Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Zivildiener und Kategorie C Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
bergisel5
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 12
Registriert: Di 29. Jan 2019, 13:01

Zivildiener und Kategorie C Waffen

Beitrag von bergisel5 » Mi 29. Jan 2020, 10:41

Hallo Zusammen :D

Ich hätte eine rechtliche Frage bezüglich Zivildiener und Kategorie C Waffen. Im Internet steht oft, bezüglich Zivildiener und Kategorie C Waffen, dass diese von ihnen trotz Zivildienstrechtlichen Waffenverbots gekauft werden dürfen. Nun hat mir aber ein Kollege der bei der Polizei arbeitet erklärt, dass das kompletter Blödsinn ist und man als Zivildiener nicht mal eine Schreckschusspistole bzw. einen Pfefferspray besitzen dürfte weil Waffenverbot bleibt Waffenverbot und es gibt da keine Ausnahmen. Auch auf Nachfrage bei einem Kollegen von Ihm gab es die Bestätigung dass das so sei. Das war mir komplett neu und ich wollte jetzt euch fragen ist das wirklich so oder kompletter Nonsens?

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Beitrag von cas81 » Mi 29. Jan 2020, 10:48

§5 (5) ZDG hat geschrieben:Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt
Der Zivi hat KEIN Waffenverbot iSd §§12,13 Waffg und Kat C ist NICHT genehmigungspflichtig. Somit gibt es da einen gravierenden Unterschied.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Paddy91
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1525
Registriert: Di 29. Mär 2016, 09:47
Wohnort: Wien 1050

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Beitrag von Paddy91 » Mi 29. Jan 2020, 10:53

dem durchschnittlichen StVO-Raubritter trau ich genau die §§49a und 50 VStG zu...
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005770

Frag die betraute Behörde, die hat je nach Ort zwar auch nicht unbedingt mehr Ahnung aber immerhin ist sie mit der Behandlung des Sachverhalts betraut und entscheidet erstmal. Oder gleich zum Waffenhändler, der prüft in den 3 Tagen Wartezeit ob du ein Verbot hast oder nicht.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Beitrag von Balistix » Mi 29. Jan 2020, 10:54

Die Kollegen in blau reden Unsinn. Der Zivildienstleistende unterliegt a priori keinem Waffenverbot iSd §§ 12, 13 WaffG.

Wohl aber besteht nach dem ZDG ein eigenständiges Verbot von Erwerb und Besitz von Waffen gemäß §§ 17 (Verbotene Waffen), 18 (Kriegsmaterial) und 19 iVm 20 Abs 1 WaffG (genehmigungspflichtigen Schusswaffen, dh Kat B).
§ 5 Abs 5 ZDG hat geschrieben:Zivildienstpflichtigen, für die nach dem 30. September 2005 eine Feststellung gemäß Abs. 4 getroffen wird, sind der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren untersagt. Die Frist beginnt mit Eintritt der Zivildienstpflicht. Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Landespolizeidirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.
Der Vollständigkeit halber: es besteht auch ein Verbot zum Führen von Schusswaffen allgemein (siehe oben), dh ein grds erlaubtes Führen von Kat C als Schießsportausübender (§ 34 Abs 2 Z 4) - oder aus einem der anderen Tatbestände in diesem Paragraphen - ist einer dem Verbot nach dem ZDG unterliegenden Person ebenfalls untersagt.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005603
Zuletzt geändert von Balistix am Mi 29. Jan 2020, 10:59, insgesamt 4-mal geändert.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Beitrag von cas81 » Mi 29. Jan 2020, 10:55

Und bevor die Frage nach der Schreckschusspistole kommt:
§2 (1) WaffG hat geschrieben:Schusswaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies Schusswaffen
1. der Kategorie A (§§ 17 und 18);
2. der Kategorie B (§§ 19 bis 23);
3. der Kategorie C (§§ 30 bis 35)
Auf eine Schreckschusspistole trifft nichts davon zu. Auf Pfefferspray ebenfalls nicht. Auch sind beide weder verbotene Waffen, noch Kriegsmaterial, noch genehmigungspflichtig.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Archbishop Gumby
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 45
Registriert: Mi 11. Dez 2019, 11:50

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Beitrag von Archbishop Gumby » Mi 29. Jan 2020, 13:31

Wie schon gesagt wurde, darf man Kat. C ganz normal erwerben/besitzen.

Dass Leute, die es nicht betrifft aber glauben, Zivis hätten ein Waffenverbot ist keine Seltenheit. Sogar der Waffenhändler, bei welchem ich meine erste Büchse registriert (aber nicht dort erworben) habe, meinte zuerst, es gäbe ein "Problem", weil in seinem Computer steht, dass ich Zivildienst geleistet habe.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Zivildiener und Kategorie C Waffen

Beitrag von Maddin » Mi 29. Jan 2020, 13:38

Paddy91 hat geschrieben:
Mi 29. Jan 2020, 10:53
dem durchschnittlichen StVO-Raubritter trau ich genau die §§49a und 50 VStG zu...
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10005770

Frag die betraute Behörde, die hat je nach Ort zwar auch nicht unbedingt mehr Ahnung aber immerhin ist sie mit der Behandlung des Sachverhalts betraut und entscheidet erstmal. Oder gleich zum Waffenhändler, der prüft in den 3 Tagen Wartezeit ob du ein Verbot hast oder nicht.
Netmal 50 vstg haben manche drauf.

Wennst ihm sagst der VwGH sieht in Abs 5a einen Rechtsanspruch und die Bestimmung trotz gegenlautendem Wortlaut nicht in seinem Ermessen liegt kommen ganz große Augen...

Antworten