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Wo gibt es den Runderlass?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Lindenwirt
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- Beiträge: 2612
- Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
- Wohnort: OÖ
Re: Wo gibt es den Runderlass?
DLK hat 7 Beiträge, denke das lässt sich herausfinden.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Wo gibt es den Runderlass?
Ich glaube das System dazu hat Julius Cäsar damals schon erfunden. Du erzählst erstmal jedem was anderes und die Version die dann „rauskommt“ (respektive zum Feind gelangt), der hat gequatscht. Heutzutage, wo jeder copy paste macht brauchst nur ein Wort pro Empfänger austauschen. Schon weißt auch wenn nur der reine Text in ein Forum kopiert wird wessen Dokument rausgegeben wurde.
Ich will jetzt keine Fake News verbreiten, aber ich habe mal zwei Runderlässe mit selber Geschäftszahl von zwei Quellen bekommen (der wo unter anderem behördlich genehmigte Schießstätten definiert wurden), und siehe da, die waren geringfügig anders. Kann aber auch sein (halte ich für zumindest genauso wahrscheinlich), dass es einfach nur zwei verschiedene Versionen waren, also beim zweiten nochmal wer ein paar Sachen besser formuliert hat. Da war nämlich auffällig viel anders (nicht 1 Wort, eher 20 Wörter).
Beispiel: "Als behördlich genehmigte Schießstätten werden angesehen" vs "Als behördlich genehmigte Schießstätten können angesehen werden".
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
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Re: Wo gibt es den Runderlass?
@burggraben:
Alles oder nichts kann passieren. Besser: ANTRAG an ERSTinstanzliche Behörde auf Übermittlung, dann hat man bei Untätigkeit 6 Monate nach Antragstellung eine Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht. Bei einem abweisenden Bescheid hat man sowieso ein Rechtsmittel. Ich fände es spannend, mal gerichtlich klären zu lassen, ob jeder Bürger das Recht auf Kenntnis des Runderlasses hat - zumindest jeder Legalwaffenbesitzer. Rechtspraktisches Problem: Wer will schon so ungut bei "seinem" Waffenamt auffallen?
@yoda:
Danke, gerne. Ich habe leider nur hin und wieder Zeit für mein Hobby und kann daher nicht zu allen Themen was Gescheites sagen. Und nicht durchüberlegte Halbwahrheiten helfen niemandem.
@bino71:
@mastercrash:
Beim WaffG-Runderlass schließe ich derartige Geheimkennzeichnungsmaßnahmen aus. Der Runderlass wurde ja auch völlig unproblematisch immer schon in einzelnen Fachbüchern publiziert.
Da die Rechtslage hinsichtlich nicht vom Ministerium selbst veröffentlichter Erlässe unklar ist, wird sich der einzelne Sachbearbeiter nicht hinauslehnen wollen und auch nicht derjenige, der von seinem Sachbearbeiter den Erlass immer bekommt.
Die unterschiedlichen Versionen des Runderlasses kommen eher daher, dass er - auch jetzt wieder - als Worddatei kursiert, weil so die Sachbearbeiter beim Bescheidschreiben copy-paste bzw. eigene Anmerkungen machen können. Der Witz dabei: Die Behörden besorgen sich diese Wordversion vermutlich genauso auf inoffiziellem Weg (halt aus dem Ministerium) wie wir hier (aus persönlichen Kontakten). Denn Erlässe werden immer nur als PDF herausgegeben.
Alles oder nichts kann passieren. Besser: ANTRAG an ERSTinstanzliche Behörde auf Übermittlung, dann hat man bei Untätigkeit 6 Monate nach Antragstellung eine Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht. Bei einem abweisenden Bescheid hat man sowieso ein Rechtsmittel. Ich fände es spannend, mal gerichtlich klären zu lassen, ob jeder Bürger das Recht auf Kenntnis des Runderlasses hat - zumindest jeder Legalwaffenbesitzer. Rechtspraktisches Problem: Wer will schon so ungut bei "seinem" Waffenamt auffallen?
@yoda:
Danke, gerne. Ich habe leider nur hin und wieder Zeit für mein Hobby und kann daher nicht zu allen Themen was Gescheites sagen. Und nicht durchüberlegte Halbwahrheiten helfen niemandem.
@bino71:
@mastercrash:
Beim WaffG-Runderlass schließe ich derartige Geheimkennzeichnungsmaßnahmen aus. Der Runderlass wurde ja auch völlig unproblematisch immer schon in einzelnen Fachbüchern publiziert.
Da die Rechtslage hinsichtlich nicht vom Ministerium selbst veröffentlichter Erlässe unklar ist, wird sich der einzelne Sachbearbeiter nicht hinauslehnen wollen und auch nicht derjenige, der von seinem Sachbearbeiter den Erlass immer bekommt.
Die unterschiedlichen Versionen des Runderlasses kommen eher daher, dass er - auch jetzt wieder - als Worddatei kursiert, weil so die Sachbearbeiter beim Bescheidschreiben copy-paste bzw. eigene Anmerkungen machen können. Der Witz dabei: Die Behörden besorgen sich diese Wordversion vermutlich genauso auf inoffiziellem Weg (halt aus dem Ministerium) wie wir hier (aus persönlichen Kontakten). Denn Erlässe werden immer nur als PDF herausgegeben.
Re: Wo gibt es den Runderlass?
Es juckt mich eh schon seit Jahren.
Ich schau mir das mal genauer an und wenn's vertretbar ist, veröffentlich ich den Erlass online. Denn volkswirtschaftlich ist das Selbstsabotage: Man richtet das RIS extra dafür ein (https://www.ris.bka.gv.at/Bm-Erlaesse/), man veröffentlicht einzelne Erlässe (zum Waffenrecht zB: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _12_II3_96) und dann lässt man das Portal wieder sterben (https://www.ris.bka.gv.at/Bm-Erlaesse/ wird nicht mehr befüllt, das Justizministerium veröffentlichte zB auf der eigenen Homepage).
@burggraben:
Das gibt das zu Erwartende (nur andere Rechtsmaterie) ganz gut wieder: https://fragdenstaat.at/anfrage/erlass- ... esschulen/
Ich schau mir das mal genauer an und wenn's vertretbar ist, veröffentlich ich den Erlass online. Denn volkswirtschaftlich ist das Selbstsabotage: Man richtet das RIS extra dafür ein (https://www.ris.bka.gv.at/Bm-Erlaesse/), man veröffentlicht einzelne Erlässe (zum Waffenrecht zB: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _12_II3_96) und dann lässt man das Portal wieder sterben (https://www.ris.bka.gv.at/Bm-Erlaesse/ wird nicht mehr befüllt, das Justizministerium veröffentlichte zB auf der eigenen Homepage).
@burggraben:
Das gibt das zu Erwartende (nur andere Rechtsmaterie) ganz gut wieder: https://fragdenstaat.at/anfrage/erlass- ... esschulen/
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Wo gibt es den Runderlass?
Bin gespannt was rauskommt DLK.
Re: Wo gibt es den Runderlass?
Damit niemand sagen kann, ich schreib nur ab oder verletze ministerielles geistiges Eigentum, werde ich es eher im Form eines Fachkommentar machen. Die Rechtsmeinung des Ministeriums darf ja im rechtswissenschaftlichen Diskurs beliebig zitiert werden.
Und heute war ich gerade motiviert und hab da was vorbereitet, siehe Screenshots.
Mein Plan wäre:
- Erlasstext schwarz
- Rechtsprechung rot (weil am wichtigsten)
- Meine Meinung blau
(Denkbar wäre in Zukunft auch, die Rechtsansichten einzelner Behörden aufzunehmen.)
und das chronologisch dem Aufbau des Erlasses folgend - auch wenn das bedeutet, dass zusammengehörende Themen nicht immer zusammen besprochen werden können. Aber ich will ja auch kein Lehrbuch schreiben.
Bitte um kurze Stellungnahmen/Wünsche/Anregungen/Kritik.
Ich hoffe, das Photoseinfügen funktioniert:
Und heute war ich gerade motiviert und hab da was vorbereitet, siehe Screenshots.
Mein Plan wäre:
- Erlasstext schwarz
- Rechtsprechung rot (weil am wichtigsten)
- Meine Meinung blau
(Denkbar wäre in Zukunft auch, die Rechtsansichten einzelner Behörden aufzunehmen.)
und das chronologisch dem Aufbau des Erlasses folgend - auch wenn das bedeutet, dass zusammengehörende Themen nicht immer zusammen besprochen werden können. Aber ich will ja auch kein Lehrbuch schreiben.
Bitte um kurze Stellungnahmen/Wünsche/Anregungen/Kritik.
Ich hoffe, das Photoseinfügen funktioniert:
Re: Wo gibt es den Runderlass?
Das wäre die wahrscheinlich umfassendste und daher beste Zusammenführung unterschiedlicher Quellen, quasi alle relevanten Informationen zwischen zwei "Buchdeckeln".DLK hat geschrieben: ↑So 12. Jan 2020, 20:54Damit niemand sagen kann, ich schreib nur ab oder verletze ministerielles geistiges Eigentum, werde ich es eher im Form eines Fachkommentar machen. Die Rechtsmeinung des Ministeriums darf ja im rechtswissenschaftlichen Diskurs beliebig zitiert werden.
Und heute war ich gerade motiviert und hab da was vorbereitet, siehe Screenshots.
Mein Plan wäre:
- Erlasstext schwarz
- Rechtsprechung rot (weil am wichtigsten)
- Meine Meinung blau
(Denkbar wäre in Zukunft auch, die Rechtsansichten einzelner Behörden aufzunehmen.)
und das chronologisch dem Aufbau des Erlasses folgend - auch wenn das bedeutet, dass zusammengehörende Themen nicht immer zusammen besprochen werden können. Aber ich will ja auch kein Lehrbuch schreiben.
Bitte um kurze Stellungnahmen/Wünsche/Anregungen/Kritik.
Dafür gebührt dir grosses Lob und grosser Dank.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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Re: Wo gibt es den Runderlass?
das wäre wirklich super - danke Dir!
ad Wünsche - ich liebe PDFs - kann ich überall lesen und mit Annotationen versehen
-------------------------------------
dvc & AA
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Re: Wo gibt es den Runderlass?
Wird das angeblich kommende Transparenzpaket inkl. möglicher Informationsfreiheit dazu führen, dass solcher Unsinn endlich eine Ende findet? Und damit es nicht nur eine rhetorische Frage ist: Wer ~muss~ mir meine Fragen anhand des für mich nicht einsehbaren Erlasses beantworten?
Re: Wo gibt es den Runderlass?
Ich hoffe, dass sowohl DLKs Vorhaben (vielen Dank dafür) als auch Floodys Hoffnung bald Realität werden...
-
- .50 BMG
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Re: Wo gibt es den Runderlass?
niemandFloody hat geschrieben: ↑Di 14. Jan 2020, 15:21Wird das angeblich kommende Transparenzpaket inkl. möglicher Informationsfreiheit dazu führen, dass solcher Unsinn endlich eine Ende findet? Und damit es nicht nur eine rhetorische Frage ist: Wer ~muss~ mir meine Fragen anhand des für mich nicht einsehbaren Erlasses beantworten?
ein erlass (auch Runderlass) entwickelt dem buerger gegenüber keine Rechtswirkung
daher haben viele Gerichte in der Vergangenheit diese Erlässe in der Rechtssprechung komplett ignoriert und in Gerichtsverfahren anders entschieden als es im Runderlass gestanden ist.
auf den ersten blick erscheint das alles irgendwie chaotisch
das ist aber normal
versuch mal rauszufinden wer bei einer auffahrt auf die autobahn vorrang hat wenn die Rettungsgasse aktiv ist
oder wer beim Reißverschlusses system Vorrang hat wenn es sich um einen beschleunigungsstreifen handelt der durch ein Fahrzeug der Strassenmeisterei wegen Mäharbeiten in seiner langer verkuerzt ist
viel erfolg
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
info[at]doubleaction.info
www.doubleaction.at
Kontakt nicht per PM sondern nur mittels Email
Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
Re: Wo gibt es den Runderlass?
@Floody
@doubleaction
Nennt sich Feststellungsbescheid. Üblich nur im Steuerrecht, theoretisch aber in allen Rechtsbereichen möglich.
Warum das nicht stattfindet? Weil für ein nicht dringendes Problem (sonst würde man ja gleich den Sachantrag stellen) niemand einen Rechtsanwalt bis zum Höchstgericht nimmt und weil es bis zu dessen Entscheidung (=Erkenntnis) mindestens 2 Jahre dauert ("es sitzt ja niemand in Haft", "der hat Zeit" etc ...)
@doubleaction
Nennt sich Feststellungsbescheid. Üblich nur im Steuerrecht, theoretisch aber in allen Rechtsbereichen möglich.
Warum das nicht stattfindet? Weil für ein nicht dringendes Problem (sonst würde man ja gleich den Sachantrag stellen) niemand einen Rechtsanwalt bis zum Höchstgericht nimmt und weil es bis zu dessen Entscheidung (=Erkenntnis) mindestens 2 Jahre dauert ("es sitzt ja niemand in Haft", "der hat Zeit" etc ...)
Re: Wo gibt es den Runderlass?
So ungefähr stelle ich mir das vor:
https://www.kirschner-recht.at/website/ ... mentar.pdf
Wenn ich hier oder auf PN länger nicht antworte (kann auch wochenlang sein) - ist nicht Ignoranz oder Desinteresse, ich bin nur kein täglicher Surfer.
https://www.kirschner-recht.at/website/ ... mentar.pdf
Wenn ich hier oder auf PN länger nicht antworte (kann auch wochenlang sein) - ist nicht Ignoranz oder Desinteresse, ich bin nur kein täglicher Surfer.
Re: Wo gibt es den Runderlass?
Ich bin begeistert, denn da steckt ausreichend Arbeit dahinter.DLK hat geschrieben: ↑Mi 15. Jan 2020, 20:04So ungefähr stelle ich mir das vor:
https://www.kirschner-recht.at/website/ ... mentar.pdf
Wenn ich hier oder auf PN länger nicht antworte (kann auch wochenlang sein) - ist nicht Ignoranz oder Desinteresse, ich bin nur kein täglicher Surfer.
Wenn ich noch einen Vorschlag machen darf:
Da mit 1.1.2019/14.12.2019 etliche Neuerungen in Kraft getreten sind, die teilweise sehr unterschiedlich interpretiert werden, wäre es hilfreich, wenn deine persönlichen Kommentare diese Neuerungen besonders berücksichtigen.
Beispiel: Rahmen und Gehäuse, wenn bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, wurden waffenrechtlich relevant. Interessant wäre, wie ein Jurist die Begriffe "Rahmen und Gehäuse", "bei der Schussabgabe", etc definiert/wertet, damit letztendlich Schlussfolgerungen angestellt werden können, ob beispielsweise ein AR15 Verschlussträger wirklich waffenrechtlich relevant wurde.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Wo gibt es den Runderlass?
Es gibt von Grosinger/Siegert/Szymanski auch einen Kommentar zum WaffG. Dieses Büchlein nehmen sowohl Behörden als auch Gerichte gerne zur Hand, da es umfangreich zu jedem einzelnen Absatz Kommentare, Erläuterungen und Urteile zitiert. Ich hoffe, dass zum "neuen WaffG" auch etwas kommen wird. Es ist jedenfalls höherwertiger als ein paar Internet-Kommentare. Kostet ja auch was, und dafür will man auch etwas haben.
Edit: ist anscheinend eh schon in Arbeit .... https://www.manz.at/list.html?inline=1& ... 14-17598-6
Edit: ist anscheinend eh schon in Arbeit .... https://www.manz.at/list.html?inline=1& ... 14-17598-6
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.