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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Geht man in Wien auch persönlich hin, oder kann man einen Antrag auf Altbestand auch schriftlich stellen?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Hoffentlich geht es in Wien auch so leichtlb594ag hat geschrieben: ↑So 29. Dez 2019, 20:03Steiermark LBwer28 hat geschrieben: ↑So 29. Dez 2019, 19:59Was für ein Bundesland...lb594ag hat geschrieben: ↑So 29. Dez 2019, 19:42Ein paar Beiträge von mir aus nem anderen Thema hier im Forum:
13.12.
Ich war heute bei der BH für eine Erweiterung.
Die äußerst nette Beamte hat mich nach High Caps gefragt und im gleichen Atemzug mir eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung angeboten, da ich dann nicht nochmal hin muss. Aufgenommen welche Waffe mit welchen High Caps in meinem Besitz sind und die Sache war erledigt.
Also alles ok, braucht euch keine Sorgen machen.
15.12.
Deine Plätze auf der WBK bleiben immer gleich viel. Diese sind aktuell alles B Plätze. Sobald du eine Kategorie A Ausnahmegenehmigung beantragst, und bewilligt bekommst, wird ein Platz auf A umgeschrieben. Bei mir z.b. 7 Plätze auf der WBK, ab morgen sind es 3 A und 4 B Plätze.
20.12.
So sieht das dann aus:
Und so sieht's dann im ZWR aus:
Eigentlich alles ganz einfach,ohne Stress oder Angst gelaufen. Ich glaub, manche machen sich selbst zu viel Angst.


Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich wart mal ab bis die ersten Berichte über Wien Meldungen kommen dann geh ich vielleicht melden
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Reine Altbestandsmeldung mit Kat.A Ausnahmebewilligung und Ausstellung zugehöriger neuer WBK müsste "kostenlos" sein. Hat hierzu jemand Infos?
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Würde mich sehr wundern, selbst wenn für den Antrag nichts zu bezahlen wäre, kostet die Ausstellung einer neuen Karte sicher etwas.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Neue Karte kostet wie immer ca. 70,-
Kat A Eintrag ca. 42,-
Kat A Eintrag ca. 42,-
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Blöde Frage, aber für meine Magazine ohne Waffe müsste ich doch nen Waffenpass ausgestellt bekommen? Weil die durfte ich ja bisher führen.
Nachdem meine autoamtische Erweiterung nach 5 Jahren in den nächsten 2 Jahren ansteht, habe ich vor darauf zu warten, wie melde ich das dann am Besten? Einfach zeitgleich die Erweiterung beantragen und sagen ich habe für meine Kat. Bs große Magazine? Heißt meine bisherigen werden Kat. A und ich bekomme drei neue Kat. B Plätze? Was passiert mit den Magazinen ohne Waffe? Kommen die dann auch auf die WBK, oder krieg ich da nen Waffenpass? Magazinwaffenpass klingt spannend.
Nachdem meine autoamtische Erweiterung nach 5 Jahren in den nächsten 2 Jahren ansteht, habe ich vor darauf zu warten, wie melde ich das dann am Besten? Einfach zeitgleich die Erweiterung beantragen und sagen ich habe für meine Kat. Bs große Magazine? Heißt meine bisherigen werden Kat. A und ich bekomme drei neue Kat. B Plätze? Was passiert mit den Magazinen ohne Waffe? Kommen die dann auch auf die WBK, oder krieg ich da nen Waffenpass? Magazinwaffenpass klingt spannend.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ich habe heute mit der BH Bregenz telefoniert und wollte mich um einige Unklarheiten meinerseits informieren. Konkret handelte es sich um die reine Altbestandsmeldung und die dazugehörigen Ausnahmebewilligungen.
Zum Telefonat sei gesagt, die Dame war überaus freundlich und hilfsbereit. Allerdings hat sie auch angemerkt, die Novelle bereite den Behörden extrem viele Umstände, welche nicht sein hätten müssen.
Ablauf Antrag:
Email an Behörde reicht für Antrag. Unterschrift wird erst bei Abholung und BEZAHLUNG der WBK geleistet.
Inhalt zum Antrag für Z7/Z8:
Beschreibung, dass Magazine vorhanden sind reicht. Es kann dann eine unbegrenzte Stückzahl zu jeder Zeit nachgekauft werden.
Inhalt zum Antrag für Z9/Z10:
Sie möchte sie wissen, für welche Waffen ich welche und wieviele Magazine habe. Diese werden dann ins ZWR eingetragen. Also bei einem vorhandenen MP5/SP5K Mag ohne zugehörige Waffe bleibs dann auch bei einem Mag, welches ich besitzen darf.
Zukünftiger Kauf einer Waffe, zu der ich gemäß Z9/Z10 ein Magazin mit Ausnahmebewilligung besitze:
Bekomme ich dann zukünftig eine Kat.A ausnahmebewilligung für die neu zugelegte Waffe?
Bleibt offen, sie wird das abklären und mich benachrichtigen.
Verwahrungskontrolle:
Bis jetzt offen, wie die Behörde die Verwahrungskontrolle durchführt. Mein Hinweis an die Dame: Dadurch, dass Magazine Verbrauchsmaterial sind, erscheint es mir schwierig, immer genau den gemeldeten Bestand an Magazinen im Safe zu verwahren. Es wäre ja durchaus möglich, ein defektes Magazin gleich zu entsorgen, ohne sofort Ersatz dafür im Safe zu haben. Aufgrund der Tatsache, dass "große" Mags nun verbotete Waffen darstellen, könnte es doch bei einer Diskrepanz zwischen gemeldeten und tatsächlich vorhandenen Magazinen bei einer Verwahrungskontrolle sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Die Dame gab mir hierzu sehr wohl recht und erkannte das Problem, könne mir aber leider noch nicht mehr dazu sagen.
Zubehör:
Doppelte Anzahl von Zubehörteilen der Kat B (!!) Waffen auf der WBK. D.h. wenn ein Halbautomat im ZWR aufgrund Ausnahmebewilligung zu Kat. A wird (und auch so registriert ist), dann verfallen zwei bewilligungsfreie "Zubehörplätze". Laut §23 Abs.3 stimmt dies auch so, hatte ich nur übersehen. Sehr interessant ist auch noch folgene positive Neuerung: Für den Erweb eines Zubehörs (z.B. Wechselsystem Upper Ar15) ist KEINE Grundwaffe mehr nötig. Was das bedeutet, möchte ich hier nicht weiter ausführen, kann sich aber bestimmt jeder denken.
Alles in Allem ein durchaus nettes und konstruktives Gespräch. Allerdings werde ich von einem Antrag noch absehen, da ich nicht der erste in VLBG sein will und noch zu viele Fragen offen sind.
Zum Telefonat sei gesagt, die Dame war überaus freundlich und hilfsbereit. Allerdings hat sie auch angemerkt, die Novelle bereite den Behörden extrem viele Umstände, welche nicht sein hätten müssen.
Ablauf Antrag:
Email an Behörde reicht für Antrag. Unterschrift wird erst bei Abholung und BEZAHLUNG der WBK geleistet.
Inhalt zum Antrag für Z7/Z8:
Beschreibung, dass Magazine vorhanden sind reicht. Es kann dann eine unbegrenzte Stückzahl zu jeder Zeit nachgekauft werden.
Inhalt zum Antrag für Z9/Z10:
Sie möchte sie wissen, für welche Waffen ich welche und wieviele Magazine habe. Diese werden dann ins ZWR eingetragen. Also bei einem vorhandenen MP5/SP5K Mag ohne zugehörige Waffe bleibs dann auch bei einem Mag, welches ich besitzen darf.
Zukünftiger Kauf einer Waffe, zu der ich gemäß Z9/Z10 ein Magazin mit Ausnahmebewilligung besitze:
Bekomme ich dann zukünftig eine Kat.A ausnahmebewilligung für die neu zugelegte Waffe?
Bleibt offen, sie wird das abklären und mich benachrichtigen.
Verwahrungskontrolle:
Bis jetzt offen, wie die Behörde die Verwahrungskontrolle durchführt. Mein Hinweis an die Dame: Dadurch, dass Magazine Verbrauchsmaterial sind, erscheint es mir schwierig, immer genau den gemeldeten Bestand an Magazinen im Safe zu verwahren. Es wäre ja durchaus möglich, ein defektes Magazin gleich zu entsorgen, ohne sofort Ersatz dafür im Safe zu haben. Aufgrund der Tatsache, dass "große" Mags nun verbotete Waffen darstellen, könnte es doch bei einer Diskrepanz zwischen gemeldeten und tatsächlich vorhandenen Magazinen bei einer Verwahrungskontrolle sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Die Dame gab mir hierzu sehr wohl recht und erkannte das Problem, könne mir aber leider noch nicht mehr dazu sagen.
Zubehör:
Doppelte Anzahl von Zubehörteilen der Kat B (!!) Waffen auf der WBK. D.h. wenn ein Halbautomat im ZWR aufgrund Ausnahmebewilligung zu Kat. A wird (und auch so registriert ist), dann verfallen zwei bewilligungsfreie "Zubehörplätze". Laut §23 Abs.3 stimmt dies auch so, hatte ich nur übersehen. Sehr interessant ist auch noch folgene positive Neuerung: Für den Erweb eines Zubehörs (z.B. Wechselsystem Upper Ar15) ist KEINE Grundwaffe mehr nötig. Was das bedeutet, möchte ich hier nicht weiter ausführen, kann sich aber bestimmt jeder denken.
Alles in Allem ein durchaus nettes und konstruktives Gespräch. Allerdings werde ich von einem Antrag noch absehen, da ich nicht der erste in VLBG sein will und noch zu viele Fragen offen sind.
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Wobei, wenn ich drüber nachdenke ist § 23 Abs. 2 ja zeimlich eindeutig. Plätze der Kategorie B. Also müsste ich auf 7 Erweitern können, weil 2 sind ja dann AoJo hat geschrieben: ↑Mo 30. Dez 2019, 10:51Blöde Frage, aber für meine Magazine ohne Waffe müsste ich doch nen Waffenpass ausgestellt bekommen? Weil die durfte ich ja bisher führen.
Nachdem meine autoamtische Erweiterung nach 5 Jahren in den nächsten 2 Jahren ansteht, habe ich vor darauf zu warten, wie melde ich das dann am Besten? Einfach zeitgleich die Erweiterung beantragen und sagen ich habe für meine Kat. Bs große Magazine? Heißt meine bisherigen werden Kat. A und ich bekomme drei neue Kat. B Plätze? Was passiert mit den Magazinen ohne Waffe? Kommen die dann auch auf die WBK, oder krieg ich da nen Waffenpass? Magazinwaffenpass klingt spannend.

Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Hast du mir zufällig die Kontaktdaten? Dann mach ich die 1. MeldungB_Grimm hat geschrieben: ↑Mo 30. Dez 2019, 10:54Ich habe heute mit der BH Bregenz telefoniert und wollte mich um einige Unklarheiten meinerseits informieren. Konkret handelte es sich um die reine Altbestandsmeldung und die dazugehörigen Ausnahmebewilligungen.
Zum Telefonat sei gesagt, die Dame war überaus freundlich und hilfsbereit. Allerdings hat sie auch angemerkt, die Novelle bereite den Behörden extrem viele Umstände, welche nicht sein hätten müssen.
Ablauf Antrag:
Email an Behörde reicht für Antrag. Unterschrift wird erst bei Abholung und BEZAHLUNG der WBK geleistet.
Inhalt zum Antrag für Z7/Z8:
Beschreibung, dass Magazine vorhanden sind reicht. Es kann dann eine unbegrenzte Stückzahl zu jeder Zeit nachgekauft werden.
Inhalt zum Antrag für Z9/Z10:
Sie möchte sie wissen, für welche Waffen ich welche und wieviele Magazine habe. Diese werden dann ins ZWR eingetragen. Also bei einem vorhandenen MP5/SP5K Mag ohne zugehörige Waffe bleibs dann auch bei einem Mag, welches ich besitzen darf.
Zukünftiger Kauf einer Waffe, zu der ich gemäß Z9/Z10 ein Magazin mit Ausnahmebewilligung besitze:
Bekomme ich dann zukünftig eine Kat.A ausnahmebewilligung für die neu zugelegte Waffe?
Bleibt offen, sie wird das abklären und mich benachrichtigen.
Verwahrungskontrolle:
Bis jetzt offen, wie die Behörde die Verwahrungskontrolle durchführt. Mein Hinweis an die Dame: Dadurch, dass Magazine Verbrauchsmaterial sind, erscheint es mir schwierig, immer genau den gemeldeten Bestand an Magazinen im Safe zu verwahren. Es wäre ja durchaus möglich, ein defektes Magazin gleich zu entsorgen, ohne sofort Ersatz dafür im Safe zu haben. Aufgrund der Tatsache, dass "große" Mags nun verbotete Waffen darstellen, könnte es doch bei einer Diskrepanz zwischen gemeldeten und tatsächlich vorhandenen Magazinen bei einer Verwahrungskontrolle sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Die Dame gab mir hierzu sehr wohl recht und erkannte das Problem, könne mir aber leider noch nicht mehr dazu sagen.
Zubehör:
Doppelte Anzahl von Zubehörteilen der Kat B (!!) Waffen auf der WBK. D.h. wenn ein Halbautomat im ZWR aufgrund Ausnahmebewilligung zu Kat. A wird (und auch so registriert ist), dann verfallen zwei bewilligungsfreie "Zubehörplätze". Laut §23 Abs.3 stimmt dies auch so, hatte ich nur übersehen. Sehr interessant ist auch noch folgene positive Neuerung: Für den Erweb eines Zubehörs (z.B. Wechselsystem Upper Ar15) ist KEINE Grundwaffe mehr nötig. Was das bedeutet, möchte ich hier nicht weiter ausführen, kann sich aber bestimmt jeder denken.
Alles in Allem ein durchaus nettes und konstruktives Gespräch. Allerdings werde ich von einem Antrag noch absehen, da ich nicht der erste in VLBG sein will und noch zu viele Fragen offen sind.

Sollte eh auch den EU Pass beantragen und wollte eh dort vorbei.
Gerne per PM
Danke & lg m
- HowlingWolf
- .50 BMG
- Beiträge: 571
- Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
- Wohnort: Bucklige Welt
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Das stimmt nur bedingt, es gibt für jeden Kat. A Platz nach §17 Abs. 1 Z7, Z8 und Z11 auch je zwei Kat. A Zubehörplätze...

- Chris Mannix
- .50 BMG
- Beiträge: 714
- Registriert: Mo 28. Jan 2019, 18:30
- Wohnort: Wien
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
falsches thema , beitrag gelöscht
"Hängen muss man nur miese Bastarde. Aber miese Bastarde muss man hängen." .... John Ruth
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ein Schützenkollege war bei der BH (Vorarlberg) und hat die Auskunft bekommen, dass man zwar zwei Jahre Zeit hat, die Hi-Cap Mags zu melden, diese aber ohne Meldung (außerhalb eines nicht behördlich genehmigten Schießstandes) nicht anstecken darf.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Diese Auskunft ist gem Runderlass als falsch zu Werten.
"Der bisherige Besitzstand bleibt in der Uebergangszeit weiterhin legal und es sind lediglich die entsprechenden Meldungen vorzunehmen, die dann zur Ausstellung der nach Ablauf der Uebergangszeit erforderlichen Urkunden führen."
Du warst bisher legal im Besitz eines HA mit HighCap Magazin und bist es somit auch die kommenden zwei Jahre.
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon