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[Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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[Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
ZWR Changelog vom 17.02.2020:
Um zusätzlich für bestehende Waffendokumente (WP, WBK, vor dem Stichtag EU-RL ausgestellt) auch bestehende Kategorie B Zubehör-Bewilligungen abbilden zu können wurde ein weiteres Eingabefeld altes Kategorie B Zubehör (Kat B Zubehör vor dem 14.12.2019 bewilligt) implementiert. In dieses kann nur dann ein Wert eingegeben werden, wenn das Waffendokument
im Status Beantragt mit einem Eingelangt Am Datum vor dem 14.12.2019 (Stichtag EU-RL), oder
im Status Ausgestellt mit einem Statusdatum vor dem 14.12.2019
ist. Speziell im zweiten Fall kann für bereits vor dem Stichtag der EU-RL ausgestellte Waffendokumente nachträglich ein Wert eingeben werden, sodass nicht ein neues Dokument ausgestellt werden muss. Diese zusätzlich bewilligten "alten" Kat. B Zubehöre werden bei der Anzahl der insgesamt freien Kategorie B Zubehöre berücksichtigt und zu den anderen Werten hinzugezählt. Es werden keine Warnungen ausgegeben und keine Fristen erzeugt solange diese Gesamtanzahl nicht überschritten ist. (NPZW3-842, 2020-02-06)
Um zusätzlich für bestehende Waffendokumente (WP, WBK, vor dem Stichtag EU-RL ausgestellt) auch bestehende Kategorie B Zubehör-Bewilligungen abbilden zu können wurde ein weiteres Eingabefeld altes Kategorie B Zubehör (Kat B Zubehör vor dem 14.12.2019 bewilligt) implementiert. In dieses kann nur dann ein Wert eingegeben werden, wenn das Waffendokument
im Status Beantragt mit einem Eingelangt Am Datum vor dem 14.12.2019 (Stichtag EU-RL), oder
im Status Ausgestellt mit einem Statusdatum vor dem 14.12.2019
ist. Speziell im zweiten Fall kann für bereits vor dem Stichtag der EU-RL ausgestellte Waffendokumente nachträglich ein Wert eingeben werden, sodass nicht ein neues Dokument ausgestellt werden muss. Diese zusätzlich bewilligten "alten" Kat. B Zubehöre werden bei der Anzahl der insgesamt freien Kategorie B Zubehöre berücksichtigt und zu den anderen Werten hinzugezählt. Es werden keine Warnungen ausgegeben und keine Fristen erzeugt solange diese Gesamtanzahl nicht überschritten ist. (NPZW3-842, 2020-02-06)
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
versteh ich nicht
hast ein Beispiel für mich?
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Macht das die Behörde eigenständig oder muss man sie wieder "höflich " darauf hinweisen?fast12 hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 08:14ZWR Changelog vom 17.02.2020:
Um zusätzlich für bestehende Waffendokumente (WP, WBK, vor dem Stichtag EU-RL ausgestellt) auch bestehende Kategorie B Zubehör-Bewilligungen abbilden zu können wurde ein weiteres Eingabefeld altes Kategorie B Zubehör (Kat B Zubehör vor dem 14.12.2019 bewilligt) implementiert. In dieses kann nur dann ein Wert eingegeben werden, wenn das Waffendokument
im Status Beantragt mit einem Eingelangt Am Datum vor dem 14.12.2019 (Stichtag EU-RL), oder
im Status Ausgestellt mit einem Statusdatum vor dem 14.12.2019
ist. Speziell im zweiten Fall kann für bereits vor dem Stichtag der EU-RL ausgestellte Waffendokumente nachträglich ein Wert eingeben werden, sodass nicht ein neues Dokument ausgestellt werden muss. Diese zusätzlich bewilligten "alten" Kat. B Zubehöre werden bei der Anzahl der insgesamt freien Kategorie B Zubehöre berücksichtigt und zu den anderen Werten hinzugezählt. Es werden keine Warnungen ausgegeben und keine Fristen erzeugt solange diese Gesamtanzahl nicht überschritten ist. (NPZW3-842, 2020-02-06)

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Gilt das nur für Kat. B Zubehör oder auch für Kat A (A7 bzw. A8 Zubehör) ?
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
es kann wohl kein A7 oder A8 zubehoer auf einer Wbk geben die vor dem 14.12.2020 ausgestellt worden ist, oder?
doubleaction OG, Wien
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Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Wenn ich das jetzt richtig verstehe bedeutet das, dass Zubehöre, die vor dem 14.12. im ZWR eingetragen wurden, zu den jetzt bescheidfreien Zubehören (2 Stück pro WBK Platz) dazugezählt werden, oder?fast12 hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 08:14ZWR Changelog vom 17.02.2020:
Um zusätzlich für bestehende Waffendokumente (WP, WBK, vor dem Stichtag EU-RL ausgestellt) auch bestehende Kategorie B Zubehör-Bewilligungen abbilden zu können wurde ein weiteres Eingabefeld altes Kategorie B Zubehör (Kat B Zubehör vor dem 14.12.2019 bewilligt) implementiert. In dieses kann nur dann ein Wert eingegeben werden, wenn das Waffendokument
im Status Beantragt mit einem Eingelangt Am Datum vor dem 14.12.2019 (Stichtag EU-RL), oder
im Status Ausgestellt mit einem Statusdatum vor dem 14.12.2019
ist. Speziell im zweiten Fall kann für bereits vor dem Stichtag der EU-RL ausgestellte Waffendokumente nachträglich ein Wert eingeben werden, sodass nicht ein neues Dokument ausgestellt werden muss. Diese zusätzlich bewilligten "alten" Kat. B Zubehöre werden bei der Anzahl der insgesamt freien Kategorie B Zubehöre berücksichtigt und zu den anderen Werten hinzugezählt. Es werden keine Warnungen ausgegeben und keine Fristen erzeugt solange diese Gesamtanzahl nicht überschritten ist. (NPZW3-842, 2020-02-06)
Auf gut deutsch: 5 WBK Plätze, 4 Zubehöre vor 14.12. eingetragen. Die 4 alten Zubehöre werden zu den 10 neuen Zubehörplatzen dazugezählt, ergibt insgesamt 14 (dass es 14 sind muss aber vom SB manuell eingegeben werden). Das ZWR gibt erst dann eine Warnung aus, wenn ein 15. Zubehör eingetragen werden würde.
Ich nehme an, dass die 4 alten Zubehöre weiterhin an die Basiswaffen gebunden bleiben.
Stimmt das soweit?
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Ich habe dazu keine weiteren Infos. Ich lese nur das (für jeden ZWR Teilnehmer zugängliche) Changelog und fand den Eintrag interessant, weil er mMn eine offene Frage beantwortet.
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Doch, ich habe einen HA mit großen Magazinen der jetzt von Kat B in Kat A (A8) eingetragen wird.
Dafür ein genehmigtes Wechselsystem (bisher Kat B und auf der WBK eingetragen).
Sollte also eigentlich jetzt genehmigtes Zubehör Kat A (A8) werden, oder liege ich da falsch ?
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
wurde ein weiteres Eingabefeld altes Kategorie B Zubehör (Kat B Zubehör vor dem 14.12.2019 bewilligt) implementiert. In dieses kann nur dann ein Wert eingegeben werden, wenn das WaffendokumentMikeD hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 11:14Doch, ich habe einen HA mit großen Magazinen der jetzt von Kat B in Kat A (A8) eingetragen wird.
Dafür ein genehmigtes Wechselsystem (bisher Kat B und auf der WBK eingetragen).
Sollte also eigentlich jetzt genehmigtes Zubehör Kat A (A8) werden, oder liege ich da falsch ?
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ist.
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Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Okay, dann wird das WS eben als zusätzliches Kat B Zubehör eingetragen, mir kann´s egal sein !gewo hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 12:04wurde ein weiteres Eingabefeld altes Kategorie B Zubehör (Kat B Zubehör vor dem 14.12.2019 bewilligt) implementiert. In dieses kann nur dann ein Wert eingegeben werden, wenn das WaffendokumentMikeD hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 11:14Doch, ich habe einen HA mit großen Magazinen der jetzt von Kat B in Kat A (A8) eingetragen wird.
Dafür ein genehmigtes Wechselsystem (bisher Kat B und auf der WBK eingetragen).
Sollte also eigentlich jetzt genehmigtes Zubehör Kat A (A8) werden, oder liege ich da falsch ?
im Status Beantragt mit einem Eingelangt Am Datum vor dem 14.12.2019 (Stichtag EU-RL), oder
im Status Ausgestellt mit einem Statusdatum vor dem 14.12.2019
ist.
Wenn ich eine A8 Genehmigung habe, ist es doch egal an welche Waffe ich ein großes Magazin anstecke !?
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
@MikeD
Die von gewo eingebrachte Urgenz bezieht sich auf das DATUM 14.12.2019.
Du konntest Deine KAT A Meldung erst NACH dem 14.12.2019 machen.
@Yukon
Ja...liest sich für mich genauso.... also wird damit eine Subsumierung zwischen "alten" Zubehör und "Neuem" Zubehör (2frei pro Kat B Platz) nicht "durchgeführt".
Da wären ja die Leut, die schon jede Menge Zubehör nach alter Regelung mit Bescheid hatten schwer in's Hintertreffen geraten....somit ja dann doch ein positiver Aspekt im Waffg. Neu.
g
Willi
Die von gewo eingebrachte Urgenz bezieht sich auf das DATUM 14.12.2019.
Du konntest Deine KAT A Meldung erst NACH dem 14.12.2019 machen.
@Yukon
Ja...liest sich für mich genauso.... also wird damit eine Subsumierung zwischen "alten" Zubehör und "Neuem" Zubehör (2frei pro Kat B Platz) nicht "durchgeführt".
Da wären ja die Leut, die schon jede Menge Zubehör nach alter Regelung mit Bescheid hatten schwer in's Hintertreffen geraten....somit ja dann doch ein positiver Aspekt im Waffg. Neu.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Ich habe zwar keine "Menge" an Zubehör, weil ich erst recht spät damit angefangen habe aber dann hatte ich doch den richtigen Riecher, die paar Euro Gebühr noch schnell vor dem 14.12. für den Bescheid zu bezahlen...panhandle hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 14:18Ja...liest sich für mich genauso.... also wird damit eine Subsumierung zwischen "alten" Zubehör und "Neuem" Zubehör (2frei pro Kat B Platz) nicht "durchgeführt".
Da wären ja die Leut, die schon jede Menge Zubehör nach alter Regelung mit Bescheid hatten schwer in's Hintertreffen geraten....somit ja dann doch ein positiver Aspekt im Waffg. Neu.
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
@Joewood
Ja....mich persönlich triffts so auch ned...habe erst letzte Woche ein WS gekauft....ok, ein "freier" Zubehör Platz ist nun weg..tz.
Aber eben die Leut die schon jede Menge an Zubehör hatten...die sind nun zumindest gleichgestellt.
g
Willi
Ja....mich persönlich triffts so auch ned...habe erst letzte Woche ein WS gekauft....ok, ein "freier" Zubehör Platz ist nun weg..tz.
Aber eben die Leut die schon jede Menge an Zubehör hatten...die sind nun zumindest gleichgestellt.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Also, ich würde das genauso lesen.panhandle hat geschrieben: ↑Do 5. Mär 2020, 14:18@Yukon
Ja...liest sich für mich genauso.... also wird damit eine Subsumierung zwischen "alten" Zubehör und "Neuem" Zubehör (2frei pro Kat B Platz) nicht "durchgeführt".
Da wären ja die Leut, die schon jede Menge Zubehör nach alter Regelung mit Bescheid hatten schwer in's Hintertreffen geraten....somit ja dann doch ein positiver Aspekt im Waffg. Neu.
g
Willi
Nach der bisherigen Lesart hätte ich bei 5 Plätzen "nur" noch 6 Zubehöre frei und müsste dann für einen neuerliche Bescheid zahlen, den ich bereits vor ein paar Jahren bezahlt habe, ohne in den vollständigen Genuss der neuen Zubehörregelung zu kommen.
Damit finde ich diese Nachbesserung im ZWR gut, sofern ich das Ganze nicht misinterpretiert habe.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: [Info] Altbestand Zubehör im ZWR implementiert
Das stimmt natürlich, die Waffe wurde erst jetzt aus Kat B eine Kat A (wegen dem HiCap Magazin).
Das WS steht aber noch als genehmigtes Zubehör auf der alten WBK von vor dem 14.12.2019, im ZWR momentan als "freies Zubehör" zu Kat B. Spätestens bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit (gem. §25) muss es aber gemäß §58(17) in die Kat A übertragen werden (da es ja Zubehör einer nunmehrigen Kat A Waffe ist):
Deshalb meine Frage, ob es das genehmigte Zubehör auch für Kat. A gibt (sonst belegt es einen freien Zubehörplatz der Kat B) !(17) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 21 wesentliche Bestandteile (§ 2 Abs. 2) für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 rechtmäßig besitzen, ist der Besitz dieser wesentlichen Bestandteile weiterhin zulässig. Spätestens im Rahmen der nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit gemäß § 25 ist für diese wesentlichen Bestandteile eine allenfalls erforderliche Bewilligung gemäß § 17 Abs. 3 in Verbindung mit § 23 Abs. 3 zu erteilen. Waffenrechtliche Bewilligungen, die auf Grund § 23 Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 120/2016 für Schusswaffen der Kategorie B erteilt worden sind, gelten weiter.