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Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
@lindenwirt
Genau so sehe Ich das auch.
Man könnte das „Ausübung der Jagd „ vielleicht noch in einem Erlass präzisieren aber die Fahrt zum Revier gehört meiner Meinung nicht dazu.
Wenn du einen WP ausgestellt bekommst schaut’s eh anders aus.
Ansonsten ist unser WG schon ok.
Jetzt wo es auch eine größere Vielfalt bei Ha‘s sowieso.
Mit den eigenbrödlereien der Behörden könnte man
Noch aufräumen und die leidige Stückzahlbeschränkung.
Genau so sehe Ich das auch.
Man könnte das „Ausübung der Jagd „ vielleicht noch in einem Erlass präzisieren aber die Fahrt zum Revier gehört meiner Meinung nicht dazu.
Wenn du einen WP ausgestellt bekommst schaut’s eh anders aus.
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"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
die fehlende grundsätzliche Möglichkeit Kat.B im Auto zu verwahren wäre etwas, was ich gerne gelöst hätte - natürlich gut gesichert, aber da gibt es ja Systeme und Möglichkeiten. nur leider nicht erlaubt bei uns
edit: ja ist mir bewusst - Wunschkonzert
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dvc & AA
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- Lindenwirt
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Das ist tatsächlich mehr als umständlich.
Beispiel: WP Besitzer der nach einem Wildschaden zur Polizei fährt zwecks Aufnahme für die Versicherung. Der Mann geht rein in den Posten und mit einem Polizisten wieder raus zur Begutachtung. Polizist schaut sich den Schaden an, möchte die Papiere sehen. Als der Besitzer das Handschuhfach öffnet liegt die Kurzwaffe darin. Ergebnis. WP weg, Jagdkarte weg, Waffenverbot. Klar kann man sagen selber schuld, aber die Alternative, mit der KW im geschlossenen Behältnis rein in die Dienststelle finde ich jetzt auch nicht so gescheit...
PS: Nicht fiktiv, ist so passiert.
- Lindenwirt
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Das kannst du natürlich handhaben wie du willst, aber wenn ich ins Revier fahre liegt die Langwaffe neben mir, eingeklemmt zwischen Mittelkonsole und Beifahrersitz. Unabhängig ob ich in der Genossenschaftsjagd bleibe oder in mein weiter entferntes gepachtetes Revier fahre. Völlig legal und im schnellen Zugriff falls ich bei der Fahrt im Revier dann was sehe. Da gibts auch keine gesetzliche Grauzone.Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 20:23Für mich ist der Text mehr als klar.
Die Ausübung der Jagd umfasst für meinen Begriff nicht die Fahrt zum oder von Revier und auch keine Revierarbeit sondern ausschließlich die eigentliche Jagd an sich.
Ich denke nicht das es da was gibt was man ausjudizieren könnte.
Das heißt für mich:
LW sowie KW im Futteral beim Transport und erst wenn ich im Revier bin holstere ich meine KW und hänge mir mein Gewehr um.:
Warum sollte ich mit einer geholsterten KW rumfahren? Das ist sowas von unpraktisch
Nebenbei, wenn ich die 100m von mir zum Schießtunnel gehe oder das Auto vor der Garage steht, etc., in keinem Fall brauche ich die LW dazu in ein Futteral geben. Auch hier gibts keine Grauzone, ich wohne im Genossenschaftsjagdgebiet und selbst das wäre nicht einmal notwendig solange ich die Straße entlanggehe. So kann ich auch quer übers Feld laufen.
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Ich weiß das des ned notwendig ist.
Bin ich halt als Sportschütze so gewohnt außerdem
Hab ich ein gutes Stück zum Revier.
Vor der Haustüre würd ich mir den ganzen TamTam auch schenken.
Bin ich halt als Sportschütze so gewohnt außerdem
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Extrem vereinfacht hätte das neue WaffG alles für Jäger und Sport/Freizeitschützen wenn das Führen von FFW Kat A/B, ungeladen, mit nur der Munition in einem geschlossenen Behältnis am Weg zur Schießstätte/Revier erlaubt wäre.
Wenn man am gerechtfertigten Weg dann z.B. tanken oder essen geht ist die Waffe nirgends so sicher wie ungeladen im Hosenbund, und dann kann man im Gasthaus auch ohne Tasche aufs Klo.
Dann bleibt halt die Gschicht mit der Munition. Darf man jetzt FFW Munition im PKW lassen oder ist die Munition wie eine Kat. B Waffe zu behandeln? IPSC olé, da brauchst dann 2 Schnitzel damit de Kalorien zurück bekommst vom Munition ins Lokal schleppen.
Und was ist mit Vollmantel Büchsenpatronen, lass ma die im Auto?
Wenn man am gerechtfertigten Weg dann z.B. tanken oder essen geht ist die Waffe nirgends so sicher wie ungeladen im Hosenbund, und dann kann man im Gasthaus auch ohne Tasche aufs Klo.
Dann bleibt halt die Gschicht mit der Munition. Darf man jetzt FFW Munition im PKW lassen oder ist die Munition wie eine Kat. B Waffe zu behandeln? IPSC olé, da brauchst dann 2 Schnitzel damit de Kalorien zurück bekommst vom Munition ins Lokal schleppen.
Und was ist mit Vollmantel Büchsenpatronen, lass ma die im Auto?
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
betreten einer polizei. Dienststelle mit einer Schusswaffe ist seit ca zwei jahren gesetzl. verbotenLindenwirt hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:06mit der KW im geschlossenen Behältnis rein in die Dienststelle finde ich jetzt auch nicht so gescheit...
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
das Problem ar das im rahmen der gesetzeswerdung mal der Halbsatz mit der fahrt vom und zum reingerutscht istEvilcannibal79 hat geschrieben: ↑Mo 24. Feb 2020, 20:23Für mich ist der Text mehr als klar.
Die Ausübung der Jagd umfasst für meinen Begriff nicht die Fahrt zum oder von Revier und auch keine Revierarbeit sondern ausschließlich die eigentliche Jagd an sich.
Ich denke nicht das es da was gibt was man ausjudizieren könnte.
das hat man dann ausdruecklich im Gesetzestext mit der Formulierung "tatsächliche aussuebung der Jagd" ausgebuegelt
auch wenn die Kommentierung zur gesetzeswerdung genau null Rechtscharakter hat hat das natuerlich zu vielen Missverständnissen gefuehrt
ich bin sicher es wird mal einen Anlassfall geben und es wird ausjudiziert werden muss
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
was machst dann wennst mit WP zur Polizei gehen sollst/musst?gewo hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 12:20betreten einer polizei. Dienststelle mit einer Schusswaffe ist seit ca zwei jahren gesetzl. verbotenLindenwirt hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:06mit der KW im geschlossenen Behältnis rein in die Dienststelle finde ich jetzt auch nicht so gescheit...
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
genaucombatmiles hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 12:32was machst dann wennst mit WP zur Polizei gehen sollst/musst?gewo hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 12:20betreten einer polizei. Dienststelle mit einer Schusswaffe ist seit ca zwei jahren gesetzl. verbotenLindenwirt hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:06mit der KW im geschlossenen Behältnis rein in die Dienststelle finde ich jetzt auch nicht so gescheit...
zb nach einem Parkschaden nach dem du verpflichtet bist unverzüglich auf die polizei. Dienststelle zu gehen
aber es gesetz. verboten ist die waffe im auto zu lassen
hab ich beim BMI angefragt damals als das gesetz erlassen wurde
antwort war dass man ned zuständig ist ...
es geht ja ned darum dass es verboten ist
die frage ist ja, wer kann es dir in so einem fall zb erlauben?
der polizeibeamte am Schalter?
der dienststellen Leiter?
der hausjurist?
der minister?
und muss es schriftlich erfolgen?
oder vor zeugen?
a haufen fragen
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Soviel ich weiß gilt das nicht nur für Schusswaffen, sondern für alle Waffen und Gebäude, die zum BMI gehören !!!combatmiles hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 12:32was machst dann wennst mit WP zur Polizei gehen sollst/musst?gewo hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 12:20betreten einer polizei. Dienststelle mit einer Schusswaffe ist seit ca zwei jahren gesetzl. verbotenLindenwirt hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:06mit der KW im geschlossenen Behältnis rein in die Dienststelle finde ich jetzt auch nicht so gescheit...
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Anläuten bis sich jemand zu dir hinaus bequemt wär a Möglichkeitcombatmiles hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 12:32was machst dann wennst mit WP zur Polizei gehen sollst/musst?gewo hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 12:20betreten einer polizei. Dienststelle mit einer Schusswaffe ist seit ca zwei jahren gesetzl. verbotenLindenwirt hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 09:06mit der KW im geschlossenen Behältnis rein in die Dienststelle finde ich jetzt auch nicht so gescheit...
Österreich ist manchmal ein besonderes Land
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Nun, ja...man macht, was man an allen Stellen macht,
wenn der Zutritt mit Waffe tatsächlich verboten ist, aber erfolgen muß:
dort wo man eintritt, das bekanntgeben und darauf hinweisen
und gegebenenfalls abgeben/hinterlegen.
Natürlich auch nur, wenn die jeweiligen berechtigt sind, daß die Waffen entgegengenommen werden dürfen.
Ein Anruf vorher bei der jeweiligen Stelle kann die Sache in der Regel rasch klären.
Und zb. jede polizeiliche Dienststelle hat eine Telefonnummer.
wenn der Zutritt mit Waffe tatsächlich verboten ist, aber erfolgen muß:
dort wo man eintritt, das bekanntgeben und darauf hinweisen
und gegebenenfalls abgeben/hinterlegen.
Natürlich auch nur, wenn die jeweiligen berechtigt sind, daß die Waffen entgegengenommen werden dürfen.
Ein Anruf vorher bei der jeweiligen Stelle kann die Sache in der Regel rasch klären.
Und zb. jede polizeiliche Dienststelle hat eine Telefonnummer.
Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
die kennen die Regelung alle ned9x19 hat geschrieben: ↑Di 25. Feb 2020, 14:25Nun, ja...man macht, was man an allen Stellen macht,
wenn der Zutritt mit Waffe tatsächlich verboten ist, aber erfolgen muß:
dort wo man eintritt, das bekanntgeben und darauf hinweisen
und gegebenenfalls abgeben/hinterlegen.
Natürlich auch nur, wenn die jeweiligen berechtigt sind, daß die Waffen entgegengenommen werden dürfen.
Ein Anruf vorher bei der jeweiligen Stelle kann die Sache in der Regel rasch klären.
Und zb. jede polizeiliche Dienststelle hat eine Telefonnummer.
wollen sie auch ned kennen
denn im prinzip- wennst es ernst nimmst - wurde damit jedem Polizisten das fuehren seiner privaten Schusswaffe am weg von und zum dienst untersagt
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