Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Konfusion über "Altbestand"
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5465
- Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie muss Kat. A verwahrt werden? Gibt's da im Gegensatz zu B was konkretes (Klasse etc.) oder auch einfach nur "sicher"?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Nichts konkretes, die alte VO steht nach wie vor.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich hab 160,40 bezahlt für Erweiterung und Ausnahmegenehmigung
Re: Konfusion über "Altbestand"
Sind die BHs teurer geworden oder ist das bei Kat A grundsätzlich teurer?
Erweiterung oder sonstiges war ja immer bei ca 118 Euro.

(Zitat aus Spiderman)
- HowlingWolf
- .50 BMG
- Beiträge: 571
- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
- Wohnort: Bucklige Welt
Re: Konfusion über "Altbestand"
Richtig:
Daher also 74,40 + 43 wenn mehr als 2 Plätze + 43 wenn Kat. A AusnahmeGebürengesetz hat geschrieben:Tarifpost
11 Waffendokumente
(1) Waffenbesitzkarte
1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG) 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich 43 Euro
Re: Konfusion über "Altbestand"
Im Zuge der Meldung der Langwaffenmagazine über 10 Schuss würde ich gerne auch gleich erweitern, habe jedoch noch 2 Plätze frei... Wie wird das für gewöhnlich gehandhabt? Wird eine Erweiterung erst bei voller WBK genehmigt oder ist das eher nebensächlich?
Mit Waffen verhält es sich wie mit Kondomen. Besser eines haben und keines brauchen als eines brauchen und keines haben...
Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.
Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Den Luxus von freien Plätzen hab ich noch nie gehabt.Odysseus hat geschrieben: ↑Fr 20. Dez 2019, 01:48Im Zuge der Meldung der Langwaffenmagazine über 10 Schuss würde ich gerne auch gleich erweitern, habe jedoch noch 2 Plätze frei... Wie wird das für gewöhnlich gehandhabt? Wird eine Erweiterung erst bei voller WBK genehmigt oder ist das eher nebensächlich?
Könnte mir vorstellen das die Begründung zum Erweiteiten schwer sein wird.
Einfach mit billigen Platzhaltern auffüllen. Kostet doch nur Max.100€ .

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Konfusion über "Altbestand"
Kann ich mir mit der Ausnahmegenehmigung eigentlich böse Terrormagazine aus dem EU-Ausland bestellen?
Re: Konfusion über "Altbestand"
Meiner Meinung nach Nein. Du hast keine böse Dinge Importgenehmigung.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wird jetzt die Anzahl der Magazine eingetragen oder nicht - würde mich auch stark interessieren.
"Religionen - oder wenn erwachsene Menschen darum streiten, wer den mächtigeren imaginären Feind hat"
Re: Konfusion über "Altbestand"
Zuletzt geändert von lb594ag am Mo 30. Dez 2019, 12:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Da muss ich neugierigerweise gleich fragen:
Du besitzt keine Z9 oder Z10 Magazine für Waffen, die du noch nicht erworben hast?
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Konfusion über "Altbestand"
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wie ich das sehe, werden gar keine B Plätze zugunsten A geopfert. Die A zählen dann einfach dazu.
oder hattest vorher 7xB?
Edit: ah sehs grad 1stk. Z7 und stk. Z8
oder hattest vorher 7xB?
Edit: ah sehs grad 1stk. Z7 und stk. Z8
Zuletzt geändert von Mentor am Fr 20. Dez 2019, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Wuerdest du verraten welche BH? Musstest du die Anzahl der Magazine bekannt geben oder irgendwie den Besitz nachweisen?
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon