gewo hat geschrieben: ↑Di 18. Feb 2020, 20:18
cas81 hat geschrieben: ↑Di 18. Feb 2020, 20:05
Weil das öffentliche Recht nichts darf, was nicht normiert ist, bzw sich nicht zwangsläufig aus einer Norm ergibt. Das ist exakt die Trennung von der Willkür (von der richtigen Willkür und nicht das beleidigte Gerede wegen Ermessen). Das ist der Grundsatz des öffentlichen Rechts schlechthin.
wieso kann mich die Bundesprüfstelle dann zb mit dem auto einfach so vorladen zur ueberpruefung?
ist doch ein vergleichbarer fall oder?
Keine Ahnung, kenn mich da nicht aus, doch da wird es schon etwas geben. Vl steht wo etwas von Stichproben, Kontrolle, etc. Dann wäre es nicht mehr "einfach so". Aber Art 18 (1) B-VG ist der Grundpfeiler der Verwaltung (wozu zu Zeiten der Erlassung auch die Gerichtsbarkeit gezählt hat). Wenn es da wirklich nichts gibt, dann wäre "einfach so" maximal verfassungsrechtswidrig.
Aber es ist wie mit dem neuen Schrank bei der 20er-Meldung, wo du auch geantwortet hast: Wenn sich Umstände ändern, dann ergibt sich natürlich daraus, dass die Beweise für die alten Umstände für die Katz sind. Logisch, dass die Behörde da nochmal nachschauen kann. Das muss nicht mal irgendwo ausdrücklich stehen, es ergibt sich aus der Glaubhaftmachung bei der erstmaligen Meldung. So ist es überall. Wenn das Gesetz von Sicherheit spricht, dann muss die auch irgendwie festgestellt werden können. Dafür gibt es dann Verordnungen und Weisungen, wenn das Gesetz nicht alles ausdrücklich bis ins letzte Detail regelt. Wenn also mit Hoheitsgewalt gehandelt wird, dann muss es letztendlich zwingend eine Norm dafür geben. "Einfach so" kann jedenfalls keine Polizei zu dir reinschneien. Nur gibt's halt x Gründe, die das "einfach so" negieren.