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Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Wie sieht das eigentlich im ZWR aus? - Sind die die Zubehörplätze zu einem Waffenplatz zugeordnet? - Neulich wurde diskutiert, dass man ein .22 Wechselsystem auf keinen A (Z7 oder Z8) Zubehörplatz geben kann. - Genausowenig eine Langwaffenzubehör auf einen Z7 Zubehörplatz.
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Sind die die Zubehörplätze zu einem Waffenplatz zugeordnet?Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 14:10Wie sieht das eigentlich im ZWR aus? - Sind die die Zubehörplätze zu einem Waffenplatz zugeordnet? - Neulich wurde diskutiert, dass man ein .22 Wechselsystem auf keinen A (Z7 oder Z8) Zubehörplatz geben kann. - Genausowenig eine Langwaffenzubehör auf einen Z7 Zubehörplatz.
NEIN, keine Zuordnung
Neulich wurde diskutiert, dass man ein .22 Wechselsystem auf keinen A (Z7 oder Z8) Zubehörplatz geben kann. - Genausowenig eine Langwaffenzubehör auf einen Z7 Zubehörplatz.
JA, da gehts aber nicht um die Zuordnung da gehts ja nur um die steuckzahl
zwei zubehoere (der jeweiligen Kategorie) pro platz
ein randfeuzer wechselsystem kann per definition NICHT Z7 oder Z8 sein weil Randfeuer grundsaetzlich nur Z11 sein kann
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Nein, sind nicht zugeordnet. Aber ihre Anzahl hängt von der Anzahl der Waffenplätze ab. Wenn du also nach der Meldung nurmehr A-Plätze hast, hast du auch nurmehr A-Zubehörplätze. Ein .22er WS braucht aber nach aktueller Rechtsmeinung des BMI einen B-Zubehörplatz...Davomon1979 hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 14:10Wie sieht das eigentlich im ZWR aus? - Sind die die Zubehörplätze zu einem Waffenplatz zugeordnet? - Neulich wurde diskutiert, dass man ein .22 Wechselsystem auf keinen A (Z7 oder Z8) Zubehörplatz geben kann. - Genausowenig eine Langwaffenzubehör auf einen Z7 Zubehörplatz.
Edit: gewo war schneller...
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Gewo das weiß ich alles ich schreibe ja nur wenn es irgendwo andere Ansichten gibt, ein Punkt ist aber schon eigenartig und könnte irgendwie dafür sprechen, schau dir doch mal die ZWR Zubehörliste an:
1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
Zubehör § 17/1/1 Gehäuse
Zubehör § 17/1/1 Rahmen
Zubehör § 17/1/1 Trommel
Zubehör § 17/1/1 Verschluss
Zubehör § 17/1/1 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/1 Wechselsystem
--> Hier sind m.M.n. alle gelisteten Zubehöre denkbar, dass es solche geben könnte.
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
Zubehör § 17/1/2 Gehäuse
Zubehör § 17/1/2 Rahmen
Zubehör § 17/1/2 Trommel
Zubehör § 17/1/2 Verschluss
Zubehör § 17/1/2 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/2 Wechselsystem
--> Hier sind m.M.n. alle gelisteten Zubehöre denkbar, dass es solche geben könnte, ein "Zubehör § 17/1/2 Trommel" bedürfte halt eines "schnell zerlegbaren Revolver (-gewehr)".
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
Zubehör § 17/1/3 Gehäuse
Zubehör § 17/1/3 Rahmen
Zubehör § 17/1/3 Trommel
Zubehör § 17/1/3 Verschluss
Zubehör § 17/1/3 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/3 Wechselsystem
--> Jetzt wird es mit dem "Zubehör § 17/1/3 Trommel" grenzwertig aber noch nicht unmöglich, es könnte ja eine zu kurze MTs255 Schrotflinte geben.
4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);
Zubehör § 17/1/4 Gehäuse
Zubehör § 17/1/4 Rahmen
Zubehör § 17/1/4 Trommel
Zubehör § 17/1/4 Verschluss
Zubehör § 17/1/4 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/4 Wechselsystem
--> Hier sind wir mit "Zubehör § 17/1/4 Trommel" wohl aber an der Grenze des denkbaren angelangt, eine VSRF kann doch per se nie eine Trommel als Zubehör haben..?!
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Zubehör § 17/1/7 Gehäuse
Zubehör § 17/1/7 Rahmen
Zubehör § 17/1/7 Trommel
Zubehör § 17/1/7 Verschluss
Zubehör § 17/1/7 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/7 Wechselsystem
--> Hier wieder ein ähnliches Problem mit "Zubehör § 17/1/7 Trommel" eine halbautomatische Faustfeuerwaffe mit eingebautem oder eingesetztem Magazin kann doch auch keine Trommel haben..?!
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
Zubehör § 17/1/8 Gehäuse
Zubehör § 17/1/8 Rahmen
Zubehör § 17/1/8 Trommel
Zubehör § 17/1/8 Verschluss
Zubehör § 17/1/8 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/8 Wechselsystem
--> Selbes Problem mit "Zubehör § 17/1/8 Trommel" wie schon bei Z. 7 vorhin.
11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Zubehör § 17/1/11 Gehäuse
Zubehör § 17/1/11 Rahmen
Zubehör § 17/1/11 Trommel
Zubehör § 17/1/11 Verschluss
Zubehör § 17/1/11 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/11 Wechselsystem
--> Selbes Problem mit "Zubehör § 17/1/11 Trommel" wie schon bei Z. 7 und Z. 8 vorhin.
Also immer noch sicher das man keine Revolvertrommel als § 17/1/X Zubehör haben kann oder ein Randfeuerkaliber- Wechselsystem..?

1. von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;
Zubehör § 17/1/1 Gehäuse
Zubehör § 17/1/1 Rahmen
Zubehör § 17/1/1 Trommel
Zubehör § 17/1/1 Verschluss
Zubehör § 17/1/1 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/1 Wechselsystem
--> Hier sind m.M.n. alle gelisteten Zubehöre denkbar, dass es solche geben könnte.
2. von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
Zubehör § 17/1/2 Gehäuse
Zubehör § 17/1/2 Rahmen
Zubehör § 17/1/2 Trommel
Zubehör § 17/1/2 Verschluss
Zubehör § 17/1/2 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/2 Wechselsystem
--> Hier sind m.M.n. alle gelisteten Zubehöre denkbar, dass es solche geben könnte, ein "Zubehör § 17/1/2 Trommel" bedürfte halt eines "schnell zerlegbaren Revolver (-gewehr)".
3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;
Zubehör § 17/1/3 Gehäuse
Zubehör § 17/1/3 Rahmen
Zubehör § 17/1/3 Trommel
Zubehör § 17/1/3 Verschluss
Zubehör § 17/1/3 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/3 Wechselsystem
--> Jetzt wird es mit dem "Zubehör § 17/1/3 Trommel" grenzwertig aber noch nicht unmöglich, es könnte ja eine zu kurze MTs255 Schrotflinte geben.
4. von Flinten (Schrotgewehren) mit Vorderschaftrepetiersystem („Pumpguns“);
Zubehör § 17/1/4 Gehäuse
Zubehör § 17/1/4 Rahmen
Zubehör § 17/1/4 Trommel
Zubehör § 17/1/4 Verschluss
Zubehör § 17/1/4 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/4 Wechselsystem
--> Hier sind wir mit "Zubehör § 17/1/4 Trommel" wohl aber an der Grenze des denkbaren angelangt, eine VSRF kann doch per se nie eine Trommel als Zubehör haben..?!
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
Zubehör § 17/1/7 Gehäuse
Zubehör § 17/1/7 Rahmen
Zubehör § 17/1/7 Trommel
Zubehör § 17/1/7 Verschluss
Zubehör § 17/1/7 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/7 Wechselsystem
--> Hier wieder ein ähnliches Problem mit "Zubehör § 17/1/7 Trommel" eine halbautomatische Faustfeuerwaffe mit eingebautem oder eingesetztem Magazin kann doch auch keine Trommel haben..?!
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
Zubehör § 17/1/8 Gehäuse
Zubehör § 17/1/8 Rahmen
Zubehör § 17/1/8 Trommel
Zubehör § 17/1/8 Verschluss
Zubehör § 17/1/8 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/8 Wechselsystem
--> Selbes Problem mit "Zubehör § 17/1/8 Trommel" wie schon bei Z. 7 vorhin.
11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Zubehör § 17/1/11 Gehäuse
Zubehör § 17/1/11 Rahmen
Zubehör § 17/1/11 Trommel
Zubehör § 17/1/11 Verschluss
Zubehör § 17/1/11 Wechsellauf
Zubehör § 17/1/11 Wechselsystem
--> Selbes Problem mit "Zubehör § 17/1/11 Trommel" wie schon bei Z. 7 und Z. 8 vorhin.
Also immer noch sicher das man keine Revolvertrommel als § 17/1/X Zubehör haben kann oder ein Randfeuerkaliber- Wechselsystem..?


Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Ergänzung bzw. anders gefragt:
Wenn man davon ausgeht, dass es keine "Vorderschaftrepetierflintentrommel" (Zubehör § 17/1/4 Trommel), und keine Trommeln für halbautomatische Schusswaffen gibt (Zubehör § 17/1/7 Trommel, Zubehör § 17/1/8 Trommel und Zubehör § 17/1/11 Trommel) was sollte dort unter diesen Ziffern anderes eingetragen werden können als eine Revolvertrommel - die für sich selbst per Definition ja auch nie Kat A sein kann..??
Wenn man davon ausgeht, dass es keine "Vorderschaftrepetierflintentrommel" (Zubehör § 17/1/4 Trommel), und keine Trommeln für halbautomatische Schusswaffen gibt (Zubehör § 17/1/7 Trommel, Zubehör § 17/1/8 Trommel und Zubehör § 17/1/11 Trommel) was sollte dort unter diesen Ziffern anderes eingetragen werden können als eine Revolvertrommel - die für sich selbst per Definition ja auch nie Kat A sein kann..??
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Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Mateba Unica 6 --> Halbautomatischer Revolver. Gab es auch als "Gewehr". Die Trommel hatte aber nie mehr als 10 SchussEmil hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 17:37
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7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
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Zubehör § 17/1/7 Trommel
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--> Hier wieder ein ähnliches Problem mit "Zubehör § 17/1/7 Trommel" eine halbautomatische Faustfeuerwaffe mit eingebautem oder eingesetztem Magazin kann doch auch keine Trommel haben..?!
8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;
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LG, Hans
Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
War bei mir genau gleich, habe damals den Zubehöreintrag sogar bei der Erstausstellung der WBK gleich mitbekommen. Bei der ersten WBK-Erweiterung habe ich dann sicherheitshalber in einem Nebensatz begründet, wieso ich den Eintrag weiterhin brauche.
Meine Sorge ist nun eben, dass der Eintrag bei der notwendigen Neuausstellung der WBK sang und klanglos verschwinden wird und ich im Bezug auf mein bescheidloses Zubehör vor dem 14.12.2019 blöd dastehe.
Um das ganze noch abzurunden: Ich besitze bisher nur ein einziges Zubehör, dieses steht aber seit 14.12.2019 doppelt mit unterschiedlichen Bezeichnungen (aber gleicher Seriennummer) im ZWR. Schaut so aus:

Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Ok danke dir! Es ist also in absoluten Sonderfällen zumindest denkbar, außer dass eine Trommelkapazität von Zentralfeuerpatronen <10 oder gar <20 Patronen schon sehr unwahrscheinlich ist, aber ja theoretisch wäre es denkbar und es könnte ja auch einmal so etwas wie eine SPAS-12 mit Trommel geben dann wäre auch "Zubehör § 17/1/4 Trommel" denkbar...Mr. Danger hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 18:44Mateba Unica 6 --> Halbautomatischer Revolver. Gab es auch als "Gewehr". Die Trommel hatte aber nie mehr als 10 SchussEmil hat geschrieben: ↑Mi 5. Feb 2020, 17:37
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7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
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Zubehör § 17/1/7 Trommel
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LG, Hans

Re: Zubehöreintrag heute und nach dem 14.12.2019
Spannend. Der erste Eintrag schaut aus wie ich es kenne.
Der zweite Eintrag schaut aus wie der "alte" Eintrag, der eigentlich seit 14.12. für "Bürger" und seit 18.12. auch für "Händler" unterdrückt werden sollte (laut ZWR changelog...)