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Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
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- combatmiles
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
ja und was ist da jetzt anders als bei meinem Post??
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Du hast bezüglich wer Waffen mit hineinnehmen darf Abs. 3 geschrieben (meintest aber offenbar § 2)combatmiles hat geschrieben: ↑Fr 28. Feb 2020, 07:40ja und was ist da jetzt anders als bei meinem Post??
Ich habe zu gewo's Zitat also einfach so mitnehmen ist nicht moeglich als WBK/ WP Besitzer "korrekt" geschrieben (meinte damit aber natürlich nicht, dass man als WP Besitzer sie nicht abgeben dürfte)
Wir haben glaube ich nur aneinander vorbeigeschrieben meinten aber beide das gleiche
- combatmiles
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
ich mein ja auch nicht die Magazinejoei hat geschrieben: ↑Do 27. Feb 2020, 23:29Hi Leute! Kommt runter.....Nein--den 01.01.19 hab ich nicht verschlafen..aber bitte akzeptiert und respektiert es, es gibt einfach Leute, die andere Präferenzen haben..und so nebenbei: ich besitze keine meldepflichtigen Magazine! Nur weil man gewisse Dinge anders sieht und nicht macht, heißt es noch lange nicht, dass man derer unkundig ist!!!
mit entspanntem Gruß
Joei
ich mein die Möglichkeit der 5-Jahres Erweiterung die es sei 1.1.2019 gibt
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- Glock1768
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Diese Erweiterung gab es vorher auch schon ... Nur waren die Details anders
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.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
Erweitern einfach so ohne Verein/Listen/sonstigen Anstrengungen gab es nicht
außer der jeweilige Sachbearbeiter war gut gelaunt
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- Glock1768
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
ich konnte nicht nach 5 Jahren um weitere 2 Plätze jedoch max. 5 Plätze erweitern???
ALTES WaffG §23
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde
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Re: Österreich eine Insel der seligen Waffenbesitzer?
das wurde damals aufgrund der formulierung "für die Ausübung des Schießsports" seitens des VfgH so ins gegenteil gekehrt dass der schuetze erst recht wieder alles nachweisen musste und viele behoerden eine mindestanzahkl an bewerben, an ergebnissen und an bestaetigungsumfang verlangt hattenGlock1768 hat geschrieben: ↑Sa 29. Feb 2020, 13:43ich konnte nicht nach 5 Jahren um weitere 2 Plätze jedoch max. 5 Plätze erweitern???
ALTES WaffG §23
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist ihm für die Ausübung des Schießsports eine um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde
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