Mich würde interessieren, wie die Sache gegenwärtig gelöst ist. Die mehr als 20 Kat C Waffen sind ja jetzt auch schon in deinem Besitz? Folglich wird das die Behörde ja schon wissen, oder? Also eine +20 Meldung wird schon erfolgt sein, oder?
Ist die Meldung nochmal zu machen, nur weil du umziehst?
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Sicherheitsraum / Jagdzimmer
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Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer
Hi
in erster Linie liegt an deinen SA der BH
wie bei allen +20/40usw Meldungen kann die BH entsprechende Vorschreibungen der besonderen Verwahrung machen
was meiner Erfahrung ohnehin selten passiert, wenn ma schon von Haus aus a gutes Konzept vorlegt
bei mir wars Anfangs a Besenkammer...

zum Raum: komplett mit Wände umschlossen, keine Fenster (Luftschacht wenn klein genug, das keiner durchkommt)
eine halbwegs brauchbare Sicherheitstüre (je nach Geldbeutel und Vorhaben)
wichtig: kein Raum für alltäglichen Zweck, sprich Wohngebrauchs!
das reicht bei den meisten

ev a Alarmanlage
edit: weils oben erwähnt wird:
natürlich ist bei einen Wohnsitzwechsel bzw den Ort der Verwahrung das ganze ebenso bei der BH zu melden
sprich melde +20 Waffen für Adresse soundso mit angeführten Sicherungsmaßnahmen

Es is wie´s is.....
Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer
Hallo, ich habe auch vor so einen Raum zu bauen. Ist ein alter Tankraum. ca. 3,5*3,5 Meter. Komplett im Keller und 2 Seiten unter der Erde. Kellerfenster vom Lichtschacht ist zugemauert. Mauern aus 25-30 cm. dicken Betonsteinen.
Wenn ich jetzt vorhabe darin mehr wie 20 C Waffen zu lagern. Sagen wir mal 30. Würde dann eine Sicherheitstüre KSI40 von Hörma.. z.b. reichen ? Diese könnte auch an die Alarmanlage angeschlossen werden.
Was meine die Experten hier dazu ?
Danke für eure Meinung.
Grüße martin100
Wenn ich jetzt vorhabe darin mehr wie 20 C Waffen zu lagern. Sagen wir mal 30. Würde dann eine Sicherheitstüre KSI40 von Hörma.. z.b. reichen ? Diese könnte auch an die Alarmanlage angeschlossen werden.
Was meine die Experten hier dazu ?
Danke für eure Meinung.
Grüße martin100
Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer
Hi...
Gleich vorweg....ich bin kein Experte!
Was wir hier glauben und was dann in weiterer Folge seitens der Behörde als notwendig erachtet wird....tja, das kann "zufällig" das selbe sein....muss es aber nicht.
Die Voraussetzung(en) in Deinem Fall sind zwar eh schon recht gut.....aber letztendlich ist jede hier vertretene Meinung kein "Ding", mit dem Du bei Deiner Behörde eine "Sonderstellung" erreichen wirst.
Ist eben sehr sehr individuell zu sehen......
g
Willi
Gleich vorweg....ich bin kein Experte!
Was wir hier glauben und was dann in weiterer Folge seitens der Behörde als notwendig erachtet wird....tja, das kann "zufällig" das selbe sein....muss es aber nicht.
Die Voraussetzung(en) in Deinem Fall sind zwar eh schon recht gut.....aber letztendlich ist jede hier vertretene Meinung kein "Ding", mit dem Du bei Deiner Behörde eine "Sonderstellung" erreichen wirst.
Ist eben sehr sehr individuell zu sehen......
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer
Mit Betriebsbewilligungen kenn ich mich nicht aus, aber wenn die Bescheide, die du ansprichst, den Passus beinhalten, dass Emmisionswerte oder Bestimmungen aus dem Arbeitnehmerschutz "in der jeweils gültigen Fassung" zu berücksichtigen sind, dann ändern sich bei Gesetzesänderungen auch die "Rahmenbedingungen", die der Bescheidadressat zu befolgen/berücksichtigen hat.tousibaer hat geschrieben: ↑Mi 19. Feb 2020, 09:01Formaljuristisch ist das sicher richtig.Yukon hat geschrieben: ↑Di 18. Feb 2020, 21:19Den Bescheid solltest du dir wirklich einrahmen, denn er verliert, entgegen deiner Aussage, auch bei einer Gesetzesänderung nicht seine Gültigkeit:tousibaer hat geschrieben: ↑Di 18. Feb 2020, 19:08Und wie die Gesetzte in Zukunft vielleicht ja geändert werden kann Dir ja heute keiner sagen. Ein Bescheid das etwas dem Gesetz XY 2020 entspricht kannst Dir wahrscheinlich einrahmen wenn auf einmal das Gesetz XY 20xx in Kraft tritt und da für Deinen Fall ganz andere Kriterien drin stehen.Wirkungen des Bescheides: Bescheide haben eine rechtsgestaltende Funktion und sind verbindlich. An die durch den Bescheid geschaffenen Rechte und Verbindlichkeiten sind sowohl die bescheiderlassene Behörde als auch die Parteien gebunden.
Unter Rechtskraft eines Bescheides versteht man dessen Unabänderlichkeit: Die formelle Rechtskraft bewirkt, dass ein Bescheid von Parteien nicht mehr angefochten werden kann; die materielle Rechtskraft bewirkt, dass der Bescheid seitens der Behörde nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden kann. Die Rechtskraft setzt mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein.
Aber wenn der Gesetzgeber beschließt, etwas zB. ganz zu verbieten kannst Dir Deine diesbezüglichen Bescheide spätestens vom EuGh einkassieren lassen.
Auch etwa Betriebsbewilligungen (die ja auch Bescheidcharakter haben) kannst so verlieren. Da werden einfach per Gesetz bzw. Verordnung Rahmenbedingungen geändert (zB Emmisionsgrenzwerte, Arbeitnehmerschutz usw).
Bin aber kein Jurist, ist nur meine "erlebte" Erfahrung.
Grüße
Ist ein sinngemäßer Passus im Bescheid nicht enthalten, dann ist der Status Quo quasi eingefroren, für Behörde und Bürger bindend und unveränderlich, egal wie sich die zugrundeliegenden Gesetze im Laufe der Zeit ändern.
Sicher kann der Gesetzgeber beschließen etwas gänzlich zu verbieten, sollte dieses Verbot Eigentum betreffen, dann ist letztendlich eine Entschädigung fällig.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Sicherheitsraum / Jagdzimmer
Bessere Voraussetungen als einen eigenen Raum mit Tresortür gibts aber eh fast nicht. Ich kenne Leute die verwahren ihre 20+ Waffen in ganz normalen Waffenschränken.panhandle hat geschrieben: ↑Mi 19. Feb 2020, 16:35Hi...
Gleich vorweg....ich bin kein Experte!
Was wir hier glauben und was dann in weiterer Folge seitens der Behörde als notwendig erachtet wird....tja, das kann "zufällig" das selbe sein....muss es aber nicht.
Die Voraussetzung(en) in Deinem Fall sind zwar eh schon recht gut.....aber letztendlich ist jede hier vertretene Meinung kein "Ding", mit dem Du bei Deiner Behörde eine "Sonderstellung" erreichen wirst.
Ist eben sehr sehr individuell zu sehen......
g
Willi
Kann aber auch sein, dass es früher weniger streng war...