Emil hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 09:42
gewo hat geschrieben: ↑Mo 20. Jan 2020, 22:42
Jiggler hat geschrieben: ↑Mo 20. Jan 2020, 22:05
Zum Thema Zubehör:
Ich habe jetzt 2 B Plätze und somit automatisch 4 x B Zubehör frei.
Jetzt kaufe ich mir ein 22er WS für AR15 was auch so im ZWR gemeldet wird
Danach gehe ich Altbestand melden
Ergebnis keine B Plätze mehr, da 1x Z7 und 1x Z8, Zubehörplätze werden somit auch zu Z7 und Z8
22er System kann aber nie §17 werden.
Was passiert?
eigentlich kannst du dir genau genommen kein 22lr wechselsystem kaufen wenn du einmal /7 und einmal /8 im altbesitz hast. denn dann hast du keinen kat b zubehoerplatz frei
nicht vergessen
das recht hat sich beretis mit 14.12.2019 geaendert
lediglich fuer das eintragen der aenderung haben wir zwei jahre zeit
Vielleicht eine blöde Frage aber warum eigentlich nicht...?
Wenn er den Altbestand noch nicht gemeldet hat und damit die Genehmigung für Z. 7 bzw. Z. 8 ja auch noch nicht beantragt dann sind ja derzeit bei ihm die Waffen selbst als Kat B gemeldet und wenn er bis zur Meldung in zumindest eine seiner Waffen keines der “großen” Kat A Magazine ansteckt, was wäre daran falsch bzw. nicht erlaubt? Nur weil er passende “große” Kat A Magazine hat und deshalb grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf hat dass seine zwei Waffen als Kat A bewilligt werden damit er diese mit den “großen” Kat A Magazinen angesteckt weiter verwenden darf?
Er könnte ja bei der Altbestandmeldung die Magazine für
eine ihm zustehende Kat A Waffe bei der Behörde mit Verzicht darauf abgeben dann bekommt er nur einen Kat A Z. 7 bzw. Z. 8 Platz und einen B Platz auf seiner neuen WBK - gegen was könnte/ würde er da rechtlich verstoßen...?
sie sind dzt bei ihm gemeldet als kat B, das stimmt
die frage ist aber was waren sie am 14.12.2019
diese Entscheidung muss am 14.12.2019 getroffen worden sein
rechtlich dargestellt wird sie erst nachdem sie im Laufe der Meldefrist umgemeldet wird
hat der buerger sich am 14.12.19 dazu entschieden seine HiCaps in kat B waffen zu verwenden, dann sind diese kat B waffen somit bereits 17/1/7 oder /8
rechtlich darstellt ist das mangels Meldung noch nicht
aber sie sind es bereits
wenn er sich fuer beide plaetze zu 17/1/x entschieden hat dann hat er per 14.12.2019 keinen freien kat B Zubehörplatz
phoese behoerden könnten den kauf eines kat B Zubehörs als Überschreitung der stueckzahlen werten
Emil hat geschrieben: ↑Di 21. Jan 2020, 09:42
Er könnte ja bei der Altbestandmeldung die Magazine für eine ihm zustehende Kat A Waffe bei der Behörde mit Verzicht darauf abgeben dann bekommt er nur einen Kat A Z. 7 bzw. Z. 8 Platz und einen B Platz auf seiner neuen WBK - gegen was könnte/ würde er da rechtlich verstoßen...?
wenn er nur einen platz in 17/1/x konvertiert dann hat er ja kein problem
dann sind eh zwei kat B Zubehörplätze frei