Danke
Also gleich wenige wie letztens
Dann ist es zumindestens vergleichbar ...
Danke
Hirschberg hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:39Wenn du damit die Politiker meinst, dann stimme ich dir zu!Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:32... Ist schon gewaltig was so manch einer tut um Aufmerksamkeit zu erlangen. ...
Besser wäre ein Zuwachs von 0 und dann ein R0 deutlich kleiner als 1Baxter hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:07Ja das stimmt, steht im Experten Papier auf das sich die Regierung in der PK am Montag bezogen hat:Yukon hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 15:31Frage an die Virologen und Epidemiespezialisten unter uns:
Ich bilde mir ein, vor ein paar Tagen gelesen zu haben, dass eine tägliche Steigerungsrate von 7% einer Basisreproduktionszahl R0=1 entspricht.
Natürlich hab ich keine Ahnung mehr wo ich das aufgeschnappt hätte, mich würde nur interessieren ob dieser Zusammenhang stimmt oder völliger Blödsinn ist....
- In den Medien ist nicht von R0 die Rede, sondern eher vom Prozentsatz der täglich neu Infizierten.
Man kann aber jeweils den einen Wert aus dem anderen ausrechnen: Zum Beispiel entspricht der
wichtige Fall R0 =1 im Fall von Covid19 einem täglichen Zuwachs von etwa 7%. Mehr als 7% tägliches
Wachstum führt zur exponentiellen Ausbreitung.
Ich danke dir vielmals.Baxter hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:07Ja das stimmt, steht im Experten Papier auf das sich die Regierung in der PK am Montag bezogen hat:Yukon hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 15:31Frage an die Virologen und Epidemiespezialisten unter uns:
Ich bilde mir ein, vor ein paar Tagen gelesen zu haben, dass eine tägliche Steigerungsrate von 7% einer Basisreproduktionszahl R0=1 entspricht.
Natürlich hab ich keine Ahnung mehr wo ich das aufgeschnappt hätte, mich würde nur interessieren ob dieser Zusammenhang stimmt oder völliger Blödsinn ist....
- In den Medien ist nicht von R0 die Rede, sondern eher vom Prozentsatz der täglich neu Infizierten.
Man kann aber jeweils den einen Wert aus dem anderen ausrechnen: Zum Beispiel entspricht der
wichtige Fall R0 =1 im Fall von Covid19 einem täglichen Zuwachs von etwa 7%. Mehr als 7% tägliches
Wachstum führt zur exponentiellen Ausbreitung.
Der Grundbetrag: Hier steigen wir nun mitten in die Gesetzgebung ein. Hier ist zu Anfang der Zeitraum der Geltendmachung zu beachten. Geschieht dies zwischen dem 1. Jänner und 30. Juni, wird nach der gespeicherten Jahresbeitragsgrundlage aus dem arbeitslosenversicherungspflichtigen Entgelt des Hauptverbands der Österreichischen Sozialversicherungsträger des vorletzten Jahres bemessen. Erfolgt die Beantragung bzw. Geltendmachung zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember, so ist die Grundlage das letzte und nicht das vorletzte Kalenderjahr. Natürlich kann es auch passieren, dass aus dem letzten oder vorletzten Jahr keine Beitragsgrundlage vorliegt. So wird das vorhergehende Kalenderjahr herangezogen. Führt das auch zu keinem Ergebnis, werden die letzten sechs Kalendermonate herangezogen.
Nicht wirklich, denn es wird bei 5000€ gedeckelt. Als Beispiel, verdient einer vorher 10000, bekommt er nachher 80% von 5000, also 40% so wie ich das verstanden habe.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:48
Bei Kurzarbeit bekommst mind 80% vom jetzigen Gehalt
Obacht, die Kurzarbeitsunterstützung ist eine Nettoersatzrate.M16_ hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:55Nicht wirklich, denn es wird bei 5000€ gedeckelt. Als Beispiel, verdient einer vorher 10000, bekommt er nachher 80% von 5000, also 40% so wie ich das verstanden habe.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:48
Bei Kurzarbeit bekommst mind 80% vom jetzigen Gehalt
Das ist schon wahr was du da schreibst aber da es um die "Friseurin" ging sprich Arbeiter habe ich das "pauschal" gepostet. Aber auch hier ist beim Arbeitslosengeld weniger drin, nämlich 1400 netto und selbst da steigt der Topverdiener mit 80% von 5000 wesentlich besser aus.M16_ hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:55Nicht wirklich, denn es wird bei 5000€ gedeckelt. Als Beispiel, verdient einer vorher 10000, bekommt er nachher 80% von 5000, also 40% so wie ich das verstanden habe.Alaskan454 hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 17:48
Bei Kurzarbeit bekommst mind 80% vom jetzigen Gehalt
5370 Brutto macht laut bmf Rechner 3150 Netto, davon 80% sind 2520€.80 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 5.370 Euro betrug
Ja, eh. Das mit den mind 80% wollte ich nur anmerken, ich hörte auch nur überall 80%, bis ich mal das Kleingedruckte gelesen habe..
Wie sieht es eigentlich mit Firmenfahrzeugen und den Sachbezug aus? Ist der während der Kurzarbeit ausgesetzt ?!M16_ hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 18:13Aus https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/134 ... m-19-maerz
5370 Brutto macht laut bmf Rechner 3150 Netto, davon 80% sind 2520€.80 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 5.370 Euro betrug
Als Beispiel wieder die 10000 Brutto, macht 5564 Netto, 2520 sind 46% davon.
Den Sachbezug zahlst du doch für die Privatnutzung, warum sollte das ausgesetzt werden? Das Auto wird während der Kurzarbeit ja nicht zurückgegeben, oder?Steppenwolf hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 18:18Wie sieht es eigentlich mit Firmenfahrzeugen und den Sachbezug aus? Ist der während der Kurzarbeit ausgesetzt ?!M16_ hat geschrieben: ↑Mi 1. Apr 2020, 18:13Aus https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/134 ... m-19-maerz
5370 Brutto macht laut bmf Rechner 3150 Netto, davon 80% sind 2520€.80 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 5.370 Euro betrug
Als Beispiel wieder die 10000 Brutto, macht 5564 Netto, 2520 sind 46% davon.
Der Größere ist noch nicht ganz so weit dennoch eine Antwort: "Corona-Matura" wird niemanden interessieren.