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Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
@Chrissi Meine Phantasie ist, dass das Datum des Magazinerwerbs in Deinem Fall ausschlaggebend sein könnte: Du hast sie vor dem 14.12. 2019 besessen, und jetzt musst Du eben bis zum 21. vollendeten 21. Lebensjahr warten, bis Du sie bewilligt bekommen kannst, und dann kriegst Du möglicherweise eine Magazin-WBK, denn es handelt sich um einen Altbestand, der ja vor dem 14.12. 2019 nicht illegal war. Ich gehe stark davon aus, dass es einen Weg dieser oder ähnlicher Art gibt, denn enteignen wird man Dich nicht - das wäre ein unerhörter Vorgang, den das österreichische Gesetz ja vermeiden will, deshalb gibts ja die Altbestandsregelung. Dein Fall ist ja insofern eine ganz spezielle Geschichte, als Du rein numerisch zwischen allen Stühlen sitzt. Es ist sozusagen ein Fall, der nicht einberechnet wurde, und wenn man eine Lösung finden muss, muss sie Beispielcharakter haben. Und optimistischerweise wird man dann keine Lösung anstreben, die das an sich liberale Gesetz in einem solchen Fall plötzlich knallhart gegen den Betroffenen kehrt. Wie gesagt, mein Gefühl ist, dass man eine Lösung finden wird, die nicht gegen Dich ausgeht. Und noch etwas: Du zeigst Dich höchst kooperativ, und das zählt bei Behörden auch. Ich denke nicht, dass man Dir eine mutwillige Verwaltungsübertretung vorwerfen wird können - und man wird es auch nicht wollen.
Es ist wirklich gut, dass Du die Mail nicht abgesendet hast. Dampf mal ein bissl aus, in den nächsten Tagen geschieht eh nichts, die haben ja auch erst wieder ab 27. Betrieb, denke ich. Ich würde mich auch nicht an die SB wenden, sondern in freundlichen Worten einer übergeordneten Stelle das Anliegen vortragen. Nimm Bezug auf die SB, aber bleib höflich und versuch nicht, Dein Recht wie einen Klotz in den Raum zu stellen. Schreib einfach, dass Du den Meldeprozess aufgenommen hast, und dass sich im Zuge des Gesprächs mit der SB herausgestellt hat, dass es eine Diskrepanz bezüglich diverser Fristen gibt, weil Du vor dem 14.12. legal Magazine besessen hast, dass Du aber aufgrund der Gesetzgebung mit 14.12.2019 in eine Situation geraten bist, die Dich wegen Deines Eigentums in die Lage bringt, eine ungewollte Verwaltungsübertretung zu riskieren (merke: Du schreibst so, als bestünde die Gefahr. Gehe in Deinen Formulierungen nicht davon aus, dass es der Fall ist, denn das ist ja offen, weil alles noch unklar ist), weil Du aufgrund Deines Alters keine Möglichkeit hast, zu den geltenden Bestimmungen eine Magazin-WBK zu erhalten. Frag, wie Du Dein Eigentumsrecht auf gesetzeskonforme Weise waren kannst, weil Du die Magazine für eine angestrebte zukünftige Sportschützenaktivität zur Verfügung haben willst. Weise in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf hin, dass Du die Magazine auf Depot gelegt hast. Vielleicht hängst Du noch einen Scan der Depotbestätigung an - Behörden mögen es, wenn man ihnen Bestätigungen und Belege bringt, es erleichtert ihnen oftmals die Arbeit und macht einen guten Eindruck.
Es werden sicher noch andere zu Deinem Beitrag posten, und ich will nicht in Anspruch nehmen, mich da so gut auszukennen. Wenn es klügere Vorgehensweisen oder rechtliche Aspekte gibt, wird man sie Dir schreiben. Aber Sachlichkeit, höfliche Gefasstheit und Auskunftsbereitschaft sind sehr hilfreich.
Es ist wirklich gut, dass Du die Mail nicht abgesendet hast. Dampf mal ein bissl aus, in den nächsten Tagen geschieht eh nichts, die haben ja auch erst wieder ab 27. Betrieb, denke ich. Ich würde mich auch nicht an die SB wenden, sondern in freundlichen Worten einer übergeordneten Stelle das Anliegen vortragen. Nimm Bezug auf die SB, aber bleib höflich und versuch nicht, Dein Recht wie einen Klotz in den Raum zu stellen. Schreib einfach, dass Du den Meldeprozess aufgenommen hast, und dass sich im Zuge des Gesprächs mit der SB herausgestellt hat, dass es eine Diskrepanz bezüglich diverser Fristen gibt, weil Du vor dem 14.12. legal Magazine besessen hast, dass Du aber aufgrund der Gesetzgebung mit 14.12.2019 in eine Situation geraten bist, die Dich wegen Deines Eigentums in die Lage bringt, eine ungewollte Verwaltungsübertretung zu riskieren (merke: Du schreibst so, als bestünde die Gefahr. Gehe in Deinen Formulierungen nicht davon aus, dass es der Fall ist, denn das ist ja offen, weil alles noch unklar ist), weil Du aufgrund Deines Alters keine Möglichkeit hast, zu den geltenden Bestimmungen eine Magazin-WBK zu erhalten. Frag, wie Du Dein Eigentumsrecht auf gesetzeskonforme Weise waren kannst, weil Du die Magazine für eine angestrebte zukünftige Sportschützenaktivität zur Verfügung haben willst. Weise in diesem Zusammenhang auch nochmals darauf hin, dass Du die Magazine auf Depot gelegt hast. Vielleicht hängst Du noch einen Scan der Depotbestätigung an - Behörden mögen es, wenn man ihnen Bestätigungen und Belege bringt, es erleichtert ihnen oftmals die Arbeit und macht einen guten Eindruck.
Es werden sicher noch andere zu Deinem Beitrag posten, und ich will nicht in Anspruch nehmen, mich da so gut auszukennen. Wenn es klügere Vorgehensweisen oder rechtliche Aspekte gibt, wird man sie Dir schreiben. Aber Sachlichkeit, höfliche Gefasstheit und Auskunftsbereitschaft sind sehr hilfreich.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
@Chrissi: Ich würde in deinem Fall, dem Mail an die SB die gesamte Schärfe nehmen, dafür einfach deine Situation einmal schriftlich zusammenfassen (Magazine vor 14.12 erworben, deine Rechtsansicht und deine Erwartungshaltung dafür eine Magazin WBK ausgestellt zu bekommen, sowie die Hinterlegung der Magazine inkl. Bestätigung).
Abschließend würde ich die Behörde bitten ihre Rechtsansicht zusammenzufassen (woran hakt es) und welche weitere Vorgehensweise die Behörde vorschlagen würde.
Je nachdem was dann von der Behörde zurückkommt kannst du dann weiter Schritte setzen.
Schreibt dir die Behörde dann, dass sie dir keine WBK ausstellen können weil du noch keine 21 bist und bieten auch sonst keine Lösung an kannst du dich noch immer ans BMI wenden. - Die Volksanwaltschaft wird dir da nicht helfen können.
Abschließend würde ich die Behörde bitten ihre Rechtsansicht zusammenzufassen (woran hakt es) und welche weitere Vorgehensweise die Behörde vorschlagen würde.
Je nachdem was dann von der Behörde zurückkommt kannst du dann weiter Schritte setzen.
Schreibt dir die Behörde dann, dass sie dir keine WBK ausstellen können weil du noch keine 21 bist und bieten auch sonst keine Lösung an kannst du dich noch immer ans BMI wenden. - Die Volksanwaltschaft wird dir da nicht helfen können.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Davomon, das bringts auf den Punkt. Einfach den Behördenweg gehen. Abgesehen davon, dass die Volksanwaltschaft sich nicht wirklich zuständig fühlen wird und bestenfalls ein ungutes Politikum daraus wird: Irgendeine Art von Bereitschaft zum Rechtsstreit anzudeuten, kommt nie gut und erzeugt Widerstand. Das kann man immer noch machen, aber erst dann, wenn es keinen anderen Weg mehr gibt. Und dann wäre konventioneller juristischer Beistand vorzuziehen. Und keinesfalls an den EUGh denken, die orientieren sich am strengsten Modell, an der EU-Richtlinie.
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Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
IMHO: Würd ich jetzt so oder so mal WARTEN! Schnellschüsse bringen NIX
Zerlegen find ich gut, dem Waffenhändler geben...weis nicht wie weit dann die Behörde sagt..."Sie hatten diese dann nicht mehr im Besitz!"
..und in Zwei Jahren wissen wir Alle viel viel mehr
...oder was glaubst du was die 150.000 Pumpguns in Österreich so gerade machen...(seit 1997 sind 30.000 gemeldet worden)
CHILL ALTER! der bester Tipp den die Junged einem geben kann
Zerlegen find ich gut, dem Waffenhändler geben...weis nicht wie weit dann die Behörde sagt..."Sie hatten diese dann nicht mehr im Besitz!"
..und in Zwei Jahren wissen wir Alle viel viel mehr

...oder was glaubst du was die 150.000 Pumpguns in Österreich so gerade machen...(seit 1997 sind 30.000 gemeldet worden)
CHILL ALTER! der bester Tipp den die Junged einem geben kann

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Hol dir vom Händler eine Bestätigung, dass du sie zur Reparatur abgegeben hast. Umgeht das Dilemma mit Besitz und Innehabung. Ist kein auf Depot legen.gearrillero hat geschrieben: ↑Mi 25. Dez 2019, 10:40IMHO: Würd ich jetzt so oder so mal WARTEN! Schnellschüsse bringen NIX
Zerlegen find ich gut, dem Waffenhändler geben...weis nicht wie weit dann die Behörde sagt..."Sie hatten diese dann nicht mehr im Besitz!"
..und in Zwei Jahren wissen wir Alle viel viel mehr
...oder was glaubst du was die 150.000 Pumpguns in Österreich so gerade machen...(seit 1997 sind 30.000 gemeldet worden)
CHILL ALTER! der bester Tipp den die Junged einem geben kann![]()
Durch die Zerlegung sind sie eindeutig reparaturbedürftig...
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich tät ja mal nach den Feiertagen persönlich zu Deiner Waffenbehörde gehen und einen Antrag bezüglich Deiner Magazine stellen. Die haben dann maximal 6 Monate Zeit. Wenn Dein Antrag per Bescheid, auf den Du Anspruch hast, abgelehnt werden sollte kannst ja dann beeinspruchen (und Dich auf den Weg durch die Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof machen). Oder wenn nach 6 Monaten nix passiert ist gehst zur nächsthöheren Instanz. Wenn es Dir das Ganze wert ist gibt es irgendwann eine Erkenntnis, die dann auch als Präzedenzfall in ähnlich gelagerten Fällen greifen kann. So siehts im Prinzip das Verwaltungsverfahren vor.
Natürlich sind Beamte verpflichtet bei einer Anfrage eine rechtskonforme Antwort zu geben, aber selbst wenn diese schriftlich (per Email) erfolgt kann diese nicht "beeinsprucht" werden. Und gerade zu einer neuen Gesetzesmaterie die noch nicht ausjudiziert ist gibt's immer viel Unsicherheit auf Beamtenebene (die hängen dann alle selber ein bisserl in der "Luft" und leiten einfach Ansichten der eigenen Juristen weiter).
Grüße
Natürlich sind Beamte verpflichtet bei einer Anfrage eine rechtskonforme Antwort zu geben, aber selbst wenn diese schriftlich (per Email) erfolgt kann diese nicht "beeinsprucht" werden. Und gerade zu einer neuen Gesetzesmaterie die noch nicht ausjudiziert ist gibt's immer viel Unsicherheit auf Beamtenebene (die hängen dann alle selber ein bisserl in der "Luft" und leiten einfach Ansichten der eigenen Juristen weiter).
Grüße
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Update:
Ich habe jetzt die Zeit gefundne, eine etwas freundlichere Antwort für die SB zu schreiben. Ich habe diese noch nicht versendet falls jemand noch Kritik oder Verbesserungsvorschläge hat.
Hallo Frau T*****,
Ich denke es liegt hier ein Missverständnis vor. Ich habe legal vor dem 14.12.19 Magazine (Z10), welche zum damaligen Zeitpunkt frei verkäuflich waren und welche an keinerlei Altersvorgaben gebunden waren, gekauft. Ich bin nur in der Lage mich an aktuell geltendes Recht zu halten und kann kein zukünftiges Recht vorhersehen.
Sie habe zwar recht, dass große Magazine in die Kategorie Z9 und 10 einzuordnen sind, jedoch haben Sie den § 58 komplett außer Acht gelassen. In diesem sind Übergangsbestimmungen geregelt und dort steht § 58 (13)
,, Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.’’
Ich habe die Magazine (Z10) legal zum Zeitpunkt des Inkrafttretens legal besessen, da diese zuvor einfache Plastikboxen waren, welche an keinerlei Registrierung oder Altersvorgaben gebunden waren. Kurz gesagt, ich habe den verboten Gegenstand Z10 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens legal besessen und habe ein Recht auf Ausnahme vom Verbot zum Besitz und Führen von Z10. Außerdem steht dort ,, Für Menschen’’ ,es ist keine Angaben bezüglich irgendeines Alters gemacht.
Bitte missinterpretieren Sie diese Nachricht nicht. Es liegt offensichtliche eine Diskrepanz im Waffengesetz vor, die mich in Lage bringt eine ungewollte Verwaltungsübertretung zu riskieren und ich denke es ist in niemandes Interesse das Waffengesetz rückwirkend gegen gesetzestreue Bürger einzusetzen. Des weiter sollten man sich bewusst sein, dass derartige Fälle einen gewissen Beispielcharakter haben sollten und würden sich die Behörden gegen eine Kooperation mit den Bürgern entscheiden hat das eine dementsprechend abschreckende Wirkung an all jene, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Außerdem teile ich Ihnen hiermit mit, dass besagte Magazine (Z10) aktuell bei der Reparatur bei einem offiziellen Waffenhändler sind. Heißt, ich habe immer noch volle Eigentums und Besitzrechte (§ 58 (13)) an besagten Magazinen (Z10). Da ich versuche so gut wie möglich mit Ihnen zu kooperieren und eine Lösung zu finden die sowohl in meinen Interesse (Wahrung meines rechtmäßig erworbene Eigentums) ,als auch in jenem der Behörde ist, frage ich Sie hiermit, was ich Ihren Meinung nach in der aktuellen Situation machen soll, um keine ungewollte Verwaltungsübertretung zu riskieren und mich an geltendes Recht halten zu? können?
Ich habe jetzt die Zeit gefundne, eine etwas freundlichere Antwort für die SB zu schreiben. Ich habe diese noch nicht versendet falls jemand noch Kritik oder Verbesserungsvorschläge hat.
Hallo Frau T*****,
Ich denke es liegt hier ein Missverständnis vor. Ich habe legal vor dem 14.12.19 Magazine (Z10), welche zum damaligen Zeitpunkt frei verkäuflich waren und welche an keinerlei Altersvorgaben gebunden waren, gekauft. Ich bin nur in der Lage mich an aktuell geltendes Recht zu halten und kann kein zukünftiges Recht vorhersehen.
Sie habe zwar recht, dass große Magazine in die Kategorie Z9 und 10 einzuordnen sind, jedoch haben Sie den § 58 komplett außer Acht gelassen. In diesem sind Übergangsbestimmungen geregelt und dort steht § 58 (13)
,, Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden. Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen.’’
Ich habe die Magazine (Z10) legal zum Zeitpunkt des Inkrafttretens legal besessen, da diese zuvor einfache Plastikboxen waren, welche an keinerlei Registrierung oder Altersvorgaben gebunden waren. Kurz gesagt, ich habe den verboten Gegenstand Z10 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens legal besessen und habe ein Recht auf Ausnahme vom Verbot zum Besitz und Führen von Z10. Außerdem steht dort ,, Für Menschen’’ ,es ist keine Angaben bezüglich irgendeines Alters gemacht.
Bitte missinterpretieren Sie diese Nachricht nicht. Es liegt offensichtliche eine Diskrepanz im Waffengesetz vor, die mich in Lage bringt eine ungewollte Verwaltungsübertretung zu riskieren und ich denke es ist in niemandes Interesse das Waffengesetz rückwirkend gegen gesetzestreue Bürger einzusetzen. Des weiter sollten man sich bewusst sein, dass derartige Fälle einen gewissen Beispielcharakter haben sollten und würden sich die Behörden gegen eine Kooperation mit den Bürgern entscheiden hat das eine dementsprechend abschreckende Wirkung an all jene, die sich in einer ähnlichen Situation befinden.
Außerdem teile ich Ihnen hiermit mit, dass besagte Magazine (Z10) aktuell bei der Reparatur bei einem offiziellen Waffenhändler sind. Heißt, ich habe immer noch volle Eigentums und Besitzrechte (§ 58 (13)) an besagten Magazinen (Z10). Da ich versuche so gut wie möglich mit Ihnen zu kooperieren und eine Lösung zu finden die sowohl in meinen Interesse (Wahrung meines rechtmäßig erworbene Eigentums) ,als auch in jenem der Behörde ist, frage ich Sie hiermit, was ich Ihren Meinung nach in der aktuellen Situation machen soll, um keine ungewollte Verwaltungsübertretung zu riskieren und mich an geltendes Recht halten zu? können?
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Als Begrüßung "hallo" finde ich nicht gut. Wenn du nicht "sehr geehrte" schreiben möchtest, verwende z.B. "geschätzte", da kannst dir immer noch aussuchen ob hoch der gering 

Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich hätte noch einen Vorschlag: damit die Frau Txxxx dein Schreiben mit dem Telefonat in Verbindung bringen kann, solltest du dich am Beginn deines Schreibens auf dieses Telefonat beziehen.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Wenn Beistrich nach der Anrede dann klein weiterschreiben.
4. Absatz 1. Zeile "legal" doppelt.
4. Absatz 2. Satz "verbotenen" en fehlt.
5. Absatz "in die Lage" die fehlt.
5. Absatz "sollten" n zuviel.
Letzter Absatz "in meinem Interesse" m
Vorletztes Wort ? zuviel.
Bitte lasse noch jemanden drüberschauen, bevor du es wegschickst.
In einem Internetforum ist mir Rechtschreibung eher egal und ich würde nie auf die Idee kommen, jemanden maßzuregeln, da mache ich selbst genügend Flüchtigkeitsfehler. Aber ein Mail an die Behörde sollte halbwegs passen.
4. Absatz 1. Zeile "legal" doppelt.
4. Absatz 2. Satz "verbotenen" en fehlt.
5. Absatz "in die Lage" die fehlt.
5. Absatz "sollten" n zuviel.
Letzter Absatz "in meinem Interesse" m
Vorletztes Wort ? zuviel.
Bitte lasse noch jemanden drüberschauen, bevor du es wegschickst.
In einem Internetforum ist mir Rechtschreibung eher egal und ich würde nie auf die Idee kommen, jemanden maßzuregeln, da mache ich selbst genügend Flüchtigkeitsfehler. Aber ein Mail an die Behörde sollte halbwegs passen.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich hatte ein Telefonat aber in dem hat sie mir nur gesagt sie würde sich per Mail nochmals melden. Diese Mail ist eine Antwort auf den Vorwurf gegen dass WaffG verstoßen zu haben was absolut nicht der Fall ist. Es soll aber keine Aufforderung zur Registrierung sein weil die BH damit offensitlich überfordert ist und ich Ihnen Zeit lassen will. Ich will mit der Mail nur bewirken dass die ned auf die Idee kommen mir jetzt schon eine Verwaltungsüverschreitung vorzuwerfen.
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
DankeHane hat geschrieben: ↑Mi 25. Dez 2019, 19:30Wenn Beistrich nach der Anrede dann klein weiterschreiben.
4. Absatz 1. Zeile "legal" doppelt.
4. Absatz 2. Satz "verbotenen" en fehlt.
5. Absatz "in die Lage" die fehlt.
5. Absatz "sollten" n zuviel.
Letzter Absatz "in meinem Interesse" m
Vorletztes Wort ? zuviel.
Bitte lasse noch jemanden drüberschauen, bevor du es wegschickst.
In einem Internetforum ist mir Rechtschreibung eher egal und ich würde nie auf die Idee kommen, jemanden maßzuregeln, da mache ich selbst genügend Flüchtigkeitsfehler. Aber ein Mail an die Behörde sollte halbwegs passen.
Klar muss ich die Mail nochmals durchschauen. Ich weiß selber, dass ich ned der größte Rechtschriebheld bin, aber das hab ich grad erst zusammen geschrieben und war nur gedacht um Verbesserungsvorschläge für den Inhalt zu bekommen
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Passt, dann hab ich was durcheinander gebracht.Chrissi hat geschrieben: ↑Mi 25. Dez 2019, 19:33Ich hatte ein Telefonat aber in dem hat sie mir nur gesagt sie würde sich per Mail nochmals melden. Diese Mail ist eine Antwort auf den Vorwurf gegen dass WaffG verstoßen zu haben was absolut nicht der Fall ist. Es soll aber keine Aufforderung zur Registrierung sein weil die BH damit offensitlich überfordert ist und ich Ihnen Zeit lassen will. Ich will mit der Mail nur bewirken dass die ned auf die Idee kommen mir jetzt schon eine Verwaltungsüverschreitung vorzuwerfen.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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- Registriert: Fr 15. Nov 2019, 18:59
Re: Keine Magazin-Registrierung unter 21?!
Ich würde noch nach der Rechtsansicht der Behörde fragen zu dem -Fall fragen. - Bislang haben Sie dir nur die Rechtsfolgen nicht aber warum es so ist bekanntgegeben. - Es würde auch nicht schaden noch etwas freundlicher zu sein...