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Erweiterung der WBK ohne eine Waffe zu besitzen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Holadrio
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Erweiterung der WBK ohne eine Waffe zu besitzen

Beitrag von Holadrio » Fr 31. Jan 2020, 20:42

Hallo!

Ist es möglich die WBK (fünf Jahre nach Erstausstellung) von 2 Plätze auf 5 Plätze zu erweitern, wenn ich jedoch noch keine Plätze belegt habe? Die Frage hat einen bestimmten Grund, nicht "was wäre wenn".
Soviel ich im WG gelesen habe ist eine "normale" Erweiterung zeitabhängig (außer §11b). Ob Plätze belegt sein müssen und wie viele kann ich nirgends sehen.

Danke und LG
Holadrio

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cas81
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Re: Erweiterung der WBK ohne eine Waffe zu besitzen

Beitrag von cas81 » Fr 31. Jan 2020, 20:51

Lt. Gesetz ja.
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