Nordi hat geschrieben: ↑Fr 17. Jan 2020, 09:53
Wie wird das jetzt eigentlich mit Magazinen geregelt für Waffen die NACH DEM 14.12 gekauft wurden?
Ein Schützenkollege aus Tirol hat bei seiner Behörde gefragt wie man das jetzt am besten regelt und die haben ihm angeblich gesagt das seine NACH dem 14.12 gekaufte Waffe zu einer Kat A umgemeldet werden KÖNNTE und er dann problemlos auch abseits eines behördlichen Schießstandes große Mags dafür nutzen darf die er VOR dem 14.12 gekauft hat. Nachträglich darf er keine Mags mehr für diese Waffe kaufen, aber was er zu diesem Zeitpunkt hatte darf er nutzen.
Ist das so überhaupt möglich bzw gibt die Gesetzlage diese Handlungsweise her?
Soweit ich das verstanden habe sind diese Informationen falsch.
Kauf nach dem 14.12.2019:
Grundsätzlich Kat.B, damit KEIN nachkauf von Magazinen möglich.
Aber wenn man VOR dem 14.12.2019 einen HA hatte UND dazu auch große Magazine UND beides zusammen als 17/1/x gemeldet hat, dann hat man eine WBK mit einem 17/1/x Platz bekommen welcher NICHT verfällt wenn man die Waffe verkauft. Wenn man das macht hat man den 17/1/x Platz frei und kann seine neue, nach dem 14.12.2019 gekaufte Waffe auf diesen Platz "legen"/melden und damit darf man dann auch wieder Magazine kaufen.
ABER dazu hat man eben vorher mal "Altbestand" melden müssen.
Hat man das nicht, dann geht das soweit ich verstanden habe für die meisten nur über den "Sportschützen".
Und das steht jetzt so gut wie alles im Widerspruch zu den Infos die dein Kollege von der Behörde erhalten hat. Bin gespannt ob ich da jetzt vollkommen daneben liege oder ob der SB da etwas Nachschulung benötigt ....