Hänge mich hier mal an...
Habe grad 20 Einträge im ZWR, 8 Kat B Waffen + 3 Wechselsysteme/Läufe und 9 Kat C/D
(Gesamtzahl ist schon 1-2 Jahre lang unverändert)
War bis jetzt immer der Meinung, dass die Wechselsysteme nicht dazu zählen.
Was meint ihr, soll ich bei meiner Verwaltungsbehörde nachfragen wegen der §40 Meldung, oder lieber nicht die "Hunde aufwecken"?
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Anzahl der Waffen im ZWR + Zubehör
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Brainiac1234
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Re: Anzahl der Waffen im ZWR + Zubehör
wenn waffenzubehör zur 20er meldung gehören musst dann auch die magazine mitberücksichtigen
da kommt man recht schnell auf 200 einträge
da kommt man recht schnell auf 200 einträge
- Brainiac1234
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Re: Anzahl der Waffen im ZWR + Zubehör
Hilft mir jetzt auch nicht weiterBlack_Knight hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2020, 11:24wenn waffenzubehör zur 20er meldung gehören musst dann auch die magazine mitberücksichtigen
da kommt man recht schnell auf 200 einträge
Re: Anzahl der Waffen im ZWR + Zubehör
Servus...
Also ich würde den Gesetzestext ZITAT: Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen
Anzahl von Schußwaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander ... bla bla bla..so interpretieren, dass hier "nur" auf komplette Schusswaffen abgestellt wird.
Ist aber nur mein "Eindruck".....sri
g
Willi
Also ich würde den Gesetzestext ZITAT: Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen
Anzahl von Schußwaffen
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander ... bla bla bla..so interpretieren, dass hier "nur" auf komplette Schusswaffen abgestellt wird.
Ist aber nur mein "Eindruck".....sri
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Anzahl der Waffen im ZWR + Zubehör
grundsaetzlich vertrete ich in diesen dingen ja eher Machiavellis These von wegen "gehe niemals zu deinem Fürst wenn du nicht gerufen wirst"Brainiac1234 hat geschrieben: ↑Do 20. Feb 2020, 10:10Hänge mich hier mal an...
Habe grad 20 Einträge im ZWR, 8 Kat B Waffen + 3 Wechselsysteme/Läufe und 9 Kat C/D
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Was meint ihr, soll ich bei meiner Verwaltungsbehörde nachfragen wegen der §40 Meldung, oder lieber nicht die "Hunde aufwecken"?
im gegenständlichen fall wuerde ich bei deiner behoerde um Rechtsauskunft ersuchen ob die Wechselsysteme dazuzaehlen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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