Altbestand wird nicht angefasst. Und während der Übergangsbestimmungen gibt es keinen unrechtmäßigen Altbesitz. Da steckt alles drin, was man brauchen könnte. Und zu all dem, was du schreibst, gibt es ein Regelungsinstrument im Rahmen der Kollisionsnormen: lex specialis derogat legi generali. Sowas ist der §58 (13) WaffG, Hervorhebungen und
blaue Kommentare von mir:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 (das ist der 14.12.2019) verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen (Besitzerwerb eines freien Teils ohne Altersbeschränkung bis zum 14.12.2019), ist der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 melden (ergo vor 14.12.2021). Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen (das geht auch mittels Bescheid. Es gibt hierfür kein Erfordernis einer WBK) . Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 hat die Behörde entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass für solche Waffen auszustellen (der Gesetzgeber trennt extra die Vorgehensweise bezüglich Z 7,8 von Z 9,10. Das macht er nicht umsonst, was auch der Zweifelsregel entspricht). Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für Schusswaffen der Kategorie B ist von der Behörde entsprechend einzuschränken.
Heißt also, dass es keinen Grund gibt, den Altbesitz eines unter 21- Jährigen nicht zu schützen. Der Gesetzgeber hat iRd WaffG wenigstens diesbezüglich verfassungskonform gehandelt und scheinbar - dank Unterscheidung der Vorgehensweise bezüglich Z 7,8 und Z 9,10 - sogar den Gleichheitssatz bedacht. Denn bezüglich Z 7,8 kann niemand exisitieren, der nicht bereits eine WBK hat, was sich spätestens daraus ergibt, dass der Antragsteller bereits halbautomatische Schusswaffen besitzt. Das Gesetz ist diesbezüglich somit klar formuliert. Das BMI lügt oder ist unfassbar unfähig (beides schlimm), die Vollzugsbehörde spielt sich sowieso und alles wird auf dem Rücken eines jungen Burschen ausgetragen, der sich 100% an das bestehende Gesetz gehalten hat. Unverzeihlich.