ich darf dir deine mags abkaufenpanhandle hat geschrieben: Di 11. Feb 2020, 11:46Aha..ok, aber Du als Händler dürftest mir trotzdem meine Mags abkaufen....gewo hat geschrieben: Di 11. Feb 2020, 11:32einen Privatkauf oder -verkauf kann der haendler nicht fuer dich ins ZWR erfassenpanhandle hat geschrieben: Di 11. Feb 2020, 11:28
Bei einem Händler müsste das ja ohne Bauchweh gehen...!?
g
Willi
bei einem haendler kannst du die HiCaps kaufen oder verkaufen
dann MUSS der haendler sie ins ZWR eingeben
er darf dafuer kein meldeentgelt fuer die Eintragung verlangen
Musst Du die Mags. die Du bei einem Grosshändler beziehst, auch gleich ins ZWR eintragen?
g
Willi
jeder andere berechtigte mit entsprechendem Eintrag auf der WBK darf dir deine mags auch abkaufen
bei kauf durch mich trifft mich die Meldepflicht gem. §28
bei verkauf an einen privaten berechtigten trifft EUCH BEIDE die Meldepflicht gem. §28
ich muss weder waffen der kat A, B oder C, noch HiCap magazine ins ZWR eintragen wenn ich sie vom grosshaendler im inland kaufe oder aus dem ausland nach oesterreich verbringe