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WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
edit: gerade gesehen, dass schon geantwortet wurde!
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehenwoolf hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 03:53Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.
Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...


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dvc & AA

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- burggraben
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Es gibt ja BHs die stellen die Zubehörbescheide tatsächlich in Papierform aus und andere die tragen sie einfach ins ZWR ein und ordnen sie der Basiswaffe zu. Was ist im zweiten Fall der Bescheid - ein ZWR Ausdruck?
- burggraben
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Ich hänge hier mal Verschlussträger in der Weitgehend-Ungeklärt Thread an. Brownells verkauft die schon nur mehr mit WBK/WP Beschränkung, aber eigentlich ist ein Verschlussträger ja weder Rahmen noch Gehäuse und daher irrelevant ob gasdruckbelastet?
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Für die Kat A Plätze ist ebenfalls der §23 Abs 3 an zu wenden.m_a_d hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 09:58warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehenwoolf hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 03:53Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.
Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...- passt damit eh alles, mit Ausnahme der "doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" ... das kann eng werden, denn von meinen Plätzen bleiben nach den Meldungen nur 2 KatB über. Und ich hab schon mehr al 4 Zubehörteile
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Ich will keine Zensur, weil ich nicht für Dummheiten, die man drucken darf, verantwortlich sein will. - Napoleon
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Dürfte ich fragen wo du die Info bekommen hast? Habe letztens aus dem Referat für Waffen und Veranstaltungsangelegenheiten sehr wiedersprüchliche Infos zu dem Thema bekommen als ich nachgefragt habe .... (Kat. A Zubehörplätze ....)Baxter hat geschrieben: ↑Do 12. Dez 2019, 13:20Für die Kat A Plätze ist ebenfalls der §23 Abs 3 an zu wenden.m_a_d hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 09:58warum auch immer habe ich die Stelle bei 2b übersehenwoolf hat geschrieben: ↑Di 10. Dez 2019, 03:53
Bei § 23 (2b) steht es auch noch mal dabei dass die § 17 mitzuzählen sind.
Überall anders muss es nicht stehen, da die zwei Stellen (Abs. 2 und 2b) (sofern ich mich recht erinnere) die einzigen Stellen im WaffG sind wo absolute Stückzahlen genannt werden.
Bei den wesentlichen Waffenteilen (2x Anzahl der Plätze) (Abs 3) könnte es tatsächlich vergessen worden sein, oder hier soll tatsächlich nur die Anzahl der B-Plätze zählen. Gute Frage...- passt damit eh alles, mit Ausnahme der "doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B" ... das kann eng werden, denn von meinen Plätzen bleiben nach den Meldungen nur 2 KatB über. Und ich hab schon mehr al 4 Zubehörteile
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Steht so im Runderlass:
Für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen der Kategorie A gelten die Regelungen des § 23 Abs. 3. Dies bedeutet, dass beispielshaft der Inhaber einer Waffenbesitzkarte für 2 Schusswaffen gem. § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und für 2 Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG zusätzlich 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 WaffG und 4 wesentliche Teile für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG erwerben und besitzen darf.
Der Erwerb dieser wesentlichen Teile ist jedenfalls der Behörde zu melden.
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)?
Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt?
Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt?
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Kommentare in rot:
raptor hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 09:54D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)? -> Richtig.
Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt? -> Da sehe ich kein Hindernis (muss erlaubt sein).
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
das waere ein Fehlerburggraben hat geschrieben: ↑Do 12. Dez 2019, 11:06Es gibt ja BHs die stellen die Zubehörbescheide tatsächlich in Papierform aus und andere die tragen sie einfach ins ZWR ein und ordnen sie der Basiswaffe zu. Was ist im zweiten Fall der Bescheid - ein ZWR Ausdruck?
auch im alten gesetz WAR schon ein bescheid AUSZUSTELLEN, ansonsten - formal - unrechtmäßiger besitz
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
OK, danke.HowlingWolf hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 10:01Kommentare in rot:raptor hat geschrieben: ↑Mo 3. Feb 2020, 09:54D.h. ich bekomme für eine Kat. C Waffe nicht mehr ein Magazin > 10 Patronen, wenn dieses Mag auch in einen HA passen würde (den ich nicht mal besitze)? -> Richtig.
Was ist, wenn das Mag nur für Kat C Waffen passt? -> Da sehe ich kein Hindernis (muss erlaubt sein).
Ist ja völlig daneben die Regelung...

Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Ich schreib grad an der Magazinliste.
Gibt es Halbautomaten die ein AICS-Magazin verwenden?
Gibt es Halbautomaten die ein AICS-Magazin verwenden?
Si vis pacem para bellum
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
gibt es AICS Magazine über 10 Schuss ?
member the old PD design ? oh I member
Re: WaffNov19 - weitgehend ungeklärt
Ja.... 12 Schuss-Mags....aber auch nur für die Rem 700 bzw. M24 Plattform.
Edit: Meinte MTD und ned rem 700 sri..... wobei, hab grad gesehen....rem 700 AICS Systeme gibts ja auch
g
Willi
Edit: Meinte MTD und ned rem 700 sri..... wobei, hab grad gesehen....rem 700 AICS Systeme gibts ja auch

g
Willi
Zuletzt geändert von panhandle am Mo 3. Feb 2020, 12:04, insgesamt 1-mal geändert.
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.