Wie mein Titel des Themas schon aussagt, bezieht sich meine Frage auf einen WBK nach Aufhebung eines Waffenverbotes.
Folgendes:
In meiner Jugend und durch meinen Leichtsinn wurde eine Person durch eine CO2 Pistole leicht verletzt, aufgrund dessen kam es zu einem Auspruch eines Waffenverbotes meiner Person. (Einziger Vorfall, davor und danach nie auffällig gewesen, entschuldigt aber trotzdem nicht die Leichtsinnigkeit damals)
Nach gut 14-15 Jahren wollte ich mir nun eine WBK zulegen. Bin zur BH mit allen nötigen Unterlagen und wollte diese beantragen, da erfuhr ich erstmal das mein damals ausgesprochenes/verhängtes Waffenverbot noch aktiv ist. Also Antrag für Aufhebung des Verbotes an die zuständige Behörde geschickt und kurze Zeit darauf den Bescheid erhalten das dieses aufgehoben wurde.
Also wieder zur BH gefahren um die WBK nun beantragen zu können und dort hieß es nun das zuerst geprüft werden müsse, da damals ein Waffenverbot erteilt wurde, ob nun eine WBK genehmigt werden kann.
Mittlerweile bin ich eher der Meinung das durch meinen Vorfall in meinen Jungen Jahren ich mir die Möglichkeit auf eine WBK wohl selbst zu nichte gemacht habe.
Eventuell gibt es hier ja den einen oder anderen der eine "ähnliche" Situation hatte.
Würde mich über Antworten bezüglich meines Themas erfreuen, egal ob Positiv oder auch negativ
![Smile :)](./images/smilies/icon/smile.gif)