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Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Hallo, bei mir steht gleich die nächste WR Überprüfung an (Polizei hat gerade angerufen).
Wie soll ich bzgl. meiner Kat. D Waffen und High-Cap Mags umgehen? Muss ich diese erwähnen bzw. herzeigen oder nicht?
Danke!
Wie soll ich bzgl. meiner Kat. D Waffen und High-Cap Mags umgehen? Muss ich diese erwähnen bzw. herzeigen oder nicht?
Danke!
so long,
iMunition
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- ronhan
- .308 Win
- Beiträge: 470
- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
- Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Du zeigst ihnen nur, was sie sehen wollen.
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Kat D gibt es nicht mehr, die sind jetzt alle Kat C. Diese sind nicht Gegenstand der Verwahrungskontrolle.
Magazine in Standardgröße (High Caps ist so ein böses Wort, wir brauchen doch nicht den Sprech des Gegners zu übernehmen) - gute Frage. Hast du nur Magazine oder auch dazugehörige Waffen? Hast du diesen Altbestand schon gemeldet?
Magazine in Standardgröße (High Caps ist so ein böses Wort, wir brauchen doch nicht den Sprech des Gegners zu übernehmen) - gute Frage. Hast du nur Magazine oder auch dazugehörige Waffen? Hast du diesen Altbestand schon gemeldet?
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Normal sollten nur Kat B, gegebenenfalls Kat A auf der Liste stehen. Schreib dann mal, wie es gelaufen ist.
Lg
Lg
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Dafür hast aber noch 2 Jahre Zeit!
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308 / .338
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Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Ich würde die Magazine "sicher verwahren", wenn möglich getrennt von den Waffen (damit sie ihnen nicht gleich auffallen wenn du die Waffen rausholst, ich habe zum Glück einen eigenen Tresor für Munition, würde sie da rein geben).
Ich würde ihnen nicht auf's Auge drücken dass ich solche Magazine habe, aber wenn sie danach fragen natürlich wahrheitsgemäß Auskunft geben dass ich solche Besitze, diese noch nicht gemeldet sind, dies aber innerhalb der 2-jährigen Übergangsfrist erfolgen wird und da ich nicht sicher bin was die Verwahrung dieser Magazine seit dem 14.12. betrifft ich diese Sicherheitshalber jetzt versperrt lagere.
Ich glaube mit so einem vorgehen bist auf der sicheren Seite.
Nachtrag: KatD (jetzt KatC) dürfte ja eh nicht auf ihrer Liste der zu kontrollierenden Waffen stehen. Ich würde diese gar nicht erwähnen (gleich wie die Magazine). Wenn sie von den Beamten danach gefragt wird:
"Ich bin zwar davon ausgegangen dass es keine rechtliche Grundlage zur Kontrolle dieser Waffen gibt sondern nur ob diese auch sicher verwahrt sind. Bitte, hier in diesem versperrten Schrank sind sie drinnen. Reicht das?"
Dann siehst eh wie sie reagieren, wenn ihnen das passt: okay.
Wenn sie die Waffen sehen wollen würde ich sie ihnen zeigen (dass keine m.M. nach keine rechtliche Grundlage besteht habe ich ihnen schon gesagt, da würde ich dann nicht weiter diskutieren). Aber NACHDEM ich sie die KatC-Waffen gezeigt habe würde ich noch nachfragen auf welcher rechtlichen Grundlage sie das jetzt gefordert haben (NUR Nachfragen, NICHT Diskutieren).
Ich würde ihnen nicht auf's Auge drücken dass ich solche Magazine habe, aber wenn sie danach fragen natürlich wahrheitsgemäß Auskunft geben dass ich solche Besitze, diese noch nicht gemeldet sind, dies aber innerhalb der 2-jährigen Übergangsfrist erfolgen wird und da ich nicht sicher bin was die Verwahrung dieser Magazine seit dem 14.12. betrifft ich diese Sicherheitshalber jetzt versperrt lagere.
Ich glaube mit so einem vorgehen bist auf der sicheren Seite.
Nachtrag: KatD (jetzt KatC) dürfte ja eh nicht auf ihrer Liste der zu kontrollierenden Waffen stehen. Ich würde diese gar nicht erwähnen (gleich wie die Magazine). Wenn sie von den Beamten danach gefragt wird:
"Ich bin zwar davon ausgegangen dass es keine rechtliche Grundlage zur Kontrolle dieser Waffen gibt sondern nur ob diese auch sicher verwahrt sind. Bitte, hier in diesem versperrten Schrank sind sie drinnen. Reicht das?"
Dann siehst eh wie sie reagieren, wenn ihnen das passt: okay.
Wenn sie die Waffen sehen wollen würde ich sie ihnen zeigen (dass keine m.M. nach keine rechtliche Grundlage besteht habe ich ihnen schon gesagt, da würde ich dann nicht weiter diskutieren). Aber NACHDEM ich sie die KatC-Waffen gezeigt habe würde ich noch nachfragen auf welcher rechtlichen Grundlage sie das jetzt gefordert haben (NUR Nachfragen, NICHT Diskutieren).
Glock 17 Gen4
ProArms PAR MK3
ProArms PAR MK3
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
die antwort wird evt lauten:tainnok hat geschrieben: ↑Fr 31. Jan 2020, 12:37Ich würde die Magazine "sicher verwahren", wenn möglich getrennt von den Waffen (damit sie ihnen nicht gleich auffallen wenn du die Waffen rausholst, ich habe zum Glück einen eigenen Tresor für Munition, würde sie da rein geben).
Ich würde ihnen nicht auf's Auge drücken dass ich solche Magazine habe, aber wenn sie danach fragen natürlich wahrheitsgemäß Auskunft geben dass ich solche Besitze, diese noch nicht gemeldet sind, dies aber innerhalb der 2-jährigen Übergangsfrist erfolgen wird und da ich nicht sicher bin was die Verwahrung dieser Magazine seit dem 14.12. betrifft ich diese Sicherheitshalber jetzt versperrt lagere.
Ich glaube mit so einem vorgehen bist auf der sicheren Seite.
Nachtrag: KatD (jetzt KatC) dürfte ja eh nicht auf ihrer Liste der zu kontrollierenden Waffen stehen. Ich würde diese gar nicht erwähnen (gleich wie die Magazine). Wenn sie von den Beamten danach gefragt wird:
"Ich bin zwar davon ausgegangen dass es keine rechtliche Grundlage zur Kontrolle dieser Waffen gibt sondern nur ob diese auch sicher verwahrt sind. Bitte, hier in diesem versperrten Schrank sind sie drinnen. Reicht das?"
Dann siehst eh wie sie reagieren, wenn ihnen das passt: okay.
Wenn sie die Waffen sehen wollen würde ich sie ihnen zeigen (dass keine m.M. nach keine rechtliche Grundlage besteht habe ich ihnen schon gesagt, da würde ich dann nicht weiter diskutieren). Aber NACHDEM ich sie die KatC-Waffen gezeigt habe würde ich noch nachfragen auf welcher rechtlichen Grundlage sie das jetzt gefordert haben (NUR Nachfragen, NICHT Diskutieren).
weil sie hier auf meinem ueberpruefungsauftrag stehen
und da steht sinngmaess "zu ueberpruefen sind waffen die aufgrund eines waffenrechtlichen besitzdokumentes besessen werden".
es ist ned ganz unwahrscheinlich dass eine registrierungsbestaetigung gem. §33 als eine solche zaehlt ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Die BH schickt den armen Jungs & Mädels den "Auftrag".
Den arbeiten die brav ab.
Ich hatte die beiden letzten male einen supernetten Herrn da, der hat das zügig abgearbeitet.
Tresor gesehen, alles versperrt was versperrt werden muss (Magazine lagen damals noch rum).
Nummern abgeglichen, nach 10 min war der Spuk vorbei.
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
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Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Vielen Dank!
Kat D und High Cap kommen in safe 1
Kat B in safe 2
Kat B (meine/partnerin) kommen jeweils noch ein eine versperrte Kassette zu der nur der jeweilige von uns den Schlüssel hat. Passt das so? Bitte Anmerkungen!
Ich werde jedenfalls berichten!
Kat D und High Cap kommen in safe 1
Kat B in safe 2
Kat B (meine/partnerin) kommen jeweils noch ein eine versperrte Kassette zu der nur der jeweilige von uns den Schlüssel hat. Passt das so? Bitte Anmerkungen!
Ich werde jedenfalls berichten!
so long,
iMunition
iMunition
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Wenn du damit meinst, dass Kat B von Dir und Deiner Partnerin im selben Tresor sind, dann Obacht:
bei gemeinsamer Verwahrung von Kategorie B Waffen ist immer darauf zu achten, dass zu keinem Zeitpunkt einer von euch beiden Zugriff auf mehr Waffen hat, als er oder sie Plätze auf der WBK eingetragen hat. So lautet meiner Erinnerung nach die Auskunft meines Waffenhändlers. Wenn die Kassetten jeweils nur einem von euch beiden zugängig sind, dann dürfte das so passen. Gegebenenfalls wirst du die sichere Verwahrung des Kassettenschlüssels nachweisen müssen. Der gemeinsam genutzte Schlüsselbund wäre keine sichere, getrennte Verwahrung.
Bitte ggf um Präzisierung dieser Aussage.
Zuletzt geändert von nerd am Fr 31. Jan 2020, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Werden dann künftig reine KatC-Besitzer auch überprüft bzw. wenn die Karte leer ist, kommens dann gar nicht?gewo hat geschrieben: ↑Fr 31. Jan 2020, 12:51die antwort wird evt lauten:tainnok hat geschrieben: ↑Fr 31. Jan 2020, 12:37Ich würde die Magazine "sicher verwahren", wenn möglich getrennt von den Waffen (damit sie ihnen nicht gleich auffallen wenn du die Waffen rausholst, ich habe zum Glück einen eigenen Tresor für Munition, würde sie da rein geben).
Ich würde ihnen nicht auf's Auge drücken dass ich solche Magazine habe, aber wenn sie danach fragen natürlich wahrheitsgemäß Auskunft geben dass ich solche Besitze, diese noch nicht gemeldet sind, dies aber innerhalb der 2-jährigen Übergangsfrist erfolgen wird und da ich nicht sicher bin was die Verwahrung dieser Magazine seit dem 14.12. betrifft ich diese Sicherheitshalber jetzt versperrt lagere.
Ich glaube mit so einem vorgehen bist auf der sicheren Seite.
Nachtrag: KatD (jetzt KatC) dürfte ja eh nicht auf ihrer Liste der zu kontrollierenden Waffen stehen. Ich würde diese gar nicht erwähnen (gleich wie die Magazine). Wenn sie von den Beamten danach gefragt wird:
"Ich bin zwar davon ausgegangen dass es keine rechtliche Grundlage zur Kontrolle dieser Waffen gibt sondern nur ob diese auch sicher verwahrt sind. Bitte, hier in diesem versperrten Schrank sind sie drinnen. Reicht das?"
Dann siehst eh wie sie reagieren, wenn ihnen das passt: okay.
Wenn sie die Waffen sehen wollen würde ich sie ihnen zeigen (dass keine m.M. nach keine rechtliche Grundlage besteht habe ich ihnen schon gesagt, da würde ich dann nicht weiter diskutieren). Aber NACHDEM ich sie die KatC-Waffen gezeigt habe würde ich noch nachfragen auf welcher rechtlichen Grundlage sie das jetzt gefordert haben (NUR Nachfragen, NICHT Diskutieren).
weil sie hier auf meinem ueberpruefungsauftrag stehen
und da steht sinngmaess "zu ueberpruefen sind waffen die aufgrund eines waffenrechtlichen besitzdokumentes besessen werden".
es ist ned ganz unwahrscheinlich dass eine registrierungsbestaetigung gem. §33 als eine solche zaehlt ...
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)
Erst wenn die Überprüfung kostenpflichtig ist

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Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
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Re: Kat. D u. Highcap bei Überprüfung (Polizei)


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