Bürgermeister sind meist auch keine Juristen und ihnen fällt das Baurecht zu.
Trotzdem kommt da bei einer rechtlichen Anfrage nicht sofort die Drohung mit dem Abrissbescheid...
Mir missfällt da der Ton und die Kommunikation...
Bürgermeister sind meist auch keine Juristen und ihnen fällt das Baurecht zu.
Das ist einfach zu beantworten. Ein Kind darf davon nichts haben und bekommt auch nach dem 14.12.2019 keine Ausnahmegenehmigung.
Im Internet bestellen ja (erst mit 18), beim Waffenhändler erst ab 18 einkaufen?bino71 hat geschrieben: ↑Di 24. Dez 2019, 13:39Das ist einfach zu beantworten. Ein Kind darf davon nichts haben und bekommt auch nach dem 14.12.2019 keine Ausnahmegenehmigung.
Aber wenn man weiterspinnt, werden die Eltern verantwortlich gemacht und bestraft.
Kind darf nicht im Internet kaufen, beim Waffenhändler bestellen oder was auch immer.
Wieso sollte ich das dem Jugendamt erklären müssen? Das Kind hat das Magazin am 13.12.2019 vollkommen rechtmäßig besessen. Ob das Kind Magazine braucht oder wofür, ist unerheblich.
Parallaxe hat geschrieben: ↑Di 24. Dez 2019, 16:53Es will auch niemand bei der Behörde Recht beugen oder erfinden, da muss man Realist bleiben. Ich denke, dass dieses Gesetz in seiner Komplexität eine ganze Menge an möglichen Fällen erzeugt, die ausjudiziert werden - und dann erst wissen wir - möglicherweise -, was Sache ist.
Meinst du nicht, dass sich deine beiden Aussagen widersprechen? Einerseits, dass niemand Recht beugen oder erfinden möchte, andererseits aber schon, wenn sie sich nicht auskennen?Parallaxe hat geschrieben: ↑Di 24. Dez 2019, 16:53Ich habe den Eindruck, dass die Dame auf der BH ein bisschen die Angst schüren wollte - das machen Beamte gern, und im Zweifelsfalle, d.h. wenn sie sich selbst nicht genau auskennen, verbreiten sie oft die schauerlichsten Dinge, vermutlich um hinterher sagen zu können, sie hätten einen gewarnt, also für den Fall, dass es irgendwelchen Ärger gibt. Das ist auch ganz normal, es ist ganz banaler Selbstschutz.
Auch in diesem Punkt hat der SB keinerlei Ermessensspielraum, denn "die Behörde hat zu bewilligen" (siehe 58/13), ohne jeglicher Alterseinschränkung. Ob der Antragsteller 15 Jahre, 30 oder 70 ist, ist vollkommen unerheblich. Daher fällt die Information, die der Threadstarter von der Dame von der Behörde bekommen hat, in die Kategorie "Räubergeschichte", die vollkommen substanzlos ist.Parallaxe hat geschrieben: ↑Di 24. Dez 2019, 16:53Ich würde mal sagen, dass das Gesetz, sagen wir mal: geeignet ist, gewissen Personen und Personengruppen gewisse Dinge abzunehmen. Und große Magazine bei Menschen unter 21 Jahren werden wohl eher eine für den Betroffenen ungünstige Behandlung erfahren, als bei anderen Personen, die zumindest die Altersgrenze für eine WBK überschritten haben.
Ich träume nicht, ich argumentiere.
Danke ParallaxeParallaxe hat geschrieben: ↑Di 24. Dez 2019, 22:18@Chrissi Es ist eine gute Idee, im Falle des Falles das Innenministerium zu kontaktieren. Aber die Sache mit dem Volksanwalt würde ich unterlassen. Das ist kein ängstliches Zurückziehen, es ist eine strategische Maßnahme, bedachtsames Vorgehen ist gefragt. Ich glaube kaum, dass Du dort Unterstützung finden würdest, und ich befürchte, dass eine solche Diskussion eher in eine für uns alle ungünstige Richtung gehen könnte. Ich würde an Deiner Stelle mal mit der zuständigen Landespolizeidirektion Kontakt aufnehmen, also mit der Ebene über Deiner SB. Ich könnte mir gut vorstellen, aber das ist nur eine Phantasie, dass man Dir bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestalters für eine WBK gestattet, Deine Magazine auf Depot zu legen und dann eine Magazin-WBK zu beantragen. Die müsstest Du auf jeden Fall beantragen, weil Du ja keine zugehörige HA hast. Auf diese Weise wäre dem Waffengesetz bezüglich des Alters Genüge getan, Du würdest in Deinen Eigentumsrechten nicht beschnitten und würdest entsprechend dem Erwerb Deiner Magazine vor dem 14.12.2019 einen Altbestand zugesprochen bekommen.
Also bitte, such den Dialog mit den Behörden, aber bitte nicht mit der Volksanwaltschaft - die Volksanwaltschaft genießt eine gewisse Öffentlichkeit und wird immer wieder in den Medien mit ihren Fällen erwähnt. Sie ist politisch besetzt, da sitzen Vertreter aus den großen Parteien drin, und dementsprechend besteht die Möglichkeit, dass ich dort jemand berufen sieht, eine Diskussion auf politischer oder parlamentarischer Ebene anzuzetteln, die nicht unbedingt im Sinne der Legalwaffenbesitzer laufen muss. Bedenke: Es gibt in Österreich Politiker und Parteien, die die Bevölkerung gerne entwaffnet sehen würden. Man muss diese Mühlräder nicht mit Wasser versorgen. Wir können wirklich dankbar sein, in Österreich eine vergleichsweise liberale Umsetzung der EU-Richtlinie zu haben, und das sollten wir nicht verspielen.
Zu der SB noch, weils da verschiedene Meinungen dazu gibt: Ich denke, dass Du Dich nicht irre machen lassen solltest - wie Yukon ja sagt, die kann nicht Recht beugen oder Regelungen erfinden, und das wird sie auch nicht tun, da bin ich sicher. Es wird auch auf dieser BH eine Menge Diskussion über alle möglichen Themen im Zusammenhang mit dem Waffengesetz geben, und letztlich müssen die ja auch gesetzesgemäß handeln.
Wie gesagt, die hat mal was gesagt, jetzt wird es eine Diskussion geben, und dann wird man sehen, was dabei rauskommt, wenn andere Personen neben dieser SB mit Deinem Anliegen konfrontiert sind. Ich bin sicher, dass Du nicht "einer SB zum Opfer fällst" - unsere Behörden sind letztlich professionell und verstehen ihre Arbeit, auch wenn der Weg zur Entscheidung einer mit Serpentinen ist.