Infos vom ÖSB inkl. Schreiben vom BMI:
http://www.schuetzenbund.at/oesb/storie ... tigung.zip
edit: Auszug aus dem Schreiben des BMI:
2. Was muss der Sportschützenverein bestätigen
Der Sportschützenverein muss bestätigen, dass der betreffende Sportschütze
ordentliches Mitglied des Vereins ist und der Sportschütze die Voraussetzungen des
Abs. 1 (regelmäßige Ausübung des Schießsportes oder regelmäßige Teilnahme an
Schießwettbewerben im Sinne des Abs. 3) erfüllt.
Es erscheint nicht erforderlich in der Bestätigung im Einzelnen auszuführen, wie oft
im Monat der Betroffene durchschnittlich den Schießsport ausübt oder an wie vielen
oder welchen Wettkämpfen er teilgenommen hat. Entscheidend ist, dass sich der
Sportschützenverein überzeugt, dass die Voraussetzungen des Abs. 3 gegeben sind.
Im Regelfall scheint es angezeigt zu sein, in der Bestätigung die Disziplinen
anzuführen, für die die Sportschützeneigenschaft vorliegt.