit:
Wie die Ausfuhr mit Kat A Magazinen (z.B. für einen Bewerb in einem anderen EU Land) in der Übergangszeit geregelt werden soll weiß derzeit noch niemand.
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Berechtigte Zweifel dürften bei einem originalverpackten 100er Karton von Magpul sicher bestehen. Davon redet aber keiner, weil das eh klar ist. Und es geht auch nicht ums kaufen per se, sondern nur ums wieder mitbringen der Mags, die seit Jahren mir gehören. Und genau das ist meines Erachtens gegenwärtig unmöglich festzustellen.
Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Eure Sorgen möchte ich haben ....

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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Ja? Im Vergleich zu anderen Sonderfällen trifft diese Thematik einen ganzen Haufen Wettkampfschützen, die mit ihren HA LW zu Auslandswettkämpfen fahren wollen.
Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
wie willst du mit "waffen der kat A" ausreisen bitte?Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 14:08Wie soll das bei der Einfuhr denn festgestellt werden, ob das meine Mags sind, mit denen ich schon ausgereist bin und die ich wieder mitbringe, oder obs neue sind?
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
….über so etwas mache ich mir keinen Kopf - es gibt genug Händler in CZ oder Umgebung bei denen du die jetzt so böse gewordenen Magazine ohne weiteres bestellen kannst - siehe die Links einige Post´s vorher...ich erwarte morgen die letzte Lieferung von 12 Plastikteilen inkl. ErsatzfedernCoolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 08:54Weiß irgendwer, wie es sich in CZ und SVK mit einem Mag Kauf verhalten würde? Könnte man dort als Ö noch Mags kaufen in einem Geschäft? Für die Einfuhrt nach Ö wird man selbstverständlich eine Ausnahme benötigen. Eh klar.

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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Also manchmal... 

Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Dann reise ich eben mit einer andere Waffe (KatB) aus und stecke die ach so bösen Magazine dann einfach dort an wo sie nicht böse sind..... oder eigentlich denke ich mir solange ich die Waffen auf meinen EUFWP hab reise ich damit ganz entspannt zu den Matches.gewo hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 19:05wie willst du mit "waffen der kat A" ausreisen bitte?Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 14:08Wie soll das bei der Einfuhr denn festgestellt werden, ob das meine Mags sind, mit denen ich schon ausgereist bin und die ich wieder mitbringe, oder obs neue sind?
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Und betreff der Matches im Ausland: als IPSC Schütze oder treu ergebener Staatsbürger wird die Bewilligung zum Kauf/Besitz derartiger Magazine ja im WP/der WBK eingetragen seinarch enemy hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 21:29….über so etwas mache ich mir keinen Kopf - es gibt genug Händler in CZ oder Umgebung bei denen du die jetzt so böse gewordenen Magazine ohne weiteres bestellen kannst - siehe die Links einige Post´s vorher...ich erwarte morgen die letzte Lieferung von 12 Plastikteilen inkl. ErsatzfedernCoolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 08:54Weiß irgendwer, wie es sich in CZ und SVK mit einem Mag Kauf verhalten würde? Könnte man dort als Ö noch Mags kaufen in einem Geschäft? Für die Einfuhrt nach Ö wird man selbstverständlich eine Ausnahme benötigen. Eh klar.…ohne Einfuhrgenehmigung.

Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
HiCap magazine sind seit 14.12.19 „waffen der Kategorie A“Myon hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 21:38Dann reise ich eben mit einer andere Waffe (KatB) aus und stecke die ach so bösen Magazine dann einfach dort an wo sie nicht böse sind..... oder eigentlich denke ich mir solange ich die Waffen auf meinen EUFWP hab reise ich damit ganz entspannt zu den Matches.gewo hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 19:05wie willst du mit "waffen der kat A" ausreisen bitte?Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 14:08Wie soll das bei der Einfuhr denn festgestellt werden, ob das meine Mags sind, mit denen ich schon ausgereist bin und die ich wieder mitbringe, oder obs neue sind?
es gibt keinen EUFWP fuer waffen der kat A
das geht nur mit ausfuhr und einfuhrgenehmigung
oder konnten die sportverbaende da eine ausnahme fuer ihre mitglieder aushandeln?
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Re: CZ Skorpion Evo 3 S1
Paragraph 11B Absatz 4gewo hat geschrieben: ↑Mi 18. Dez 2019, 01:56HiCap magazine sind seit 14.12.19 „waffen der Kategorie A“Myon hat geschrieben: ↑Di 17. Dez 2019, 21:38Dann reise ich eben mit einer andere Waffe (KatB) aus und stecke die ach so bösen Magazine dann einfach dort an wo sie nicht böse sind..... oder eigentlich denke ich mir solange ich die Waffen auf meinen EUFWP hab reise ich damit ganz entspannt zu den Matches.
es gibt keinen EUFWP fuer waffen der kat A
das geht nur mit ausfuhr und einfuhrgenehmigung
oder konnten die sportverbaende da eine ausnahme fuer ihre mitglieder aushandeln?
Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Für mich als Rechtslaie habe ich somit das Recht.