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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Is zumindest der Strafzettel von letztens wieder herinnen *hust*
- Black Rifles Matter -
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
mhm wenn man jetzt sehr spitzfindig ist könnte man sagen das gebührengesetz ist nicht auf dem aktuellen stand weil es nur eine Ausnahme nach §17 Abs3 beschreibt:
sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG)
Ich habe jedoch eine Meldung nach §58 (13) gemacht.
Mal abwarten, wenns net passt werden sie sich schon melden .....
sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG)
Ich habe jedoch eine Meldung nach §58 (13) gemacht.
Mal abwarten, wenns net passt werden sie sich schon melden .....
Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
das passt doch - Du brauchst eine neue Karte UND willst die §17 Eintragungen, daher:Tarifpost 11 aus dem Gebürengesetz hat geschrieben:(1) Waffenbesitzkarte
1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 21 Abs. 1 WaffG): 74,40 Euro
a) sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird (§ 23 Abs. 2 WaffG), zusätzlich: 43 Euro
b) sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich: 43 Euro
74,40 weil neue Karte
43,00 zusätzlich, weil § 17
117,40 Gesamtkosten
Bei gleichzeitiger Erweiterung, könnten nochmal 43,- dazukommen - zumindest verstehe ich die Gebührenregelung in der Form
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dvc & AA
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Ja, war bezogen auf Z7 >20 Schuss und Z8 >10 Schuss.
- Black Rifles Matter -
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Und falls die Frage kommt, ich habe die selbe Auskunft auch schriftlich bekommen.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
widerspricht voellig dem was vom BMI bei der roadshow gesagt wurde
aber egal ...
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
widerspricht voellig dem was vom BMI bei der roadshow gesagt wurde
aber egal ...
formaljuristisch mag es dann stimmen, wenn in der Verordnung ueber die 5jaehrigen Waffenüberprüfungen "Schusswaffen die aufgrund einer waffenrechtlichen Erlaubnis besessen werden" steht und nicht "Waffen die aufgrund einer waffenrechtlichen Erlaubnis besessen werden".
auf der anderen Seite sagt mir ein Waffenreferent der eigentlich juristisch ziemlich fit ist, und sich ob der auffaelligkeiten seiner "Kollegen" vielfach an die Stirn klatscht, dass es nicht nur um den exakten Gesetzes wortlaut sondern sehr wohl auch um den erkennbaren willen des gesetzgebers geht.
Zuletzt geändert von gewo am Di 28. Jan 2020, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Einspruch, hörensagen
Wird aber eh schon hier diskutiert viewtopic.php?f=20&t=48608
In der Auflistung deiner Punkte von der Roadshow konnte ich die Verwahrung der Magazine nicht finden, oder übersehe ich etwas?
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
ich bin mir schon sehr sicher dass es da eine Antwort dazu gabBaxter hat geschrieben: ↑Di 28. Jan 2020, 14:05Einspruch, hörensagen
Wird aber eh schon hier diskutiert viewtopic.php?f=20&t=48608
In der Auflistung deiner Punkte von der Roadshow konnte ich die Verwahrung der Magazine nicht finden, oder übersehe ich etwas?
das war ja kein live ticker dort
ich hab doch ned jede Einzelfrage mit angeführt
da waren a menge fragen im raum
auf die schnelle zb auch das thema dass eine waffe der kat C mit schalldaempfer TROTZDEM tagsüber bis zu 6 Stunden und in der nacht bis zu drei stunden im auto blieben darf usw (ist ja ned selbstverständlich da der SD ja kat A ist ..)
und ich glaube mich schon auch daran erinnern zu koennen dass es da von jemand aus dem Publikum die Verwahrungsfrage gab
antwort wie immer Sinngemäß "es hat sich nix geaendert, wie haettens denn vor der Gesetzesänderung eine kat A waffe verwahrt ..? sicher, oder?"
meine linke hand wuerde ich aber nicht drauf verwetten, kann mich nimmer zu 100% erinnern
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Das hab ich mittlerweile auch aus erster Hand gehört über diese BH. Rechnungen, falls man keine hat, ein "Gutachten" (was auch immer das sein soll). Man steht auf dem Standpunkt "der Bürger hat zu beweisen".gewo hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2020, 11:16hier gehen tatsaechlich die ersten kundenwünsche zur neuausfertigung von rechnungen ueber hiCap magazine ein weil behoerden die gerne sehen wuerden
wie immer Niederösterreich
das ist absurd
das laesst sich aus dem gesetzestext nicht annähernd entnehmen
der buerger hat zu "MELDEN"
die behoerde hat "ALS ANTRAG ZU WERTEN" und "AUSZUSTELLEN"
das sind keine "kann" Bestimmungen sondern sie "muessen"
da den waffenbehoerden ja auch bei den planmäßigen Erweiterungen bis rauf auf 10 stueck im Zeitablauf 5 bis 20 jahre das ermessen komplett genommen wurde und auch die zubehoereintraege nicht mehr erforderlich ist wuerde ich als betroffener wirklich ins auge fassen da schlicht und einfach auf das gesetz zu beharren
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
ist halt in so ferne seltsam als diese BH bisher eigentlich nicht eine der "problembehoerden" war....Balistix hat geschrieben: ↑Di 28. Jan 2020, 14:22Das hab ich mittlerweile auch aus erster Hand gehört über diese BH. Rechnungen, falls man keine hat, ein "Gutachten" (was auch immer das sein soll). Man steht auf dem Standpunkt "der Bürger hat zu beweisen".gewo hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2020, 11:16hier gehen tatsaechlich die ersten kundenwünsche zur neuausfertigung von rechnungen ueber hiCap magazine ein weil behoerden die gerne sehen wuerden
wie immer Niederösterreich
das ist absurd
das laesst sich aus dem gesetzestext nicht annähernd entnehmen
der buerger hat zu "MELDEN"
die behoerde hat "ALS ANTRAG ZU WERTEN" und "AUSZUSTELLEN"
das sind keine "kann" Bestimmungen sondern sie "muessen"
da den waffenbehoerden ja auch bei den planmäßigen Erweiterungen bis rauf auf 10 stueck im Zeitablauf 5 bis 20 jahre das ermessen komplett genommen wurde und auch die zubehoereintraege nicht mehr erforderlich ist wuerde ich als betroffener wirklich ins auge fassen da schlicht und einfach auf das gesetz zu beharren
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
Betrag passt beinahe, müssten eigentlich € 117,40 sein, da dies die fällige Abgabe für eine WBK mit mehr als 2 Plätzen ist. Habe nämlich selbigen im Zuge meiner Erweiterung auf 5 Plätze bezahlt.
LG
gunjosh
Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
@Baxter:
Könntest Du diese schriftliche Auskunft hier anonymisiert posten oder mir per PN schicken?
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand
vielleicht haben sie SB gewechselt und es sind nun andere als früher?
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